20. Juni 2010
Grundsätzlich bietet die Hausratversicherung einen guten und vor allem auch wichtigen Versicherungsschutz. Schließlich kann sich der im Haushalt befindliche Hausrat schnell auf einen hohen Wert belaufen. Doch leider nutzt die beste Versicherung nichts, wenn der Versicherer nach einem Schaden den gemeldeten Schadensbetrag anzweifelt. Besonders bei größeren Schäden wie beispielsweise bei Gebäudebränden kommt dies häufiger vor. Die Versicherer sind äußerst vorsichtig, weil so mancher Versicherungsnehmer versucht, eine möglichst hohe Entschädigung zu erzielen.
Das Problem ist im Endeffekt die Beweislast: Nach einem Brand kann der Versicherte oftmals nur schwer beweisen, welchen Hausrat er besessen hat bzw. welche Gegenstände beschädigt wurden – oftmals sind die Überbleibsel nicht mehr zu identifizieren. Für den Versicherungsnehmer besteht daher das Risiko, auf einem beachtlichen Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Allerdings ist es ganz einfach möglich, sich abzusichern. Es bedarf lediglich aussagekräftiger Beweise. Hierzu zählen in erster Linie Kassenbelege: Sie beweisen einwandfrei, welche Sachen angeschafft wurden. Allen Versicherungsnehmern kann daher nur der Tipp gegeben werden, nach jeder größeren Anschaffung (beispielsweise von Möbelstücken, Computern, Unterhaltungselektronik etc.) die entsprechenden Kassenbelege aufzubewahren. Diese stellen im Schadensfall einen aussagekräftigen Beweis dar, der nur schwer anzuzweifeln ist. Wenn die Belege dann noch um Fotos ergänzt werden, befindet man sich auf der sicheren Seite. Folglich ist es immer gut, Belege über größere Summen aufzubewahren und einmal im Jahr Fotos von der Wohnung zu machen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Aufbewahrung: Kassenbelege und Fotos, die bei einem Brand zerstört werden, helfen natürlich wenig. Eine gesicherte Aufbewahrung in einem anderen Gebäude (beispielsweise bei Verwandten) ist deshalb empfehlenswert.
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19. Juni 2010
Im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung wird immer wieder über Fahrräder berichtet. Fortlaufend erscheinen Beiträge, in denen Ratschläge zum Schutz vor einem Fahrraddiebstahl zu finden sind. Dabei wird bewusst auf die Hausratversicherung verwiesen – schließlich können bei entsprechender Tarifwahl auch gestohlene Fahrräder über diese Versicherung reguliert werden.
Allerdings könnten die Ratschläge teilweise kaum unterschiedlicher sein. Einige Versicherungsexperten raten bewusst zum Abschluss einer Zusatzversicherung oder einer Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes. Praktisch gesehen stellt dies zumeist kein Problem dar. Etliche Versicherungsunternehmen bieten derartige Erweiterungen für ihre Hausratversicherungen an. Zumeist gilt für Fahrräder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Durch Wahl einer solchen Option kann der Versicherungsschutz maßgeblich erweitert werden, was sich unter anderem auf die Höhe der maximalen Entschädigung auswirkt.
Wie die Stiftung Warentest in ihrer Finanzzeitschrift „Finanztest“ schreibt, lohnt sich eine solche Erweiterung oftmals nicht. Wesentlicher Knackpunkt ist der Zusatzbeitrag, der erhoben wird. Je nach Versicherer werden 50 bis 100 Euro im Jahr fällig – und das für Fahrräder mit einem Wert von ca. 500 Euro. Wenn ein Fahrrad 1.500 Euro oder mehr kostet, so kann sich der Zusatzbeitrag auch schnell auf 200 Euro oder mehr belaufen.
Letztlich gilt es genau zu rechnen, ob sich die Vereinbarung einer solchen Option lohnt. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass eine Fahrradpolice vergleichsweise kostspielig ist und gerade auf längere Sicht zu beachtenswerten Zusatzkosten führen kann. Außerdem ist es wichtig, die Vertragsbestandteile genau zu studieren – nicht selten nehmen die Versicherer deutliche Einschränkungen vor, sodass der Diebstahlschutz beispielsweise nur zu bestimmten Uhrzeiten und an ausgewählten Orten gilt.
