Vandalismus auf Partys: Hausratversicherung zahlt nicht

26. Juni 2011

Sogenannte Social Media-Partys erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. In sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing suchen Nutzer nach Partys, die eigentlich im geschlossenen Kreis stattfinden sollten, jedoch aus Versehen öffentlich ausgeschrieben wurden. Als Folge erscheinen unzählige Gäste vor Ort, obwohl diese überhaupt nicht eingeladen waren.

Erst vor wenigen Wochen sorgte ein solcher Fall für Schlagzeilen. Eine 16-jährige Schülerin aus Hamburg hatte ihre Freunde per Facebook zu einer Party eingeladen. Leider war die Einladung öffentlich sichtbar. Eine nachträgliche Änderung brachte nichts mehr: Mehrere tausend Personen hatten sich selbst eingeladen. Am Ende erschienen gut tausend Personen, weshalb ein Sicherheitsdienst und die Polizei eingeschaltet werden mussten.
Allerdings gibt es Partys, die noch wesentlich schlimmer verlaufen. Besonders wenn Jugendliche feiern und dabei Alkohol fließt, entwickeln sich gelegentlich normale Partys so zugenannten „Abrisspartys“, bei denen bewusst randaliert und somit der Hausrat zerstört wird. Die Kosten, die letztlich aus Reparaturen oder dem Ersatz beschädigter Objekte entstehen, liegen oftmals sehr hoch und stellen somit eine wesentliche Belastung der Haushaltskasse dar.

Wie die Zurich Gruppe Deutschland via Pressemitteilung bekannt gemacht hat, greift der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung in solchen Fällen nicht. Wenn Partygäste zu randalieren beginnen, besteht keine Möglichkeit, den Schaden später über die Hausratversicherung zu regulieren. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass es sich um Gäste handelt, denen man Zutritt zum Gebäude oder Grundstück gewährt hat. Gerade weil kein Versicherungsschutz besteht, warnt der Versicherer vor Social Media-Partys: Besser man kündigt keine Partys im Internet an, damit potentielle Randalierer gar nicht erst erscheinen.

Auf die Hausratversicherung besser nicht verzichten

20. Juni 2011

Bei „Zeit Online“ ist ein Beitrag zum Thema Hausratversicherung erschienen, der es richtig in sich hat. Mit einer leicht provokanten Aussage hat es der Autor geschafft, die Leserschaft in zwei Lager zu spalten, die nun darüber streiten, ob eine Hausratversicherung nun sinnvoll ist oder nicht.

Im Grunde vertritt der Autor eine relativ simple Meinung: Er meint, dass es nicht erforderlich sei, für den Schutz einer Hausratversicherung zu bezahlen, wenn die Ersparnisse den Wert des Hausrats übersteigen. Er selbst hat keine Hausratversicherung abgeschlossen, weil er das Risiko selbst tragen und im Gegenzug den Versicherungsbeitrag einsparen möchte.

Diese Haltung findet in den Kommentaren vergleichsweise viel Zuspruch. Allerdings finden sich ebenso Kommentare wieder, in denen diese Haltung kritisiert wird. So meinen beispielsweise einige Leser, dass auf den Schutz einer Hausratversicherung nicht verzichtet werden sollte, weil dieser als essentiell gilt. Außerdem könnte es Personen geben, die sich aufgrund des Artikels zu einer Kündigung ihres Versicherungsschutzes entschließen, obwohl sie im Schadensfall nicht über ausreichende Ersparnisse verfügen.

Letzten Endes befinden sich beide Seiten in der Lage, stichhaltige Argumente anzuführen. Allerdings dürfte es generell die bessere Entscheidung sein, am Versicherungsschutz festzuhalten. Denn sollte es zum Schadensfall kommen, wird es unter Umständen richtig teuer – und längst nicht alle Personen verfügen über ausreichend große Rücklagen, um den Schaden ausgleichen zu können. Außerdem darf das Schadensrisiko nicht unterschätzt werden: Wenn beispielsweise ein Leitungsschaden auftritt und viel Wasser austritt, drohen immense Sanierungskosten. Da ist es dann doch besser, versichert zu sein.

