Hausratversicherung: Worauf beim Umzug zu achten ist

3. September 2011

Umzüge gelten im Allgemeinen als äußerst stressig, was nicht zuletzt daran liegt, dass es zumeist sehr hektisch und durcheinander zugeht. Beschädigungen am Hausrat sind in solchen Situationen keine Seltenheit. Doch zum Glück ist es möglich, sich vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung zu schützen. Der Schutz einer Hausratversicherung deckt nämlich auch Umzüge ab.

Allerdings dürfen die gebotenen Versicherungsleistungen nicht überschätzt werden. Dies gilt besonders für Diebstähle, die sich bei Umzügen ereignen – Diebe haben es in den meisten Fällen nämlich vergleichsweise leicht. Wie Radio Hagen berichtet, musste diese Erfahrung auch ein 30-jähriger Mann machen, der für kurze Zeit zwei Kartons vor der Haustür abstellte. Obwohl er nicht lange abwesend war, nutzen Diebe die Gelegenheit. Mit den beiden Kartons verschwand Hausrat im Wert von mehr als 1.000 Euro.
In solchen Fällen kann auf den Schutz einer Hausratversicherung nicht gezählt werden. Wer Hausrat unbeaufsichtigt im Freien stehen lässt, macht es den Dieben zu leicht. Dementsprechend gilt es bei Umzügen stets aufmerksam zu sein und es Kriminellen nicht unnötig leicht zu machen.

Das ist allerdings nicht der einzige Punkt, den es bei Umzügen zu berücksichtigen gilt. Vielen Personen ist beispielsweise nicht bekannt, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch greift. Wer umzieht, muss seinen Versicherer im Vorfeld schriftlich informieren. Hierbei gilt es die neue Wohnadresse mitzuteilen. Nur wenn auf diese Weise verfahren wird, gelten die neu bezogenen Wohnräume von Beginn an als versichert. Über mehrere Wochen sollte sich ein Umzug übrigens nicht erstrecken – der doppelte Versicherungsschutz für zwei Orte ist nämlich nur für begrenzte Zeit gültig.

Gewittersaison: Die Gebäudeversicherung reicht nicht aus

28. August 2011

Nur noch wenige Menschen hatten damit gerechnet, dass mit dem Ende des Sommers tatsächlich noch gutes Wetter kommt. Die Temperaturen sind deutlich gestiegen, wodurch die Gewitterwahrscheinlichkeit maßgeblich beeinflusst worden ist. Bislang gab es diesen Sommer vergleichsweise wenige Gewitterschäden. Doch mit dem Anstieg der Temperaturen nahmen die Gewitter zu – und somit auch die Bedrohung für Gebäude und Hausrat.

Glücklicherweise handelt es sich beim Blitzschlag um ein Risiko, gegen welches man sich gut absichern kann. Die Mehrzahl der Wohngebäude wird per Gebäudeversicherung geschützt – sollte es zum Blitzeinschlag kommen und daraufhin ein Schaden entstehen, zahlt die Gebäudeversicherung. Allerdings sollte der Schutz dieser Versicherung nicht überschätzt werden. Wie sich bereits vom Namen ableiten lässt, gilt ausschließlich das Gebäude als versichert. Wenn der Blitz einschlägt und es zu brennen beginnt, entsteht jedoch nicht nur am Gebäude ein Schaden – auch der Haushalt kann aufgrund eines Brandes schwer beschädigt werden. Sollte die Feuerwehr rechtzeitig eintreffen und das Gebäude löschen können, ist der Hausrat meistens ebenfalls beschädigt, weil das Löschwasser zwangsläufig seine Spuren hinterlässt.

Schäden, die am Hausrat auftreten, werden von der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Dementsprechend kann beim Fehlen des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung eine große Finanzlücke entstehen. Sollte es nämlich zum Schaden kommen, bleibt der Eigentümer des Hausrats (dies gilt auch für Mieter) auf hohen Kosten sitzen. Je nach Größe des Haushalts und Umfang des Hausrats kann sich ein solcher Schaden auf Kosten von mehr als 10.000 Euro belaufen. Folglich sind Immobilieneigentümer sowie Mieter gut damit beraten, nicht alles auf eine Karte zu setzen, sondern die Gebäudeversicherung um eine Hausratversicherung zu ergänzen.

