Gartenmöbel sind nicht vollständig versichert

17. April 2011

Langsam aber sicher zeigt sich nicht nur der Frühling, das Wetter in den kommenden Tagen soll sogar schon sommerlich werden. An immer mehr Tagen haben wir schönes Wetter, weshalb zunehmend mehr Menschen beschließen, ihre Gartenmöbel wieder im Freien aufzustellen. An den Versicherungsschutz wird dabei jedoch nur selten gedacht, was sich im Schadensfall rächen kann.

Die Gefahren, denen Gartenmöbel ausgesetzt sind, sollten nicht unterschätzt werden. Es gibt zwei Hauptgefahren, nämlich zum einen Diebstahl, zum anderen Beschädigungen durch Wettereinflüsse. In beiden Fällen greift der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung nicht. Doch genau hiervon gehen viele Eigentümer aus, was unter Umständen zu großen Streitereien mit dem Versicherer führen kann.

Zwar liest man häufiger, dass Gartenmöbel versichert sind – allerdings muss in diesem Zusammenhang ergänzt werden, dass es ganz darauf ankommt, wo und wie die Möbel aufgestellt werden. Sollte die Gartenmöbel tatsächlich ungeschützt im Freien aufgestellt sein, kann der Versicherungsschutz nicht greifen. Hagel oder andere Wettereinflüssen hätten ein zu leichtes Spiel und könnten daher großen Schaden anrichten. Damit der Schutz der Hausratversicherung greift, ist es erforderlich, die Gartenmöbel sicher unterzustellen, beispielsweise indem man sei bei einem drohenden Gewitter in das Wohngebäude holt.

Was das Risiko des Einbruchdiebstahls betrifft, so verhält es sich im Grunde genau gleich: Stehen die Gartenmöbel im Freien, haben es Diebe viel zu leicht, weshalb die Hausratversicherung keinen Schutz bieten kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Gartenmöbel in einem abschließbaren Raum lagern. Alternativ empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz zu erweitern – einige Versicherer bieten einen Diebstahlschutz für Gartenmöbel an. Allerdings führt die Erweiterung der Hausratversicherung im Regelfall zu einem höheren Versicherungsbeitrag.

Hausratversicherung deckt nur direkte Folgeschäden ab

6. April 2011

Die Absicherung von Folgeschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Hausratversicherung. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der Hausrat des Versicherungsnehmers auch tatsächlich geschützt ist. Das Prinzip ist simpel: Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden eintritt und dieser einen weiteren Schaden herruft, greift der Versicherungsschutz unter Umständen trotzdem.

Ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung in solch einem Fall greift, hängt maßgeblich davon ab, auf welche Weise der Schaden am Hausrat entsteht. Sollte lediglich ein indirekter Zusammenhang bestehen, braucht der Versicherer nicht bezahlen, was für den Versicherungsnehmer bedeutet, einen Teil der entstandenen Kosten selbst tragen zu müssen.

Seit einigen Tagen wird auf Versicherungswebseiten über ein Gerichtsurteil berichtet, das die Problematik verdeutlich. Bereits im Jahr 2005 hatte ein Gericht geurteilt, dass indirekte Folgeschäden nicht versichert seien. Im konkreten Fall ging es um einen Überspannungsschaden, der einen vollständigen Ausfall der Gebäudeelektrik nach sich zog. Aufgrund des entstandenen Stromausfalls konnten Wasserpumpen nicht mehr betrieben werden, welche den Keller vor dem Eindringen von Regenwasser schützten. Als Folge trat eine größere Menge an Wasser in das Gebäude ein. Der Wasserschaden zog wiederum hohe Kosten nach sich.

Weil die Hausratversicherung des Klägers keine Wasserschäden abdeckte, wurde vom Gericht eine klare Entscheidung getroffen: Der Eintritt des Wassers stellt einen indirekten Folgeschaden dar, welcher von der Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. Aus diesem Grund musste der Versicherer nicht für die Kosten des Folgeschadens aufkommen.

Versicherungsnehmer, die sich gegen dieses Risiko absichern möchten, sollten die Versicherungsbedingungen genau studieren und außerdem prüfen, ob ihre Police einen Schutz bietet, der den persönlichen Anforderungen entspricht.