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13. Juni 2010
Ferienhäuser im Inland erfreuen sich wieder einer steigenden Beliebtheit. Noch vor nicht allzu langer Zeit haben es viele Deutsche vorgezogen, ihren Urlaub im Ausland zu verbringen und dort beispielsweise Hotelzimmer zu belegen. Inzwischen gelten jedoch Ferienimmobilien wieder als sehr gefragt, besonderes an der Nord- und Ostseeküste.
Auch wenn es für etliche Menschen ein leidiges Thema ist, muss man sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Versicherungsschutz beschäftigen. Gerade Ferienhäuser sollten gut versichert sein, besonders weil sie nicht dauerhaft bewohnt sind und Diebe somit relativ leichtes Spiel haben. Außerdem legen immer mehr Menschen einen immer größeren Wert darauf, auch im Ferienhaus gut eingerichtet zu sein: Für Möbelstücke, Einrichtungsgegenstände und Unterhaltungselektronik werden oftmals stolze Summen ausgegeben. Folglich ist es wichtig, über einen guten Versicherungsschutz zu verfügen – sollte der Hausrat beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, hätte man es ohne Versicherungsschutz mit hohen Kosten zu tun.
Hierbei gilt es jedoch zu wissen, dass es gar nicht so preiswert ist, Ferienimmobilien zu versichern. Die Versicherer sind sich des Risikos bewusst und berechnen zum Teil satte Aufschläge. Wie die „Welt Online“ ermittelt hat, kann sich der Beitrag schnell verdreifachen. In einem realen Beispiel wird für ein Haus eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt – bei dauerhafter Bewohnung würde sich der Beitrag auf knapp 100 Euro im Jahr belaufen. Wird dieselbe Immobilie als Feriendomizil genutzt, fordert der Versicherer knapp 300 Euro, was einem satten Aufschlag entspricht.
Um die Versicherungskosten so gering wie möglich zu halten, bietet es sich an, eine Alarmanlage zu installieren – diese senkt den Beitrag. Ein Versicherungsvergleich hilft dabei, einen guten UND günstigen Versicherungsschutz zu finden.
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12. Juni 2010
Bei gutem Wetter ist es für viele Deutsche inzwischen eine Selbstverständlichkeit, den Grill auf den Balkon zu stellen und leckere (Fleisch-)Spezialitäten zuzubereiten. Schon seit mehreren Jahren ist dabei ein starkes Wachstum festzustellen: Noch nie zuvor wurde in Deutschland mit so viel Ambition gegrillt.
Allerdings hat das Grillen nicht nur seine schönen Seiten. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, die dramatische Folgen nach sich ziehen können. Ob man nun mit dem Elektrogrill, dem Gasgrill oder dem Kohlegrill hantiert, ist dabei egal: Jeder Grill birgt ein gewisses Risiko. In erster Linie handelt es sich hierbei um ein Verletzungsrisiko. Allerdings kann es auch passieren, dass der Hausrat beschädigt wird – besonders wenn auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt wird.
Entsprechende Unfälle können sich beispielsweise ereignen, wenn der Grill umkippt oder umgestoßen wird. Womöglich kommt es sogar zu einem Brand, der einen beachtenswerten Schaden nach sich zieht. Glücklicherweise besteht in solch einem Fall ein Versicherungsschutz – zumindest wenn man über eine Gebäude- oder Hausratversicherung verfügt. Wie die „Welt Online“ unter Berufung auf einen Versicherungsexperten der Allianz Versicherung schreibt, gelten derartige Unfälle grundsätzlich als versichert. Sollte es also zu Schäden an Gebäude oder Hausrat kommen, so ist die Möglichkeit einer Schadensregulierung über den Versicherer gegeben.
Allerdings wird zugleich darauf hingewiesen, dass deutliche Abschläge bei der Entschädigung drohen, sollte der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt haben. Falsches Verhalten in der Nähe des Grills, überhöhter Alkoholkonsum oder schlichtweg eine falsche Positionierung des Grills sind deshalb zu unterlassen – wer fahrlässig handelt riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.