Mehrere Versicherungsvergleiche sind sinnvoll

20. August 2011

Eigentlich sollte man meinen, dass die Nutzung eines Onlinevergleichs schnell und unkompliziert zur passenden Hausratversicherung bzw. zu einem guten Versicherer mit günstigem Tarif führt. Allerdings muss dies nicht zwingend der Fall sein. In den letzten Tagen haben Verbraucherschützer darüber geklagt, dass Vergleichsrechner oftmals so eingestellt sind, dass sie den Portalbetreibern satte Provisionen versprechen – nicht immer werden die Tarife empfohlen, die tatsächlich günstig sind.

Eines der größten Probleme besteht darin, dass die Portalbetreiber gar nicht alle Hausrattarife (im Endeffekt gilt dies für jede Art von Versicherung, die man online suchen möchte) berücksichtigen. Wenn Versicherer keinen ausreichend bemessenen Provisionen zahlen, lohnt sich die Aufnahme für den Portalbetreiber nicht – der Interessent erhofft sich jedoch, den gesamten Versicherungsmarkt durchleuchten zu können.

Unter den führenden Portalbetreibern befindet sich ein Unternehmen, das in der vergangenen Woche reagiert und seinen Werbeslogan angepasst hat. Dem Kunden wird jetzt nicht mehr gesagt, er könne alle am Markt erhältlichen Tarife miteinander vergleichen. Mittlerweile wird nur noch vermittelt, es könnten viele Tarife verglichen werden.

Allen Personen, die sich auf der Suche nach einer günstigen Hausratversicherung befinden oder die überprüfen möchten, wie ihr bestehender Hausrattarif im Vergleich zu anderen Tarifen abschneidet, sind deshalb gut damit beraten, nicht nur auf einen Onlinevergleich zu setzen. Besonders bei den großen Portalen gilt es vorsichtig zu sein, da sie sich aufgrund ihrer Stärke in einer relativ guten Verhandlungsposition gegenüber den Versicherern befinden und ihre Partner somit genau auswählen. Daher schadet es nicht, auch kleinere Versicherungsvergleiche einzubeziehen, um sich absichern zu können und gegebenenfalls sogar eine günstigere Hausratversicherung zu finden.

Bei kleinen Einkommen ist die Hausratversicherung umso wichtiger

13. August 2011

Der Begriff Überversicherung ist heutzutage den meisten Personen geläufig. Vielen Personen ging es schon so, dass sie überversichert gewesen sind und dadurch unnötig viel Geld ausgegeben haben. Daher geht der Trend seit einigen Jahren in eine neue Richtung: Zunehmend mehr Haushalte schließen nur die nötigsten Versicherungen ab, um somit ihre Kosten gering zu halten.

Bei der Auswahl der Versicherungen wird allerdings nicht immer richtig vorgegangen: Besonders die Hausratversicherung wird häufig übersehen. Heutzutage gibt es immer mehr Personen, die auf diesen Versicherungsschutz verzichten, weil sie ihn nicht für wichtig halten. Dabei ist dies ein großer Fehler: Im Schadensfall ist die Hausratversicherung von äußerst großem Nutzen.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass besonders in Haushalten mit kleinen Einkommen gerne auf den Schutz der Hausratversicherung verzichtet wird. Immer häufiger hört man von Familien, die bei Bränden ihr gesamtes Hab und Gut verlieren und sich anschließend fragen müssen, wie sie weiterleben sollen, weil der Hausrat vollständig vernichtet wurde und kein Versicherungsschutz besteht. Dass gerade bei niedrigeren Einkommen auf die Hausratversicherung verzichtet wird, überrascht Experten nicht. Durch den Verzicht auf die Versicherung wird versucht, die Versicherungsausgaben so gering wie möglich zu halten, um im Gegenzug über einen größeren Teil des Einkommens für die freie Verwendung zu verfügen. Doch gerade wenn das Einkommen nicht so groß bemessen ist, gilt der Verzicht auf die Hausratversicherung als riskant. Bei einem größeren Schadensfall wird es nämlich schwierig, wichtigen Hausrat kurzfristig anzuschaffen. Haushalte mit höheren Einkommen können eher auf die Hausratversicherung verzichten, weil im Schadensfall mehr Geld zur Verfügung steht.