BDV und HUK machen Hausratversicherung transparenter

3. April 2011

Es ist kein Einzelfall, wenn die Hausratversicherung nicht zahlen möchte. Relativ häufig versuchen sich Versicherer um die Leistung von Entschädigungszahlungen zu drücken. Als Begründung wird oft auf die Versicherungsbedingungen verwiesen, die Versicherer nicht zur Entschädigungszahlung verpflichten.

Versicherungsexperten sehen ein großes Problem darin, dass die Versicherungsbedingungen oftmals sehr schwammig formuliert sind und somit Schlupflöcher für die Versicherer lassen. Der Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (BDV) sowie die HUK Coburg Versicherung machen sich dagegen stark. Gemeinsam haben Verband und Versicherer neue Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung erarbeitet.
Die neu geschaffenen Versicherungsbedingungen zeichnen sich durch ein wesentlich höheres Maß an Transparenz aus. Die Transparenz wird vor allem durch konkrete Formulierungen erreicht. Ein gutes Beispiel ist der Einschluss von Garagen in den Versicherungsschutz. Die neuen Bedingungen sehen vor, dass Garagen als versichert gelten, sofern sie nicht weiter als drei Kilometer von den Wohnräumen entfernt stehen. Diese Formulierung ist deutlich konkreter als bestehende – Versicherte hatten bislang oftmals gar keinen Anhaltspunkt in Sachen Versicherungsradius. Laut Mittelungen von BDV und HUK Coburg sollen mehr als 1.000 Textzeilen im Standardwerk der Versicherungsbedingungen überarbeitet worden sein. In der Folge wird den Versicherungsnehmern ein deutlich verbesserter Schutz geboten und zugleich besteht mehr Klarheit im Hinblick auf die Absicherung einzelner Risiken.

Allerdings ist kein Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die neuen Versicherungsbedingungen seinen Hausratversicherungstarifen zugrunde zu legen. Diese Maßnahme kann lediglich auf freiwilliger Basis erfolgen. Die HUK Coburg hat sich zu diesem Schritt entschieden. Der Versicherer rechnet laut eigener Aussage mit einem Anstieg der Schadenskosten in Höhe von rund fünf Prozent. Trotzdem wurde beschlossen, dass sich an den Versicherungsbeiträgen nichts ändern soll, um somit stabile Beiträge zu garantieren.

Hausratversicherung: Im Schadensfall richtig handeln

26. März 2011

Wenn ein Schadensfall eingetreten ist und Hausrat beschädigt wurde, sind viele Versicherungsnehmer erst einmal ratlos. Sie wissen nicht, wie zu verfahren ist. Dies kann zur Folge haben, dass Fehler begangen werden, die ein großes Nachspiel haben und möglicherweise viel Geld kosten. Daher ist es umso wichtiger, über die Abläufe informiert zu sein.

So gilt es vor allem zu wissen, dass Schäden der Hausratversicherung rasch gemeldet werden müssen. Zwar gelten je nach Versicherer unterschiedliche Fristen, doch im Allgemeinen ist es üblich, dass eine Schadensmeldung innerhalb der ersten 48 Stunden nach Entstehung des Schadens beim Versicherer eingehen muss. Wer länger wartet, riskiert die Schadensregulierung durch den Versicherer: Der Versicherer könnte aufgrund der verspäteten Schadensmeldung eine Regulierung des Schadens – und somit die Leistung einer Entschädigungssumme – verweigern. Zwar zeigen sich die meisten Versicherer kulant, wenn eine Schadensmeldung später eingeht, aber dennoch sollte kein unnötiges Risiko eingegangen werden.

Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Ergreifung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Darunter ist zu verstehen, dass der Versicherungsnehmer gezielt Maßnahmen zu ergreifen hat, die eine Vergrößerung bzw. Verschlimmerung des Schadens verhindern helfen. Natürlich ist diese Möglichkeit nicht bei jedem Schaden gegeben. Doch sofern sie besteht, muss sie ergriffen werden. Wenn zum Beispiel ein Rohrbruch auftritt, sollte gefährdeter Hausrat aus dem betroffenen Raum geschafft werden.
Wenn ein Versicherungsnehmer seiner Pflicht zur Schadensminderung nicht nachkommt, kann auch dies zu Einschnitten bei der Schadensregulierung führen. Im Zweifelsfall ist es daher ratsam, die Hausratversicherung bzw. den Versicherer möglichst schnell zu kontaktieren und sich über die bestehenden Pflichten zu erkundigen.