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6. Juni 2010
Wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht, zielt der Großteil der Interessenten darauf ab, einem möglichst günstigen Versicherungsschutz zu erhalten. Dies ist den Leuten nicht zu verübeln, schließlich wäre es ärgerlich, wenn man einen Beitrag entrichten muss, der im Grunde unnötig hoch bemessen ist.
Doch leider ist festzustellen, dass oftmals zu sehr und teilweise sogar ausschließlich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags geachtet wird. Diese Vorgehensweise ist bei der Auswahl von Versicherungen alles andere als zu empfehlen. Wichtig sind ebenso die enthalten Leistungen: Nur wenn eine Hausratversicherung den Schutz bietet, der benötigt wird, ist man am Ende gut versichert. Außerdem gilt es auf bestimmte Tarifmerkmale wie beispielsweise die Entschädigungsgrenzen zu achten.
Die Entschädigungsgrenzen spielen bei der Hausratversicherung eine ganz wichtige Rolle. Sie legen bereits im Vorfeld fest, wie hoch die Entschädigung bei einem bestimmten Schadensfall maximal bemessen ist. Irrtümlicherweise nehmen viele Interessenten an, dass die Entschädigung maximal bis in Höhe der Versicherungssumme geleistet wird. Die Realität sieht jedoch anders aus: Je nach Art des Schadens bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Schadensursache kann die Entschädigungsgrenze deutlich geringer bemessen sein. Eines der besten Beispiele ist der Diebstahl von Bargeld: Einige Versicherer nehmen bei gestohlenem Bargeld, das außerhalb eines Stahlschranks aufbewahrt wurde, eine maximale Entschädigung in Höhe von 500 Euro vor – die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme spielt in diesem Fall keine Rolle.
Deshalb ist es umso wichtiger, bei der Auswahl von Hausratversicherungen unbedingt auf die Entschädigungsgrenzen zu achten. Diese sollten möglichst großzügig bemessen sein, damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich einen Nutzen bietet.
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5. Juni 2010
Diebe haben ein neues Geschäft entdeckt: Mit dem Stehlen von Kinderwagen lässt sich gutes Geld verdienen. Dies gilt insbesondere für die Top-Modelle, die besonders kostspielig sind. Je nach Hersteller und Ausstattung kann es schon einmal vorkommen, dass ein Kinderwagen deutlich mehr als 1.000 Euro kostet. Über Auktionshäuser wie Ebay können Kriminelle ihr Diebsgut relativ einfach verkaufen – die Leidtragenden, die am Ende dieses Spiel finanzieren, sind die Eltern.
Besonders in Berlin müssen Eltern um ihre Kinderwagen fürchten: Wie „Spiegel Online“ berichtet, hat die Polizei erstmalig seit 2007 eine deutliche Zunahme der Kinderwagendiebstähle festgestellt. Allein im Berliner Polizeiabschnitt 15 sollen im vergangenen Jahr rund 100 Kinderwagen gestohlen worden sein.
Sollte man selbst zu den Opfern zählen und man über eine Hausratversicherung verfügen, besteht ein klein wenig Hoffnung, dass der Schaden über die Versicherung reguliert werden kann. Standardmäßig gilt der Diebstahl von Kinderwagen nur dann als versichert, wenn sich dieser am Versicherungsort ereignet hat und sich der Kinderwagen innerhalb des verschlossenen Wohngebäudes befand. Allerdings gibt es einige Versicherer, die einen erweiterten Schutz anbieten und diesen speziell für Kinderwagen ausdehnen. Ein solcher Schutz muss für gewöhnlich zusätzlich abgeschlossen werden. Sofern man einen vergleichsweise teuren Kinderwagen angeschafft hat, gilt es über diese Option nachzudenken: Im Schadensfall hat sich die Versicherungserweiterung auf jeden Fall bezahlt gemacht.
