23. Juli 2011
Auch wenn Einbrecher überwiegend in der Winterzeit zuschlagen, ereignen sich auch während des Sommers zahlreiche Einbruchdiebstähle. Dies hat vor allem mit den Sommerferien zu tun: Zahlreiche Familien verreisen für mehrere Tage oder sogar Wochen, wodurch Einbrecher relativ leichtes Spiel haben. Ihnen bietet sich die Chance, Häuser und Wohnungen auszuspionieren, um dann in aller Ruhe zuzuschlagen.
Wie die Praxis zeigt, fallen besonders die Häuser und Wohnungen den Einbrechern zum Opfer, die den Eindruck verreister Bewohner erwecken. Während der Urlaubszeit sind Einbrecher vergleichsweise wählerisch: Sie suchen gezielt nach Objekten, die vorübergehend nicht bewohnt sind. Anhand einfacher Merkmale ist häufig schon zu erkennen, ob die Bewohner anwesend oder verreist sind.
So gilt beispielsweise ein überfüllter Briefkasten als typisches Anzeichen für verreiste Personen. Entsprechende Objekte sehen sich die Kriminellen meist näher an. Wenn es weitere Anzeichen dafür gibt, dass die Bewohner verreist sind, steigt das Einbruchsrisiko deutlich an. Zu den weiteren Anzeichen zählen beispielsweise heruntergezogene Rollläden oder ein ungemähter Rasen.
Wer es den Einbrechern zu leicht macht bzw. eindeutige Signale dahingehend aussendet, dass sich die Bewohner im Urlaub befinden, kann im Schadensfall in Schwierigkeiten mit der Hausratversicherung geraten. Versicherungsnehmer dürfen nämlich keine Situationen hervorrufen, die Einbruchdiebstähle begünstigen. In solchen Fällen kann der Versicherer die Entschädigung kürzen oder womöglich sogar ganz verweigern. Daher empfiehlt es sich, vorsorglich zu handeln und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. So bietet es sich beispielsweise an, vor der Abreise noch einmal den Rasen zu mähen und Nachbarn darum zu bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Mit diesen simplen Maßnahmen lässt bereits eine gute Einbruch-Vorsorge betreiben.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
17. Juli 2011
Wie eine erst kürzlich durchgeführte Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufzeigt, gibt es vergleichsweise viele Bürger, die nichts Verwerfliches daran finden, Versicherungsbetrug zu begehen. Dementsprechend hat das Ausmaß an Betrügereien auch zugenommen: Immer häufiger stellen die Versicherer fest, dass sie von ihren eigenen Kunden betrogen werden.
Besonders im Bereich der Hausratversicherung sind Versicherungsbetrügereien besonders ausgeprägt: Bestimmte Teile des Hausrats werden als beschädigt gemeldet, um Entschädigungszahlungen zu erhalten. Vor allem im Bereich von Computern und Unterhaltungselektronik hat die Anzahl der gemeldeten Schäden und aufgedeckten Betrügereien deutlich zugenommen. So werden zum Beispiel Wasserschäden oder auch Einbruchdiebstähle vorgetäuscht.
Der eigentliche Versicherungsbetrug wird von zahlreichen Versicherungskunden als Kavaliersdelikt betrachtet. Dementsprechend ist das Maß an Reue relativ gering. Allerdings sollte man diesbezüglich keine falsche Sichtweise entwickeln: Versicherungsbetrug ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Wer zum Beispiel Schäden vortäuscht oder fingiert, um auf diesem Weg eine Entschädigungszahlung zu erschleichen, begeht eine Straftat. Je nach Schwere der Straftat sowie der kriminalistischen Vorgeschichte können daher hohe Strafen drohen.
Die Versicherer sind sich der aktuellen Problematik sehr bewusst und haben deshalb auch schon reagiert. Man möchte Versicherungsbetrügern das Handwerk erschweren, indem auch bei kleineren Schadensfällen bewusst Sachverständige entsendet werden. Diese sind auf das Thema Versicherungsbetrug mittlerweile gut geschult und können daher relativ schnell nachvollziehen bzw. gut erkennen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Sollte ein entsprechender Versuch auffliegen, kann es für den Versicherungsnehmer sehr unangenehm werden: Es drohen Strafzahlungen und außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass das Versicherungsverhältnis umgehend aufgelöst wird – und dann eine neue Hausratversicherung zu finden, ist alles andere als leicht.