Das Risiko der kurzfristigen Untervermietung nicht unterschätzen

7. August 2011

Anstatt Geld für teure Hotels auszugeben suchen zunehmend mehr Personen nach privaten Unterkünften, die sie vorübergehend günstig nutzen können. Vor allem bei Wohnungen in den Metropolregionen dieser Welt ist die Nachfrage sehr groß. Unternehmen wittern daher das große Geschäft: Mit airbnb, 9flats und wimdu buhlen gleich mehrere Startups um die Gunst der privaten Untervermieter.

Das Prinzip dieser Plattformen ist vergleichsweise simpel. Wer eine günstige Privatwohnung zur Übernachtung sucht, durchstöbert die Datenbanken der genannten Plattformen. Personen haben dort ihre Wohnungen eingestellt und nennen konkrete Preisvorstellungen. Sobald die passende Wohnung gefunden ist, wird ein Miet-Arrangement getroffen: Der Nutzer gibt seine Wohnung für den vereinbarten Zeitraum frei. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Onlineplattform, die ganz nebenbei eine Provision für sich einstreicht.

Die Nutzungsintensität dieser Plattformen hat in den vergangenen Wochen immens angezogen, was vor allem an der intensiven PR-Arbeit gelegen haben dürfte. Allerdings bringt das Wachstum auch gewisse Schwierigkeiten mit sich. Der Pionier airbnb musste diese Woche schon ordentlich Schelte einstecken, als sich mehrere Vermieter lautstark beschwerten. Gäste hätten Wohnungseinrichtungen zerstört oder Einrichtungsgegenstände gestohlen – den Betroffenen sei ein immens großer finanzieller Schaden entstanden.

Die Onlineplattform möchte jedoch keine Verantwortung übernehmen: Haftungsansprüche mögen die Geschädigten doch bitte direkt gegen die Untermieter geltend machen. Dies ist natürlich leichter gesagt als getan – besonders wenn es sich um Touristen aus dem Ausland handelt. Dementsprechend sollte man sich genau überlegen, ob man seine Wohnung anderen zur Verfügung stellt – die Hausratversicherung würde bei solchen Schadensfällen nämlich ebenfalls nicht zahlen.

Fahrraddiebstähle haben Hochsaison

31. Juli 2011

Besitzer von Fahrrädern sollten besonders in diesen Tagen achtsam sein: Während der Sommermonate schlagen Fahrraddiebe besonders häufig zu. Vor allem auf größeren Veranstaltungen, bei denen viele Gäste mit dem Fahrrad anrücken, sind viele professionelle Fahrraddiebe unterwegs. Wie „RP Online“ schreibt, zählen beispielsweise Volksfeste zu typischen Events, bei denen zahlreiche Fahrräder gestohlen werden.

Wer einen Fahrraddiebstahl meldet, sollte übrigens nicht mit einer Aufklärung des Falls durch die Polizei rechnen. Die Aufklärungsquote ist erschreckend niedrig. Im vergangenen Jahr lag sie in Nordrhein-Westfalen bei 8,8 Prozent – von den 83.000 Diebstählen blieben somit rund 75.000 Fälle ungelöst.

Der finanzielle Schaden, der bei einem Fahrraddiebstahl entsteht, ist nicht zu unterschätzen. Immer häufiger werden Fahrräder nicht nur als Fortbewegungsmittel sondern auch als professionelle Sportgeräte eingesetzt. Zunehmend mehr Radfahrer sind deswegen auch dazu bereit, vergleichsweise hohe Beträge in ihre Räder zu investieren. Es ist keine Seltenheit mehr, dass Beträge in Höhe von 1.000 Euro oder mehr für Fahrräder ausgegeben werden. Außerdem erfreuen sich Elektroräder einer wachsenden Beliebtheit – und deren Preise können die Grenze von 2.000 Euro mit Leichtigkeit durchbrechen.

Wer ein wertvolles Fahrrad besitzt, sollte daher über einen guten Versicherungsschutz verfügen. Dieser kann sogar über die Hausratversicherung erlangt werden. Allerdings sollte man dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht blindlings vertrauen, denn gerade im Hinblick auf das Thema Fahrraddiebstahl existieren oftmals große Einschränkungen. Daher empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren und im Bedarfsfall zusätzliche Optionen zu vereinbaren, die beispielsweise zu einem besseren Versicherungsschutz führen. Zwar können hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, doch der finanzielle Mehraufwand hält sich im Regelfall im Rahmen.