Schadensmeldung nicht auf die lange Bank schieben

12. Juni 2011

Werbung für Versicherungen lässt relativ schnell den Eindruck entstehen, dass die Versicherer heutzutage besonders kundenorientiert arbeiten. Glaubt man der Werbung, so braucht man als Versicherungsnehmer so gut wie nichts tun, wenn sich ein Schaden ereignet hat – angeblich kümmern sich die Versicherer um alles.

Jeder Versicherungsnehmer weiß natürlich ganz genau, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Es fängt bereits mit der Schadensmeldung an: Wer einen Schaden nicht meldet, kann auch keine Entschädigungszahlung erhalten. Allerdings schrecken viele Personen vor der Abgabe einer Schadensmeldung erst einmal zurück. Der Grund ist meist derselbe: Es wird befürchtet, einen ausführlichen Bericht anfertigen zu müssen, in dem detailliert geschildert wird, wie es zum Schaden kam. Den meisten Versicherungsnehmern fällt das Schreiben entsprechender Berichte jedoch schwer, sodass gerade bei kleineren Schäden das Melden von Versicherungsfällen gerne auf die lange Bank geschoben wird.
Allerdings ist diese Vorgehensweise sehr riskant: Wenn ein Schaden am Hausrat entstanden ist, gilt es den Versicherer umgehend zu informieren. Wer zu lange wartet, riskiert seinen Versicherungsschutz: Bei einer zu spät eingegangenen Schadensmeldung braucht die Hausratversicherung nicht mehr zahlen. Schon so mancher Versicherungsnehmer hat hierdurch unnötig Geld verloren. Dabei spricht kein Grund dagegen, eine Schadensmeldung sofort vorzunehmen. Schließlich muss ein Bericht, der über den Hergang des Schadens informiert, gar nicht sofort erstellt werden. Zwar liegen entsprechende Vordrucke den Versicherungsunterlagen oftmals bei, doch im Prinzip reicht es erst einmal aus, den die Hausratversicherung auf telefonischem Wege zu informieren. Ein kurzer Anruf genügt, damit der Schaden als fristgerecht gemeldet gilt. Wie im weiteren Verlauf zu verfahren ist, hängt dann ohnehin vom Schadensfall ab.

Offene Fenster und Balkontüren erhöhen das Einbruchrisiko

5. Juni 2011

Der Sommer ist zweifelsfrei angekommen: Abends ist es lange hell und die Temperaturen sind deutlich gestiegen. Da es bei starker Sonneneinstrahlung innerhalb von Gebäuden sehr warm werden kann, öffnen viele Personen ihre Fenster und teilweise sogar Türen. Im Grunde ist dies eine clevere Lösung: Der Betrieb einer Klimaanlage wäre deutlich kostspieliger.

Im Hinblick auf das Thema Einbruchschutz stellen geöffnete Fenster und Türen jedoch ein erhöhtes Risiko dar. Wer Fenster und Türen offen hält, macht es Einbrechern vergleichsweise einfach. Selbst wenn Fenster oder Terrassentüren nur gekippt sind, haben Einbrecher relativ leichtes Spiel und können sich rasch Zutritt zum Gebäude verschaffen.
Wer in diesem Fall auf die Hausratversicherung hofft, sollte daher eher vorsichtig sein. Prinzipiell gilt das Risiko Einbruchdiebstahl zwar als versichert, doch sobald der Versicherungsnehmer fahrlässig handelt (z.B. indem Türen und Fenster über Nacht offen bleiben), kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung einer Entschädigung verweigern oder die Entschädigungssumme kürzen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, auf einem Teil oder womöglich sogar auf den gesamten Kosten des Schadens sitzen zu bleiben.

Wenn Fenster oder Türen gekippt sind, stellt dies durchaus ein Problem dar. Zwar ist es in solch einem Fall nicht immer ganz so leicht, eine Fahrlässigkeit nachzuweisen, aber dennoch sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein. Ganz besonders gilt das beim Verlassen des Gebäudes: Sobald man sich vom Grundstück entfernt bzw. man die Wohnräume und den versicherten Hausrat nicht mehr beaufsichtigen kann, ist es auf jeden Fall besser, wenn Fenster und Türen geschlossen sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass man Einbrechern den Zugang zum Gebäude nicht erleichtert und die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt.