Kategorie News | 0 Kommentare »
10. Juli 2011
Der sogenannte Haustausch erfreut sich einer steigenden Beliebtheit: Anstatt für Urlaubsreisen teure Hotels zu buchen, werden einfach Häuser oder Wohnungen mit anderen Personen getauscht. Hierdurch wird es möglich, gut eingerichtete Wohnräume kostengünstig bzw. meist sogar kostenlos zu nutzen und dadurch eine Menge Geld zu sparen. Tauschpartner lassen sich mithilfe des Internets relativ schnell finden. Mittlerweile gibt es mehrere Portale, die zu diesem Zweck genutzt werden können.
Wer die eigenen Wohnräume verlässt, um sie in der Zwischenzeit anderen Personen zugänglich zu machen, geht allerdings auch ein gewisses Risiko ein. Auch wenn es als vergleichsweise unwahrscheinlich gilt, könnten die Tauschpartner für die Entstehung von Beschädigungen verantwortlich sein oder auch Diebstähle begehen. Dies sind Risiken, deren finanzielle Tragweite nicht zu unterschätzen ist.
Sich auf die Hausratversicherung zu verlassen, ist in solch einem Fall der falsche Ansatz. Wie die „Ostthüringer Zeitung“ in ihrer Onlineausgabe schreibt, existiert lediglich ein gewisser Grundschutz. Der Schutz gegen Feuer oder Leitungsschäden bleibt zum Beispiel bestehen. Allerdings gelten Diebstähle, die auf die Tauschpartner zurückzuführen sind, nicht als versichert. Wer seine Wohnräume anderen Personen zugänglich macht, kann im Falle eines Diebstahls nicht auf die Hausratversicherung zählen.
Generell empfiehlt es sich, den eigenen Versicherer noch vor dem Haustausch zu kontaktieren und sich über die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zu informieren. Zwar könnte es passieren, dass der Versicherer unter Umständen eine vorübergehende Gefahrenerkennung feststellt und deshalb einen kleinen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag erhebt, doch im Gegenzug besteht weiterhin ein zuverlässiger Versicherungsschutz für den Hausrat.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
2. Juli 2011
In der vergangenen Woche ging es hier im Blog um das Thema Social Media Partys. Der Versicherer „Zurich“ hatte davor gewarnt, Partys im Internet auszuschreiben. Denn sollten ungebetene Gäste aufgrund der Veröffentlichung im Web erscheinen und diese für die Herbeiführung von Schäden verantwortlich sein, braucht die Hausratversicherung nicht zu zahlen.
Die Zurich Gruppe Deutschland hat nun noch einen weiteren Versicherungstipp veröffentlicht. Es wird davon abgeraten, im Internet über jegliche Art von Abwesenheit zu berichten. Dies gilt besonders für Statusmeldungen und Kommentare, die in sozialen Netzwerken wie Facebook oder studiVZ veröffentlicht werden. Denn auch Veröffentlichungen dieser Art können dazu führen, dass die Hausratversicherung im Schadensfall nicht zahlt oder zumindest eine Kürzung der Entschädigungszahlung vornimmt.
Nun wird der eine oder andere Social Network Nutzer womöglich denken, dass Versicherer keine derartigen Vorschriften machen dürfen. Im Grunde handelt es sich hierbei auch um keine Vorschrift, sondern vielmehr um eine Empfehlung. Denn sollte beispielsweise eine im Internet angekündigte Abwesenheit dazu führen, dass Einbrecher die Gelegenheit nutzen, so hat der Versicherungsnehmer maßgeblich zur Herbeiführung des Schadens beigetragen. Derartige Statusmeldungen kommen aus Sicht von Experten schon fast einer Einladung für Einbrecher gleich – dementsprechend kann dem Versicherungsnehmer eine fahrlässige Handlung unterstellt werden, die je nach Einzelfall enorme Konsequenzen nach sich zieht.
