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	<title>Hausrat News &#187; Wohngebäude</title>
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	<description>Rund um Haus und Hausratversicherung</description>
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		<title>H&#246;here Versicherungssummen nach Umbauten &#252;berpr&#252;fen</title>
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		<pubDate>Mon, 19 May 2008 22:33:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohngebäude]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn das Wetter sich bessert und die Frostperioden vorbei sind, fangen viele Hausbesitzer an, die l&#228;ngst geplante Renovierungen oder Modernisierungen in die Tat umzusetzen. Dabei sollten aber der Versicherungsschutz nicht in Vergessenheit geraten, denn sonst k&#246;nnen b&#246;se &#220;berraschungen auf den Hausbesitzer warten. 
Eine Gefahrerh&#246;hung muss angezeigt werden!
Geb&#228;udeversicherer werten als Gefahrerh&#246;hung alles, was den Eintritt eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Wetter sich bessert und die Frostperioden vorbei sind, fangen viele Hausbesitzer an, die l&#228;ngst geplante Renovierungen oder Modernisierungen in die Tat umzusetzen. Dabei sollten aber der Versicherungsschutz nicht in Vergessenheit geraten, denn sonst k&#246;nnen b&#246;se &#220;berraschungen auf den Hausbesitzer warten. </p>
<p><strong>Eine Gefahrerh&#246;hung muss angezeigt werden!</strong></p>
<p>Geb&#228;udeversicherer werten als Gefahrerh&#246;hung alles, was den Eintritt eines Versicherungsfalles generell wahrscheinlicher macht. Ist der Versicherungskunde unsicher, so sollte er in den Antrag schauen. Alles wonach im Antrag ausdr&#252;cklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal au&#223;erordentlich wichtig. &#196;ndert sich diesbez&#252;glich etwas, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen. Zu empfehlen ist, alle &#196;nderungen zu melden, dann ist man als Versicherter immer auf der sicheren Seite. Eine telefonische Meldung ist der schnellste Weg, aber auch hier ist auf die schriftliche Best&#228;tigung des Versicherers zu achten.</p>
<p>Wurde die Gesellschaft &#252;ber die Gefahrerh&#246;hung informiert, so kann die Versicherung unter Umst&#228;nden eine h&#246;here Pr&#228;mie fordern (in dem Fall hat der Kunde ein Sonderk&#252;ndigungsrecht) oder die Versicherungsgesellschaft k&#252;ndigt selber den Vertrag, weil sie das Risiko nicht tragen m&#246;chte.</p>
<p>Entfiel die Information &#252;ber die Gefahrerh&#246;hung, kann der Versicherer unter Umst&#228;nden den Versicherungsschutz ablehnen. In diesem Fall muss aber ein Zusammenhang zwischen h&#246;herer Gefahr und Schaden bestanden haben.</p>
<p>Die Versicherungssumme sollte dann angepasst werde, wenn sich der Wert des Objektes, durch die Bauma&#223;nahme, erh&#246;ht hat. Andernfalls droht im Schadensfall eine Unterversicherung.</p>
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		<title>Bei sofortiger Schadensmeldung ist der Geb&#228;udeversicherungsschutz garantiert</title>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 22:17:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohngebäude]]></category>

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		<description><![CDATA[Gem&#228;&#223; dem Urteil des Amtgerichtes Wuppertal muss bei einem Leitungswasserschaden am Haus, dieser unverz&#252;glich der Geb&#228;udeversicherung mitgeteilt werden, auch wenn mit der Folgenbeseitigung gen&#252;gend zu tun ist. Wird dies nicht getan, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben und der Versicherer hat den entstandenen Schaden nicht zu &#252;bernehmen.
Im vorliegenden Fall war der Wasserschaden erst nach 14 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gem&#228;&#223; dem Urteil des Amtgerichtes Wuppertal muss bei einem Leitungswasserschaden am Haus, dieser unverz&#252;glich der Geb&#228;udeversicherung mitgeteilt werden, auch wenn mit der Folgenbeseitigung gen&#252;gend zu tun ist. Wird dies nicht getan, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben und der Versicherer hat den entstandenen Schaden nicht zu &#252;bernehmen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall war der Wasserschaden erst nach 14 Tagen gemeldet worden, was weder unverz&#252;glich war noch dem Versicherer erm&#246;glichte, eigene Untersuchungen zur Ursache und dem Schadensumfang anzustellen.<br />
Eine Ausnahme kann lediglich in dem Fall gemacht werden, falls die Pflichtverletzung des Versicherungsnehmer nichts mit der Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungsbemessung zu tun. Bei einem Leitungswasserschaden allerdings kommt es zu einer Verschlechterung des Zustandes. R&#228;ume werden nach einem immensen Wassereintritt auch nicht durch blo&#223;es L&#252;ften wieder trocken. Vielmehr f&#252;hrt jegliche Verz&#246;gerung durch Eigenma&#223;nahmen des Versicherten zu Schimmelpilzbefall und &#228;hnlichen Folgesch&#228;den.</p>
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