Hausratversicherung nach Hausbau: Genaue Tarifwahl ist wichtig

28. Mai 2011

Die Sommermonate werden längst nicht nur genutzt um Bauvorhaben zu beginnen – es ist nämlich schon lange nicht mehr so, dass Rohbauten im Sommer errichtet werden. Immer mehr Bauherren beginnen mit ihrem Projekt bereits im Herbst, sodass die Fertigstellung zu Beginn des Sommers erfolgt. Viele Bauherren dürften daher kurz vor der Beendigung ihres Projekts und gleichzeitig vor dem Einzug in ihr Gebäude stehen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt gilt es, sich auf die Suche nach der passenden Hausratversicherung zu begeben. Allerdings gestaltet sich die Suche gar nicht immer so leicht. Gerade in der heutigen Zeit, in der Neubauten mit ganz unterschiedlichen Heizungssystemen ausgestattet sind, sollte eine präzise Auswahl erfolgen, damit ein optimaler Versicherungsschutz gewährleistet ist.
So ist beispielsweise festzustellen, dass es zunehmend mehr Neubauten gibt, die mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind. Im Bereich der Hausratversicherung finden sich bisher nur wenige Tarife, die entsprechende Heizungsanlagen versichern. Sofern man ein Haus versichern möchte, das mit einer Wärmepumpe ausgestattet ist, muss folglich genau hingesehen werden.
Bei Solaranlagen verhält es sich im Grunde nicht anders: Zwar ist es prinzipiell ratsam, Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen separat über eine eigenständige Solarpolice zu versichern, jedoch sollte die Hausratversicherung zumindest einen grundlegenden Schutz bieten. Doch gerade dieser Schutz ist längst nicht immer in der Police enthalten, weshalb es umso wichtiger ist, die beinhalteten Leistungen und Einschlüsse genau zu prüfen.
Der eigentliche Aufwand ist übrigens gar nicht so groß. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt und gezielt mit Vergleichsrechnern arbeitet, kann die passende Hausratversicherung relativ schnell finden – oder man schaltet einen Versicherungsmakler ein, der bei dieser Arbeit beratend und unterstützend zur Seite steht.

Anzahl der Wohnungseinbrüche 2010 gestiegen

22. Mai 2011

Wohnungseinbrüche verkörpern ein Risiko, das von den meisten Personen unterschätzt wird. Dabei hat die Anzahl der Einbrüche im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung schreibt, wurde im Jahr 2010 ganze 123.000 Mal in Deutschland eingebrochen. Damit ist die Anzahl der registrierten Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr um gut sechs Prozent gestiegen.

Die Zahl der Schäden, die bei Einbrüchen entstehen, sind ebenfalls angestiegen. Früher hatten es Einbrecher vor allem auf Wertsachen wie Bargeld und Schmuck abgesehen. Zwar stehen diese Wertsachen in der Gunst der Einbrecher immer noch ganz oben, aber auch andere Objekte werden mittlerweile gestohlen. Vor allem Marktplätze im Internet helfen den Kriminellen dabei, Sachobjekte leicht zu Geld zu machen. Hierdurch wird die Bedrohung für den Hausrat zusätzlich größer.

Glücklicherweise können sich Privatpersonen relativ leicht gegen diese Gefahr bzw. zumindest gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs absichern. Durch den Abschluss einer Hausratversicherung kann ein solider Schutz erlangt werden. Sollte es zum Einbruch kommen, wird der entstandene Schaden von der Versicherung reguliert.

Nun werden einige Interessenten womöglich sagen, dass die Bedrohung derzeit nicht ganz so groß ist, weil Einbrecher vorrangig während der dunklen Herbst- und Wintermonate zuschlagen. Allerdings wird auch im Sommer eingebrochen – und im Grunde dauert es nicht lange, bis die Tage wieder kürzer werden. Eine Absicherung gegen Einbruchdiebstahl sollte deswegen grundsätzlich vorhanden sein. Wer noch nicht versichert ist, sieht sich besser auf dem Versicherungsmarkt um. Mittlerweile sind gute Hausratversicherungen schon zu relativ niedrigen Beiträgen erhältlich. Allerdings sollte nicht der Beitrag über die Auswahl des Versicherungstarifs entscheiden: Gerade was Einbruchdiebstahl betrifft, können die Leistungen der Versicherer stark schwanken.

