Versicherungsschutz entfällt bei Trickdiebstahl
Montag, den 17. März 2008Die Hausratpolice hat keine Kosten für Schäden zu übernehmen, die durch Trickdiebstahl entstehen. So zumindest wurde in einem Urteil des Amtsgerichts Köln AZ: 137 C 438/07 vor kurzem entschieden. Im vorliegenden Fall hatte es ein Trickdieb auf ein älteres Ehepaar als Opfer abgesehen. Angeblich wollte dieser lediglich die Flecken auf einem Kleidungsstück des Ehepaars entfernen [...]