Einbrecher während des Urlaubs nicht unbeabsichtigt anlocken

23. Juli 2011

Auch wenn Einbrecher überwiegend in der Winterzeit zuschlagen, ereignen sich auch während des Sommers zahlreiche Einbruchdiebstähle. Dies hat vor allem mit den Sommerferien zu tun: Zahlreiche Familien verreisen für mehrere Tage oder sogar Wochen, wodurch Einbrecher relativ leichtes Spiel haben. Ihnen bietet sich die Chance, Häuser und Wohnungen auszuspionieren, um dann in aller Ruhe zuzuschlagen.

Wie die Praxis zeigt, fallen besonders die Häuser und Wohnungen den Einbrechern zum Opfer, die den Eindruck verreister Bewohner erwecken. Während der Urlaubszeit sind Einbrecher vergleichsweise wählerisch: Sie suchen gezielt nach Objekten, die vorübergehend nicht bewohnt sind. Anhand einfacher Merkmale ist häufig schon zu erkennen, ob die Bewohner anwesend oder verreist sind.
So gilt beispielsweise ein überfüllter Briefkasten als typisches Anzeichen für verreiste Personen. Entsprechende Objekte sehen sich die Kriminellen meist näher an. Wenn es weitere Anzeichen dafür gibt, dass die Bewohner verreist sind, steigt das Einbruchsrisiko deutlich an. Zu den weiteren Anzeichen zählen beispielsweise heruntergezogene Rollläden oder ein ungemähter Rasen.

Wer es den Einbrechern zu leicht macht bzw. eindeutige Signale dahingehend aussendet, dass sich die Bewohner im Urlaub befinden, kann im Schadensfall in Schwierigkeiten mit der Hausratversicherung geraten. Versicherungsnehmer dürfen nämlich keine Situationen hervorrufen, die Einbruchdiebstähle begünstigen. In solchen Fällen kann der Versicherer die Entschädigung kürzen oder womöglich sogar ganz verweigern. Daher empfiehlt es sich, vorsorglich zu handeln und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. So bietet es sich beispielsweise an, vor der Abreise noch einmal den Rasen zu mähen und Nachbarn darum zu bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Mit diesen simplen Maßnahmen lässt bereits eine gute Einbruch-Vorsorge betreiben.

Versicherungsbetrug in der Hausratversicherung besonders verbreitet

17. Juli 2011

Wie eine erst kürzlich durchgeführte Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufzeigt, gibt es vergleichsweise viele Bürger, die nichts Verwerfliches daran finden, Versicherungsbetrug zu begehen. Dementsprechend hat das Ausmaß an Betrügereien auch zugenommen: Immer häufiger stellen die Versicherer fest, dass sie von ihren eigenen Kunden betrogen werden.

Besonders im Bereich der Hausratversicherung sind Versicherungsbetrügereien besonders ausgeprägt: Bestimmte Teile des Hausrats werden als beschädigt gemeldet, um Entschädigungszahlungen zu erhalten. Vor allem im Bereich von Computern und Unterhaltungselektronik hat die Anzahl der gemeldeten Schäden und aufgedeckten Betrügereien deutlich zugenommen. So werden zum Beispiel Wasserschäden oder auch Einbruchdiebstähle vorgetäuscht.

Der eigentliche Versicherungsbetrug wird von zahlreichen Versicherungskunden als Kavaliersdelikt betrachtet. Dementsprechend ist das Maß an Reue relativ gering. Allerdings sollte man diesbezüglich keine falsche Sichtweise entwickeln: Versicherungsbetrug ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Wer zum Beispiel Schäden vortäuscht oder fingiert, um auf diesem Weg eine Entschädigungszahlung zu erschleichen, begeht eine Straftat. Je nach Schwere der Straftat sowie der kriminalistischen Vorgeschichte können daher hohe Strafen drohen.

Die Versicherer sind sich der aktuellen Problematik sehr bewusst und haben deshalb auch schon reagiert. Man möchte Versicherungsbetrügern das Handwerk erschweren, indem auch bei kleineren Schadensfällen bewusst Sachverständige entsendet werden. Diese sind auf das Thema Versicherungsbetrug mittlerweile gut geschult und können daher relativ schnell nachvollziehen bzw. gut erkennen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt. Sollte ein entsprechender Versuch auffliegen, kann es für den Versicherungsnehmer sehr unangenehm werden: Es drohen Strafzahlungen und außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass das Versicherungsverhältnis umgehend aufgelöst wird – und dann eine neue Hausratversicherung zu finden, ist alles andere als leicht.