Schadensmeldung schnellstmöglich vornehmen

15. Mai 2011

Die Hausratversicherung bietet einen wichtigen und zugleich umfassenden Versicherungsschutz. Allerdings steht dieser Schutz nur zur Verfügung, wenn Schäden rechtzeitig gemeldet werden. Dies ist jedoch längst nicht immer der Fall: Es kommt häufiger vor, dass Versicherungsnehmer einen Schaden nicht umgehend melden und dann später vom Versicherer zu hören bekommen, dass aufgrund der überschrittenen Meldefrist keine Entschädigungsleistung erfolgen kann.

Die Gründe, weshalb versicherungspflichtige Schäden nicht umgehend gemeldet werden, können sehr unterschiedlich sein. So gibt es zum Beispiel auf der einen Seite Schäden, die nicht als sehr wichtig erachtet werden. In solchen Fällen lassen sich die Versicherungsnehmer manchmal zu viel Zeit – sie scheuen den bürokratischen Aufwand, der mit der Schadensmeldung verbunden ist, weshalb sie einfach zu lange abwarten. Auf der anderen Seite kann ein entstandener Schaden einen solch hohen Arbeitsaufwand nach sich ziehen, dass die Schadensmeldung schlichtweg vergessen wird. Man denke nur an schwere Wasserschäden: Teilweise ist man tagelang damit beschäftigt, die groben Folgen des Schadens zu beseitigen.

Versicherungsnehmer sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass teilweise sehr knappe Meldefristen gelten. Wird ein versicherungspflichtiger Schaden zu spät gemeldet, braucht der Versicherer nicht zahlen. Dementsprechend ist es wichtig, über ein entsprechendes Bewusstsein zu verfügen: Wenn ein Schaden entstanden ist, sollte die Hausratversicherung am besten noch am selben Tag kontaktiert werden. Auf diese Weise stellt man sicher, dass die Schadensmeldung rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Zugleich besteht die Möglichkeit, ergänzende Informationen bezüglich der weiteren Vorgehensweise einzuholen, was ungemein wertvoll sein kann. Viele Versicherungsnehmer wissen nämlich nicht, was nach der Schadensmeldung zu tun ist.

Fahrräder über die Hausratversicherung absichern

8. Mai 2011

Fahrraddiebstahl ist einer der häufigsten Gründe, weshalb die Hausratversicherung in Anspruch genommen wird. Allerdings verläuft die Schadensregulierung nicht immer so, wie es sich die Versicherungsnehmer ursprünglich vorgestellt haben. Bei der Regulierung von Fahrraddiebstählen gibt es gleich mehrere Gründe, weshalb Versicherer die Zahlung verweigern können.

Ein Grund, der von den Versicherern besonders häufig aufgeführt wird, ist der Diebstahl an einem Ort, an dem der Versicherungsschutz nicht greift. Viele Hausratversicherungen koppeln den Versicherungsschutz gegen Fahrraddiebstahl an den Versicherungsort bzw. den Wohnort. Teilweise gibt es zwar Erweiterungen, doch sobald das Fahrrad nach 22:00 Uhr gestohlen wird, greift der Schutz häufig auch nicht. Interessenten, die ihr Fahrrad gut über die Hausratversicherung geschützt wissen möchten, sollten sich daher genau auf dem Versicherungsmarkt umsehen oder – wenn eine Hausratversicherung bereits besteht – die Versicherungsbedingungen unter die Lupe nehmen. Auf diesem Weg ist es möglich, eine gute Versicherung auszuwählen oder den Versicherungsschutz gezielt anzupassen.

Einen wichtigen Punkt in diesem Zusammenhang stellt der Wert des Fahrrads dar. Schon häufiger wurden Versicherungsnehmer enttäuscht, weil der Versicherer einen vergleichsweise niedrigen Entschädigungsbetrag anbot. Zum einen kann dies an einer niedrigen Entschädigungsgrenze liegen, zum anderen an einem fehlenden Nachweis über den Fahrradwert. Der Versicherer legt bei der Regulierung großen Wert darauf, dass der Fahrradwert genannt wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man die Rechnung vom Fahrradhändler aufbewahrt hat. Beim Fahrradkauf gilt daher: Unbedingt eine Rechnung ausstellen lassen und diese gut aufbewahren, damit man abgesichert ist und den Radwert im Schadensfall belegen kann.