Allerdings gilt es zwei wichtige Punkte unbedingt im Hinterkopf zu behalten. Zunächst einmal muss der Kinderwagen mit einem Schloss gesichert werden, sollte man ihn außerhalb seiner Wohnräume abstellen. Ebenso sollte die Entschädigungsgrenze für den Kinderwagendiebstahl ausreichend hoch bemessen sein.
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30. Mai 2010
In der vergangenen Woche hat es in einigen Teilen Deutschlands ordentlich gestürmt. Besonders in Nordsachsen finden sich etliche Gebäude, an denen sogar ein Tornado seine Spuren hinterlassen hat. Wer über den Schutz einer Gebäude- und Hausratversicherung verfügt, befindet sich jedoch auf der sicheren Seite: Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, brauchen sich Versicherte keine Sorgen zu machen.
Das Spektrum an Schäden, die durch beide Versicherungen abgedeckt sind, ist relativ groß bemessen. Abgedeckte Dächer (ein Schaden, der in den betroffenen Regionen häufig aufgetreten ist) können über die Gebäudeversicherung reguliert werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch sogenannte Folgeschäden als versichert gelten.
Ein typischer Folgeschaden ist in diesem Fall der Eintritt von Regenwasser. Normalerweise gelten Regenschäden weder in der Gebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung als abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn sie als Folgeschäden auftreten: Wenn der Schaden erst aufgrund eines anderen Schadens eintreten konnte, greift der Versicherungsschutz.
Wenn beispielsweise das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde und es anschließend aufgrund des eindringenden Regenwassers zu einer Beschädigung an Teilen des Gebäudes oder auch am Hausrat gekommen ist, so greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist in solchen Fällen jedoch ein Punkt: Es gilt einen genauen Schadensbericht anzufertigen, aus welchem genau hervorgeht, dass auch Folgeschäden aufgetreten sind.
Im Übrigen sind Versicherungsnehmer dazu angehalten, weitere Folgeschäden zu verhindern. Dies ist beispielsweise möglich, indem zerstörte Fenster provisorisch mit Folie abgedichtet oder mit Brettern verschlossen werden. Die Kosten solcher Maßnahmen können sich Versicherungsnehmer später von ihrer Versicherung erstatten lassen.
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29. Mai 2010
Am Pfingstmontag herrschte nicht in allen Teilen der Republik schönes Wetter vor. In bestimmten Regionen ging es äußerst stürmisch zu, insbesondere über Brandenburg und Sachsen. Dort wüteten stellenweise sogar Tornados, die in einigen Regionen beachtenswerte Schäden hervorgerufen haben.
Die Versicherungswirtschaft hat dieses Mal sehr schnell reagiert – zumindest haben einige Versicherungsunternehmen bereits Stellung bezogen. Dies gilt unter anderem für die AXA Versicherung, die sich unter anderem darum bemüht, die Entstehung von Folgeschäden abzuwenden. Wie das Versicherungsunternehmen mitteilt, sind alle Betroffenen gut damit beraten, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So wird beispielsweise dazu geraten, beschädigte Fenster abzudichten, um somit das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Entsprechende Schäden können sowohl über die Gebäudeversicherung, als auch über die Hausratversicherung, reguliert werden. Über welche Versicherung die Regulierung zu erfolgen hat, hängt maßgeblich davon ab, welche Schäden entstanden sind – mitunter kann es auch erforderlich sein, dass ein Teil des Schadens über die Gebäudeversicherung reguliert wird, der andere Teil über die Hausratversicherung. Was die Kosten betrifft, die aus der Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden resultieren, so werden diese auch von der Versicherung getragen.
Grundsätzlich gelten Sturmschäden als versichert, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h betragen hat. Über Wetterdienste ist es möglich, die Windgeschwindigkeiten nachträglich abzurufen. In Regionen, in denen verhältnismäßig viele Beschädigungen aufgetreten sind, haben es Versicherungsnehmer mit dem Nachweis leichter, weil die Versicherer dort zumeist besonders schnell reagieren. So soll auch die AXA Versicherungen AG zusätzliche Gutachter eingeschaltet haben, damit das Ausmaß des Schadens möglichst schnell erfasst werden kann und der Regulierung nichts im Wege steht.