Folglich sind Internetnutzer gut damit beraten, nicht jede Information umgehend im Internet zu veröffentlichen – besonders wenn diese im Zusammenhang mit dem Thema Abwesenheit stehen und somit das Einbruchsrisiko erhöhen. Sinnvoll ist es, über jede potentielle Statusmeldung erst nachzudenken und sie nur zu veröffentlichen, wenn sich daraus keine (potenzielle) Bedrohungslage ergibt.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
26. Juni 2011
Sogenannte Social Media-Partys erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. In sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing suchen Nutzer nach Partys, die eigentlich im geschlossenen Kreis stattfinden sollten, jedoch aus Versehen öffentlich ausgeschrieben wurden. Als Folge erscheinen unzählige Gäste vor Ort, obwohl diese überhaupt nicht eingeladen waren.
Erst vor wenigen Wochen sorgte ein solcher Fall für Schlagzeilen. Eine 16-jährige Schülerin aus Hamburg hatte ihre Freunde per Facebook zu einer Party eingeladen. Leider war die Einladung öffentlich sichtbar. Eine nachträgliche Änderung brachte nichts mehr: Mehrere tausend Personen hatten sich selbst eingeladen. Am Ende erschienen gut tausend Personen, weshalb ein Sicherheitsdienst und die Polizei eingeschaltet werden mussten.
Allerdings gibt es Partys, die noch wesentlich schlimmer verlaufen. Besonders wenn Jugendliche feiern und dabei Alkohol fließt, entwickeln sich gelegentlich normale Partys so zugenannten „Abrisspartys“, bei denen bewusst randaliert und somit der Hausrat zerstört wird. Die Kosten, die letztlich aus Reparaturen oder dem Ersatz beschädigter Objekte entstehen, liegen oftmals sehr hoch und stellen somit eine wesentliche Belastung der Haushaltskasse dar.
Wie die Zurich Gruppe Deutschland via Pressemitteilung bekannt gemacht hat, greift der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung in solchen Fällen nicht. Wenn Partygäste zu randalieren beginnen, besteht keine Möglichkeit, den Schaden später über die Hausratversicherung zu regulieren. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass es sich um Gäste handelt, denen man Zutritt zum Gebäude oder Grundstück gewährt hat. Gerade weil kein Versicherungsschutz besteht, warnt der Versicherer vor Social Media-Partys: Besser man kündigt keine Partys im Internet an, damit potentielle Randalierer gar nicht erst erscheinen.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
20. Juni 2011
Bei „Zeit Online“ ist ein Beitrag zum Thema Hausratversicherung erschienen, der es richtig in sich hat. Mit einer leicht provokanten Aussage hat es der Autor geschafft, die Leserschaft in zwei Lager zu spalten, die nun darüber streiten, ob eine Hausratversicherung nun sinnvoll ist oder nicht.
Im Grunde vertritt der Autor eine relativ simple Meinung: Er meint, dass es nicht erforderlich sei, für den Schutz einer Hausratversicherung zu bezahlen, wenn die Ersparnisse den Wert des Hausrats übersteigen. Er selbst hat keine Hausratversicherung abgeschlossen, weil er das Risiko selbst tragen und im Gegenzug den Versicherungsbeitrag einsparen möchte.
Diese Haltung findet in den Kommentaren vergleichsweise viel Zuspruch. Allerdings finden sich ebenso Kommentare wieder, in denen diese Haltung kritisiert wird. So meinen beispielsweise einige Leser, dass auf den Schutz einer Hausratversicherung nicht verzichtet werden sollte, weil dieser als essentiell gilt. Außerdem könnte es Personen geben, die sich aufgrund des Artikels zu einer Kündigung ihres Versicherungsschutzes entschließen, obwohl sie im Schadensfall nicht über ausreichende Ersparnisse verfügen.
Letzten Endes befinden sich beide Seiten in der Lage, stichhaltige Argumente anzuführen. Allerdings dürfte es generell die bessere Entscheidung sein, am Versicherungsschutz festzuhalten. Denn sollte es zum Schadensfall kommen, wird es unter Umständen richtig teuer – und längst nicht alle Personen verfügen über ausreichend große Rücklagen, um den Schaden ausgleichen zu können. Außerdem darf das Schadensrisiko nicht unterschätzt werden: Wenn beispielsweise ein Leitungsschaden auftritt und viel Wasser austritt, drohen immense Sanierungskosten. Da ist es dann doch besser, versichert zu sein.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
12. Juni 2011
Werbung für Versicherungen lässt relativ schnell den Eindruck entstehen, dass die Versicherer heutzutage besonders kundenorientiert arbeiten. Glaubt man der Werbung, so braucht man als Versicherungsnehmer so gut wie nichts tun, wenn sich ein Schaden ereignet hat – angeblich kümmern sich die Versicherer um alles.
