 | Es sind alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Hierzu zählen gemäß den Versicherungsbedingungen jene Gegenstände, die der Haus- bzw. Wohnungseinrichtung dienen und die im Haushalt gebraucht oder verbraucht werden. Auch Markisen und Antennen sind versichert, wenn diese nur von Ihnen privat genutzt werden. Fest in das Gebäude eingebaute Gegenständewerden ebenfalls dem Hausrat zugerechnet, wenn sie dem Mieter der versicherten Wohnung gehören.
Ebenfalls mitversichert sind motorisierte Krankenfahrstühle, Go-Karts, Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Flugdrachen, Kanus, Surfgeräte, Ruder-, Falt- und Schlauchboote. Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen befinden. Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.
Erweiterungen sind ebenfalls möglich, siehe dazu auch "Welche Deckungskonzepte gibt es?". Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind Wertsachen. | |