Arglistiges Handeln bei doppelter Entschädigung durch die Hausratversicherung
Freitag, den 28. September 2007Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm geht hervor, dass derjenige, der für ein und denselben Schaden zwei verschiedene Versicherer in Anspruch nimmt und jedem eine Originalrechnung darbietet, arglistig handelt und so die überzahlten Summen zurückzuerstatten hat.
In diesem speziellen Fall war ein Leitungswasserschaden durch den Versicherten zugleich bei zwei bestehenden Hausratversicherern angezeigt worden und der Versicherte [...]