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24. Mai 2010
Der Schutz einer Hausratversicherung hat seinen Preis. Wie hoch der Beitrag bemessen ist, hängt gleich von mehreren Faktoren ab. Wer in einer großen Wohnung lebt, muss aufgrund der Wohnfläche einen entsprechend hohen Beitrag zahlen. Sollte man die Versicherungssumme aufgrund wertvollen Hausrats bewusst erhöhen, so führt dies verständlicherweise ebenfalls zu einem höheren Beitrag.
Größe der Wohnung und Wert des Hausrats kann man sehr gut selbst beeinflussen. Ein Faktor, der auf den nur bedingt Einfluss genommen werden kann, ist die Tarifzone. Die Tarifzone ist an den Wohnort gekoppelt: Besonders die Einbruchsraten entscheiden darüber, welche Tarifzone einer bestimmten Region zugeordnet wird.
Wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, nimmt die Tarifzone auf die Höhe des Versicherungsbeitrags einen ganz entscheidenden Einfluss. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass der Hausrat in der Großstadt teurer als auf den Land versichert werden muss: Die höheren Einbruchsraten zwingen die Versicherer dazu, höhere Beiträge festzusetzen. Bei ein- und demselben Versicherungstarif kann allein die Tarifzone einen Einfluss von fast 40 Prozent auf die Höhe des Versicherungsbeitrags nehmen.
Der Umzug in eine günstigere Tarifzone kommt für den Großteil der Versicherungsnehmer natürlich nicht in Frage. Um dennoch bei der Hausratversicherung sparen zu können, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, seinen Hausrat auch in der Großstadt günstig zu versichern. Laut besagtem Zeitungsbeitrag kann durch eine gezielte Wahl des Versicherers eine Beitragsersparnis von bis zu 70 Prozent erzielt werden. Jeder Interessent sowie auch bestehende Versicherungsnehmer sollten sich daher für unseren Online-Vergleich entscheiden. Denn schneller lassen sich Tarife nicht vergleichen.
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23. Mai 2010
Die Stiftung Warentest nimmt in regelmäßigen Abständen Serviceleistungen und Produkte unter die Lupe um herauszufinden, ob diese tatsächlich halten was sie versprechen und welches Produkt bzw. welche Dienstleistung als empfehlenswert gelten kann. Diesmal im Test sind die Hausratversicherungen. Die aktuelle Untersuchung zeigt, dass teure Tarife nicht automatisch die besten sind – und dass es zwischen den einzelnen Tarifen und Anbietern erhebliche Unterschiede in Preis und Leistung geben kann. Ein Vergleich ist daher in jedem Fall empfehlenswert, will man sich gut und günstig versichern.
In ihrem aktuellen Test kommt die Stiftung Warentest zu einem erstaunlichen Ergebnis: Mehr als 100 Euro kann man oftmals bei einem Wechsel des Anbieters von Hausratversicherungen sparen – und das ohne Einbußen hinsichtlich des Leistungsumfangs hinnehmen zu müssen. Um ein möglichst breites Bild einzufangen nahmen die Warentester 134 Tarife von mehr als 70 Assekuranzen in vier unterschiedlichen Tarifzonen unter die Lupe. Wenig verwundert dabei die Erkenntnis, dass ein guter Versicherungsschutz gerade in Großstädten teuer werden kann – schließlich hängen die Kosten nicht nur vom Wert der Einrichtung und der Größe der Wohnung, sondern auch von deren Lage und der damit verbundenen Risikostatistik ab. Konkret heißt das: Da es in Großstädten mit erhöhter Kriminalität statistisch betrachtet zu mehr Straftaten wie etwa Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus kommt, liegen hier die Beiträge höher als beispielsweise in ruhigen Kleinstädten oder ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, einen gründlichen Anbietervergleich vorzunehmen, um den günstigsten Schutz zu finden, der genau den geforderten Ansprücheng genügt.
Übrigens sind die teuersten Tarife keineswegs auch immer die besten: Längst nicht jede Police deckt beispielsweise Schäden durch den Diebstahl aus Fahrzeugen oder von Fahrrädern ab – zum Teil wird dafür auch ein Aufschlag fällig.
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