Jeder Versicherungsnehmer weiß natürlich ganz genau, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Es fängt bereits mit der Schadensmeldung an: Wer einen Schaden nicht meldet, kann auch keine Entschädigungszahlung erhalten. Allerdings schrecken viele Personen vor der Abgabe einer Schadensmeldung erst einmal zurück. Der Grund ist meist derselbe: Es wird befürchtet, einen ausführlichen Bericht anfertigen zu müssen, in dem detailliert geschildert wird, wie es zum Schaden kam. Den meisten Versicherungsnehmern fällt das Schreiben entsprechender Berichte jedoch schwer, sodass gerade bei kleineren Schäden das Melden von Versicherungsfällen gerne auf die lange Bank geschoben wird.
Allerdings ist diese Vorgehensweise sehr riskant: Wenn ein Schaden am Hausrat entstanden ist, gilt es den Versicherer umgehend zu informieren. Wer zu lange wartet, riskiert seinen Versicherungsschutz: Bei einer zu spät eingegangenen Schadensmeldung braucht die Hausratversicherung nicht mehr zahlen. Schon so mancher Versicherungsnehmer hat hierdurch unnötig Geld verloren. Dabei spricht kein Grund dagegen, eine Schadensmeldung sofort vorzunehmen. Schließlich muss ein Bericht, der über den Hergang des Schadens informiert, gar nicht sofort erstellt werden. Zwar liegen entsprechende Vordrucke den Versicherungsunterlagen oftmals bei, doch im Prinzip reicht es erst einmal aus, den die Hausratversicherung auf telefonischem Wege zu informieren. Ein kurzer Anruf genügt, damit der Schaden als fristgerecht gemeldet gilt. Wie im weiteren Verlauf zu verfahren ist, hängt dann ohnehin vom Schadensfall ab.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
5. Juni 2011
Der Sommer ist zweifelsfrei angekommen: Abends ist es lange hell und die Temperaturen sind deutlich gestiegen. Da es bei starker Sonneneinstrahlung innerhalb von Gebäuden sehr warm werden kann, öffnen viele Personen ihre Fenster und teilweise sogar Türen. Im Grunde ist dies eine clevere Lösung: Der Betrieb einer Klimaanlage wäre deutlich kostspieliger.
Im Hinblick auf das Thema Einbruchschutz stellen geöffnete Fenster und Türen jedoch ein erhöhtes Risiko dar. Wer Fenster und Türen offen hält, macht es Einbrechern vergleichsweise einfach. Selbst wenn Fenster oder Terrassentüren nur gekippt sind, haben Einbrecher relativ leichtes Spiel und können sich rasch Zutritt zum Gebäude verschaffen.
Wer in diesem Fall auf die Hausratversicherung hofft, sollte daher eher vorsichtig sein. Prinzipiell gilt das Risiko Einbruchdiebstahl zwar als versichert, doch sobald der Versicherungsnehmer fahrlässig handelt (z.B. indem Türen und Fenster über Nacht offen bleiben), kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung einer Entschädigung verweigern oder die Entschädigungssumme kürzen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, auf einem Teil oder womöglich sogar auf den gesamten Kosten des Schadens sitzen zu bleiben.