Hausratversicherung deckt keine Schäden durch Haustiere ab

20. März 2011

Haustiere wie Hunde und Katzen erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Für zahlreiche Personen steht fest, dass sie ohne eigenes Haustier nicht leben können. Die Tiere werden als Bereicherung fürs Leben betrachtet und deshalb gerne gehalten. Allerdings bereiten sie nicht immer Freude: Leider kann es passieren, dass Haustiere für die Herbeiführung von Schäden am Hausrat verantwortlich sind.

Die Schäden können von unterschiedlichster Art sein. So ist es beispielsweise schon häufiger vorgenommen, dass Holzmöbel von Hundewelpen angekaut wurden. Aber auch Katzen befinden sich in der Lage, erhebliche Schäden anzurichten, indem sie beispielsweise Objekte von Tischen stoßen. Ein großes Problem ist Urin, der nicht sofort entdeckt wird. Wirkt er ungehindert auf Parkettböden oder teure Teppichböden ein, bleibt unter Umständen nur noch die Entsorgung.

Zahlreiche Besitzer von Haustieren nehmen an, in solch einer Situation die Hausratversicherung in Anspruch nehmen zu können. Allerdings ist dies nicht der Fall. Die Einreichung einer Schadensmeldung ist zwar möglich, jedoch wird der Versicherer keine Regulierung des Schadens vornehmen. Das liegt schlichtweg an der Tatsache, dass Schäden, die durch Haustiere hervorgerufen werden, nicht abgedeckt sind. Die Hausratversicherung bietet diesbezüglich schlichtweg keinen Schutz an.

Zunächst einmal mag das äußerst negativ klingen und so manchen Tierbesitzer womöglich dazu bringen, über den Sinn einer Hausratversicherung nachzudenken. Allerdings bietet die Hausratversicherung einen grundlegenden Schutz, der schlichtweg nicht fehlen darf. Dass durch Haustiere verursachte Schäden nicht versichert sind, ist schlichtweg auf die Häufigkeit der Fälle zurückzuführen – die Versicherer müssten zu viele Schäden regulieren. Außerdem würden sich derartige Schäden nicht ereignen, wenn Tierbesitzer ihre Haustiere stets im Auge behalten.

Fahrradsaison: Jetzt Versicherungsschutz prüfen

11. März 2011

Langsam aber sicher verabschiedet sich der Winter: In vielen Regionen Deutschlands ist es in den vergangenen Tagen erheblich wärmer geworden und für das Wochenende wird von dem Meteorologen ein weiterer Temperaturanstieg erwartet. Für zahlreiche Menschen bedeutet dies, dass das Fahrrad wieder aus dem Keller oder vom Dachboden geholt wird, um wieder fleißig zu radeln.

Häufig dient das Fahrrad längst nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern auch als Sportgerät. Dementsprechend werden beim Fahrradkauf auch öfters größere Beträge investiert – was umso schmerzhafter ist, wenn ein Fahrrad gestohlen wird. Wer ein Fahrrad von hohem Wert besitzt, ist mit einem Versicherungsschutz gut beraten. Sollte es tatsächlich zum Fahrraddiebstahl kommen, springt die Versicherung ein und kommt für den Schaden auf.

Viele Radbesitzer brauchen noch nicht einmal eine separate Fahrradversicherung abzuschließen, da sie über eine Hausratversicherung verfügen. Die meisten Hausratversicherungstarife decken das Risiko des Fahrraddiebstahls ab. Allerdings muss angemerkt werden, dass häufig ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz gilt. Bevor man sich bald wieder auf den Sattel schwingt, sollte deshalb die Zeit genutzt und der Versicherungsschutz überprüft werden. Es gilt herauszufinden, ob man ausreichend versichert ist oder eine Anpassung des Versicherungsschutzes vorgenommen werden sollte.

Wichtig ist vor allem die Höhe der Absicherung: Häufig gilt eine Entschädigungsgrenze von 500 Euro, was bei so manchem Fahrrad viel zu niedrig angesetzt ist. Wer ein wertvolles Fahrrad besitzt, ist gut damit beraten, die Hausratversicherung entsprechend anzupassen. Auch der Versicherungszeitraum sollte überprüft werden: Viele Tarife schneiden dabei nicht gerade optimal ab, weshalb sich eine gezielte Erweiterung des Versicherungsschutzes empfiehlt.

