Nach Versicherungsabschluss nicht in Erstprämienverzug geraten
Freitag, den 30. Juli 2010Sehr viele Hausratversicherungen bieten heutzutage eine vorläufige Deckung. Hierbei handelt es sich um eine ganz besondere Versicherungsleistung: Der Hausrat gilt unmittelbar nach Vertragsabschluss als geschützt. Normalerweise greift ein Versicherungsschutz erst dann, wenn der Versicherer den sogenannten Versicherungsschein ausgestellt hat. Weil dies unter Umständen mehrere Wochen dauern kann, wird die vorläufige Deckung angeboten, die für einen [...]