Hausratversicherung bietet bei Haustausch nur bedingt Schutz

10. Juli 2011

Der sogenannte Haustausch erfreut sich einer steigenden Beliebtheit: Anstatt für Urlaubsreisen teure Hotels zu buchen, werden einfach Häuser oder Wohnungen mit anderen Personen getauscht. Hierdurch wird es möglich, gut eingerichtete Wohnräume kostengünstig bzw. meist sogar kostenlos zu nutzen und dadurch eine Menge Geld zu sparen. Tauschpartner lassen sich mithilfe des Internets relativ schnell finden. Mittlerweile gibt es mehrere Portale, die zu diesem Zweck genutzt werden können.

Wer die eigenen Wohnräume verlässt, um sie in der Zwischenzeit anderen Personen zugänglich zu machen, geht allerdings auch ein gewisses Risiko ein. Auch wenn es als vergleichsweise unwahrscheinlich gilt, könnten die Tauschpartner für die Entstehung von Beschädigungen verantwortlich sein oder auch Diebstähle begehen. Dies sind Risiken, deren finanzielle Tragweite nicht zu unterschätzen ist.
Sich auf die Hausratversicherung zu verlassen, ist in solch einem Fall der falsche Ansatz. Wie die „Ostthüringer Zeitung“ in ihrer Onlineausgabe schreibt, existiert lediglich ein gewisser Grundschutz. Der Schutz gegen Feuer oder Leitungsschäden bleibt zum Beispiel bestehen. Allerdings gelten Diebstähle, die auf die Tauschpartner zurückzuführen sind, nicht als versichert. Wer seine Wohnräume anderen Personen zugänglich macht, kann im Falle eines Diebstahls nicht auf die Hausratversicherung zählen.

Generell empfiehlt es sich, den eigenen Versicherer noch vor dem Haustausch zu kontaktieren und sich über die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zu informieren. Zwar könnte es passieren, dass der Versicherer unter Umständen eine vorübergehende Gefahrenerkennung feststellt und deshalb einen kleinen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag erhebt, doch im Gegenzug besteht weiterhin ein zuverlässiger Versicherungsschutz für den Hausrat.

Abwesenheit besser nicht im Internet ankündigen

2. Juli 2011

In der vergangenen Woche ging es hier im Blog um das Thema Social Media Partys. Der Versicherer „Zurich“ hatte davor gewarnt, Partys im Internet auszuschreiben. Denn sollten ungebetene Gäste aufgrund der Veröffentlichung im Web erscheinen und diese für die Herbeiführung von Schäden verantwortlich sein, braucht die Hausratversicherung nicht zu zahlen.

Die Zurich Gruppe Deutschland hat nun noch einen weiteren Versicherungstipp veröffentlicht. Es wird davon abgeraten, im Internet über jegliche Art von Abwesenheit zu berichten. Dies gilt besonders für Statusmeldungen und Kommentare, die in sozialen Netzwerken wie Facebook oder studiVZ veröffentlicht werden. Denn auch Veröffentlichungen dieser Art können dazu führen, dass die Hausratversicherung im Schadensfall nicht zahlt oder zumindest eine Kürzung der Entschädigungszahlung vornimmt.

Nun wird der eine oder andere Social Network Nutzer womöglich denken, dass Versicherer keine derartigen Vorschriften machen dürfen. Im Grunde handelt es sich hierbei auch um keine Vorschrift, sondern vielmehr um eine Empfehlung. Denn sollte beispielsweise eine im Internet angekündigte Abwesenheit dazu führen, dass Einbrecher die Gelegenheit nutzen, so hat der Versicherungsnehmer maßgeblich zur Herbeiführung des Schadens beigetragen. Derartige Statusmeldungen kommen aus Sicht von Experten schon fast einer Einladung für Einbrecher gleich – dementsprechend kann dem Versicherungsnehmer eine fahrlässige Handlung unterstellt werden, die je nach Einzelfall enorme Konsequenzen nach sich zieht.
Folglich sind Internetnutzer gut damit beraten, nicht jede Information umgehend im Internet zu veröffentlichen – besonders wenn diese im Zusammenhang mit dem Thema Abwesenheit stehen und somit das Einbruchsrisiko erhöhen. Sinnvoll ist es, über jede potentielle Statusmeldung erst nachzudenken und sie nur zu veröffentlichen, wenn sich daraus keine (potenzielle) Bedrohungslage ergibt.