Wann die Hausratversicherung beim Wasserschaden zahlt

5. März 2011

Einer der Hauptgründe, weshalb viele Personen die Entscheidung treffen, eine Hausratversicherung abzuschließen, ist die Möglichkeit der Absicherung vor Wasserschäden. Die Angst vor Rohrbrüchen ist groß: Wenn es zum Wasseraustritt kommt, können immens hohe Kosten entstehen – und das nicht nur durch den zerstörten Hausrat, sondern auch durch die Reparatur der Wasserleitung.

Der Begriff Wasserschaden kann relativ weit gedehnt werden. Etliche Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass jegliche Art von Wasserschaden über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Allerdings ist genau das ein großer Irrglaube: Wenn man es genau betrachtet, sind standardmäßig sogar nur relativ wenige Risiken versichert. Daher ist es umso wichtiger, genau über die Absicherung Bescheid zu wissen, damit man im Schadensfall sofort abwägen kann, ob die Hausratversicherung zahlt. Außerdem fällt es leichter, den Versicherungsschutz gezielt zu erweitern.

Standardmäßig ist lediglich der sogenannte Leitungsschaden versichert. Tritt Wasser aus Frischwasserleitungen oder Abwasserleitungen aus, liegt ein versicherungspflichtiger Schaden vor. Der Versicherungsnehmer kann in solch einem Fall mit einer Entschädigungszahlung durch den Versicherer rechnen.
Ganz anders sieht es aus, wenn Wasser aus Aquarien, Wassersäulen oder Zimmerbrunnen austritt. Diese sind nicht an das Leitungssystem angeschlossen, weshalb ein Wasseraustritt nicht als Versicherungsfall gewertet wird. Obwohl die Wassermenge begrenzt ist, kann dennoch ein beträchtlicher Schaden entstehen. Das gilt besonders für Aquarien: Die Wassermenge kann einen Schaden hervorrufen, der Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich zieht.

Wer über Aquarien oder andere Wasserbehältnisse mit entsprechendem Füllvolumen verfügt, setzt sich am besten mit seinem Versicherer in Verbindung, um mehr über die Möglichkeiten einer individuellen Absicherung in Erfahrung zu bringen. Viele Assekuranzen bietet die Möglichkeit, Aquarien und Wasserbetten gegen Zahlung eines geringen Aufpreises mitzuversichern.

Privatinsolvenz dem Versicherer nicht verschweigen

27. Februar 2011

Wer gegenüber seinem Versicherer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall eine Übernahme der entstandenen Kosten verweigert. Diese Erfahrung musste auch ein hessischer Versicherungsnehmer machen, der seinen Versicherer nicht über sein Privatinsolvenzverfahren informierte.

Der Versicherungsnehmer hatte seiner Hausratversicherung einen Brandschaden gemeldet. Um die Regulierung zu vereinfachen, zahlte der Versicherer einen Vorschuss auf die Versicherungssumme in Höhe von 25.000 Euro. Als der Versicherer zu einem späteren Zeitpunkt erfuhr, dass sich der Versicherungsnehmer in der Privatinsolvenz befindet, weigerte er sich, die Schadensregulierung zu übernehmen und bestand außerdem auf eine Erstattung des bereits geleisteten Vorschusses.

Wie die „Berliner Morgenpost“ schreibt, zog der Versicherer vor Gericht und konnte seine Forderung erfolgreich durchsetzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherer getäuscht hatte. Der Versicherungsnehmer ist nun dazu gezwungen, den bereits geleisteten Vorschuss des Versicherers in voller Höhe zu erstatten. Das Argument, dass der Versicherungsnehmer auf dem Formular der Schadensmeldung kein entsprechendes Feld fand, um über seine Privatinsolvenz zu informieren, wollten der Richter nicht anerkennen.

Versicherungsnehmer, die sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren entscheiden, sollten deshalb vorsichtig sein. Es ist immer besser, den Versicherer rechtzeitig zu informieren, als ein solch unnötiges Risiko einzugehen. Außerdem könnte das Kassieren der Versicherungssumme zu einem weiteren Problem werden: Eine solche Handlung kann als Verstoß gegen das Wohlverhalten betrachtet werden, wodurch das Verfahren womöglich abgebrochen wird und am Ende kein Schuldenerlass möglich ist. Folglich sollte man der Verlockung lieber widerstehen und kein Vermögen bilden, bis die Privatinsolvenz als erfolgreich beendet gilt.