Wenn Fenster oder Türen gekippt sind, stellt dies durchaus ein Problem dar. Zwar ist es in solch einem Fall nicht immer ganz so leicht, eine Fahrlässigkeit nachzuweisen, aber dennoch sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein. Ganz besonders gilt das beim Verlassen des Gebäudes: Sobald man sich vom Grundstück entfernt bzw. man die Wohnräume und den versicherten Hausrat nicht mehr beaufsichtigen kann, ist es auf jeden Fall besser, wenn Fenster und Türen geschlossen sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass man Einbrechern den Zugang zum Gebäude nicht erleichtert und die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
28. Mai 2011
Die Sommermonate werden längst nicht nur genutzt um Bauvorhaben zu beginnen – es ist nämlich schon lange nicht mehr so, dass Rohbauten im Sommer errichtet werden. Immer mehr Bauherren beginnen mit ihrem Projekt bereits im Herbst, sodass die Fertigstellung zu Beginn des Sommers erfolgt. Viele Bauherren dürften daher kurz vor der Beendigung ihres Projekts und gleichzeitig vor dem Einzug in ihr Gebäude stehen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt gilt es, sich auf die Suche nach der passenden Hausratversicherung zu begeben. Allerdings gestaltet sich die Suche gar nicht immer so leicht. Gerade in der heutigen Zeit, in der Neubauten mit ganz unterschiedlichen Heizungssystemen ausgestattet sind, sollte eine präzise Auswahl erfolgen, damit ein optimaler Versicherungsschutz gewährleistet ist.
So ist beispielsweise festzustellen, dass es zunehmend mehr Neubauten gibt, die mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind. Im Bereich der Hausratversicherung finden sich bisher nur wenige Tarife, die entsprechende Heizungsanlagen versichern. Sofern man ein Haus versichern möchte, das mit einer Wärmepumpe ausgestattet ist, muss folglich genau hingesehen werden.
Bei Solaranlagen verhält es sich im Grunde nicht anders: Zwar ist es prinzipiell ratsam, Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen separat über eine eigenständige Solarpolice zu versichern, jedoch sollte die Hausratversicherung zumindest einen grundlegenden Schutz bieten. Doch gerade dieser Schutz ist längst nicht immer in der Police enthalten, weshalb es umso wichtiger ist, die beinhalteten Leistungen und Einschlüsse genau zu prüfen.
Der eigentliche Aufwand ist übrigens gar nicht so groß. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt und gezielt mit Vergleichsrechnern arbeitet, kann die passende Hausratversicherung relativ schnell finden – oder man schaltet einen Versicherungsmakler ein, der bei dieser Arbeit beratend und unterstützend zur Seite steht.
Kategorie Haus + Rat | 0 Kommentare »
22. Mai 2011
Wohnungseinbrüche verkörpern ein Risiko, das von den meisten Personen unterschätzt wird. Dabei hat die Anzahl der Einbrüche im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung schreibt, wurde im Jahr 2010 ganze 123.000 Mal in Deutschland eingebrochen. Damit ist die Anzahl der registrierten Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr um gut sechs Prozent gestiegen.
Die Zahl der Schäden, die bei Einbrüchen entstehen, sind ebenfalls angestiegen. Früher hatten es Einbrecher vor allem auf Wertsachen wie Bargeld und Schmuck abgesehen. Zwar stehen diese Wertsachen in der Gunst der Einbrecher immer noch ganz oben, aber auch andere Objekte werden mittlerweile gestohlen. Vor allem Marktplätze im Internet helfen den Kriminellen dabei, Sachobjekte leicht zu Geld zu machen. Hierdurch wird die Bedrohung für den Hausrat zusätzlich größer.
Glücklicherweise können sich Privatpersonen relativ leicht gegen diese Gefahr bzw. zumindest gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs absichern. Durch den Abschluss einer Hausratversicherung kann ein solider Schutz erlangt werden. Sollte es zum Einbruch kommen, wird der entstandene Schaden von der Versicherung reguliert.
Nun werden einige Interessenten womöglich sagen, dass die Bedrohung derzeit nicht ganz so groß ist, weil Einbrecher vorrangig während der dunklen Herbst- und Wintermonate zuschlagen. Allerdings wird auch im Sommer eingebrochen – und im Grunde dauert es nicht lange, bis die Tage wieder kürzer werden. Eine Absicherung gegen Einbruchdiebstahl sollte deswegen grundsätzlich vorhanden sein. Wer noch nicht versichert ist, sieht sich besser auf dem Versicherungsmarkt um. Mittlerweile sind gute Hausratversicherungen schon zu relativ niedrigen Beiträgen erhältlich. Allerdings sollte nicht der Beitrag über die Auswahl des Versicherungstarifs entscheiden: Gerade was Einbruchdiebstahl betrifft, können die Leistungen der Versicherer stark schwanken.
Kategorie Haus + Rat, News | 0 Kommentare »