Pflicht der Hausratversicherung zur Schadensübernahme bei vorübergehender Auslagerung
Donnerstag, den 10. April 2008Hausratversicherungen haben auch bei vorübergehenden Auslagerungen die Schäden zu übernehmen, so zumindest ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte in einer Umzugsphase unterschiedliche Hausratgegenstände auf seinem Betriebsgelände gelagert. Dort sind diese ihm gestohlen worden.
Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, schließlich war die Hausratpolice für die ehemalige Wohnung abgeschlossen worden. [...]