Hausratversicherung entschädigt nach Mordanschlag

20. Februar 2011

Seit einigen Tagen macht ein spektakulärer Schadensfall, der im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung steht, im Internet die Runde. Es geht um einen Mordanschlag, der auf ein Ehepaar verübt wurde, jedoch gescheitert ist. Das Paar erstritt vor Gericht die Kostenübernahme des Versicherers, da beim Anschlag ein stattlicher Teil des Hausrats beschädigt wurde. Um eine Sache vorwegzunehmen: Wir konnten nicht ermitteln, ob sich dieser Fall tatsächlich ereignet hat. Da mittlerweile zahlreiche Medien über den Fall berichten, hat er sich wohl tatsächlich zugetragen.

Im Mittelpunkt des Falls steht das gescheiterte Attentat: Die Angreifer verschafften sich Zutritt zu den Wohnräumen des Ehepaars und eröffneten mit einer Maschinenpistole das Feuer. Das Paar konnte sich jedoch in Sicherheit bringen, weshalb die Pistolenkugeln lediglich den Hausrat beschädigten. Allerdings entstand hierbei ein beträchtlicher Sachschaden, der auf gut 9.000 Euro beziffert wurde.

Der Fall wurde zunächst vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelt, wo die Kläger verloren. Laut dem Gericht ist die Hausratversicherung nicht zur Leistung einer Entschädigung verpflichtet, weil Pistolenschüsse nicht als versichertes Risiko einzustufen sind. In zweiter Instanz, nämlich vor dem Oberlandesgericht in München, konnten die Kläger jedoch eine Einigung mit dem Versicherer erzielen. Es wurde ein Vergleich geschlossen, sodass die Hausratversicherung gut 7.000 Euro des entstandenen Schadens übernimmt.

Die Kläger beriefen sich auf die Tatsache, dass die Hausratversicherung zumindest das Risiko der Explosion versichert – und die zahlreichen Schüsse seien als kleine Explosionen einzustufen. Ganz zweifelsfrei dieser Meinung war das Gericht zwar nicht, doch zumindest hat das Verfahren dazu geführt, dass die Versicherung nun einen erheblichen Teil der Schadenskosten trägt.

Fehlende Hausratversicherung kann das finanzielle Aus bedeuten

13. Februar 2011

Obwohl die Hausratversicherung einen äußerst wichtigen Versicherungsschutz bietet, gibt es dennoch zahlreiche Haushalte, deren Hausrat nicht versichert ist. Besonders Mieter verzichten gerne auf diesen Schutz. Aufgrund der Tatsache, dass sie in gemieteten Räumen wohnen, sind sie oft der Meinung, keine Hausratversicherung abschließen zu müssen. Der Umfang des eigenen Hausrats wird oftmals unterschätzt und außerdem halten es viele Mieter nicht für erforderlich, Geld zu bezahlen, damit Rohre und Leitungen versichert sind, die ihnen gar nicht gehören.

Doch im Schadensfall kann die Hausratversicherung sehr viel wert sein. Dies trifft besonders für die schweren Fälle zu, bei denen Familien ihr gesamtes Hab und Gut verlieren. Immer wieder hört man in den Medien von Wohnhäusern, die explodiert oder vollständig abgebrannt sind. Wie die „Kehler Zeitung“ schreibt, kam es in Kehl vor wenigen Tagen zu einem Brand, der vier Familien obdachlos gemacht hat. Alle Familien hatten keine Hausratversicherung abgeschlossen, weshalb sie womöglich vor dem finanziellen Aus stehen.

In solchen Fällen bleibt den Menschen meist keine andere Wahl als noch einmal ganz von vorne anzufangen. Es muss gespart werden, um Kleidung, Möbel etc. wieder anschaffen zu können. Sofern man nicht auf die Unterstützung von Freunden hoffen kann, bleibt unter Umständen keine andere Wahl, als Kredite aufzunehmen.

Derartige Fälle mögen zwar Extrembeispiele sein, jedoch treten sie viel häufiger auf als allgemein angenommen wird. Besonders Gebäudebrände sind keine Seltenheit. Täglich müssen die Feuerwehren ausrücken und Brände in Wohngebäuden bekämpfen. Dementsprechend ist es umso empfehlenswerter, bewusst kein Risiko einzugehen und Vorsorge durch den Abschluss einer Hausratversicherung zu leisten.