Gewitter: So schützt die Hausratversicherung

30. April 2011

Gewitter stellen eine Bedrohung für Gebäude und Hausrat dar, die leider von den meisten Gebäudeeigentümern und Mietern unterschätzt wird. Dabei hat die Anzahl der Schäden in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Besonders im letzten Jahr gab es während der Sommerzeit vergleichsweise viele Gewitterstürme, die mancherorts immense Schäden hervorgerufen haben. Umso wichtiger ist es daher, ausreichend versichert zu sein.

Die Versicherer betonen gerne, dass die Hausratversicherung eine besonders gute Absicherung verkörpert. Allerdings sind Versicherungsnehmer oftmals falsch informiert, denn so umfassend ist der Schutz hinsichtlich mancher Gefahrenquellen überhaupt nicht. Je nach Art des Schadens kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt.

Im Hinblick auf die Gefahrenquelle Gewitter deckt die Hausratversicherung im Wesentlichen drei Risiken ab. Da wäre zunächst der Blitzschlag, der zu unmittelbaren Schäden an Objekten führt, zum Beispiel an Antennen. Ebenso gilt Sturm als versichert: Ab Windstärke 8 kann von einem Sturm gesprochen werden. Sollten Dächer abgedeckt oder Fenster beschädigt werden, springt die Hausratversicherung ein – auch Folgeschäden gelten als versichert. Dasselbe gilt für Hagel, der viele Gewitter begleitet.

Ein Risiko ist bei vielen Hausrattarifen jedoch häufig nicht versichert. Gemeint sind Schäden, die auf Überspannung durch Blitzschlag zurückzuführen sind. Viele Versicherer klammern dieses Risiko explizit aus, obwohl es sich um das größte Risiko bei Gewitter handelt. Die meisten Tarife versichern lediglich den direkten Blitzeinschlag – Überspannungsschäden hingegen nicht. Allerdings kann ein solcher Schutz erlangt werden, indem man eine gezielte Erweiterung der Hausratversicherung vornimmt. Immer mehr Versicherer bieten diese Option an, die in der Regel gegen eine geringfügige Beitragserhöhung erhältlich ist.

Zweitwohnungen müssen nicht extra versichert werden

24. April 2011

Selbst in einer Zweitwohnung kann der Hausrat über einen stattlichen Wert verfügen. Dementsprechend sollten Wohnungen oder Häuser, die lediglich zeitweise bewohnt werden, trotzdem über den Schutz einer Hausratversicherung verfügen. Schließlich kann für wenig Geld ein Schutz erlangt werden, der sich im Schadensfall sofort bezahlt macht.

Allerdings bedeutet dies nicht, zwingend eine zweite bzw. eigenständige Hausratversicherung abschließen zu müssen. Wer seine Hauptwohnung und die Zweitwohnung separat versichert, zahlt oft einen unnötig hohen Versicherungsbeitrag. Zahlreiche Versicherungsnehmer könnten ihre Kosten senken, indem sie beide Wohnungen über eine einzige Versicherung schützen.

Eine Extraversicherung muss nicht zwingend abgeschlossen werden. Ein ausreichender Schutz lässt sich erzielen, wenn bei der Hauptwohnung auf den richtigen Versicherungsschutz gesetzt wird. Sprich: Ist der Versicherungsschutz für die Hauptwohnung umfangreich genug, sind weitere Absicherungen nicht notwendig. Viele klassische Tarife erlauben es nicht, Zweitwohnungen zu versichern. Allerdings kommen zunehmend mehr Hausrattarife auf den Markt, die eine solche Absicherung gestatten.

Die Absicherung einer Zweitwohnung bzw. die Ausweitung des Versicherungsschutzes stellt eine Leistung dar, die von immer mehr Versicherern als Zusatzleistung angeboten wird. Die Nutzung der Option erhöht zwar den Versicherungsbeitrag, doch am Ende ist man immer noch deutlich günstiger versichert, als wenn Beiträge für zwei Hausratversicherungen entrichtet werden müssten.

Bei der Auswahl des Versicherungstarifs sollten Interessenten jedoch sehr vorsichtig sein. Es reicht nicht aus, den Hausrat der Zweitwohnung einfach nur zu versichern. Es muss gewährleistet sein, dass ein Versicherungsschutz geboten wird, der ausreichenden Schutz bietet. Bei einigen Tarifen werden nämlich für die zweite Wohnung niedrigere Entschädigungsgrenzen festgesetzt, die nicht für jeden Haushalt ausreichend hoch bemessen sind.