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	<title>Hausrat News &#187; Recht</title>
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	<description>Rund um Haus und Hausratversicherung</description>
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		<title>Hausratversicherung deckt nur direkte Folgesch&#228;den ab</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 21:57:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haus + Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Absicherung von Folgesch&#228;den ist ein wesentlicher Bestandteil der Hausratversicherung. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der Hausrat des Versicherungsnehmers auch tats&#228;chlich gesch&#252;tzt ist. Das Prinzip ist simpel: Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden eintritt und dieser einen weiteren Schaden herruft, greift der Versicherungsschutz unter Umst&#228;nden trotzdem. Ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung in solch einem Fall greift, h&#228;ngt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Absicherung von Folgesch&#228;den ist ein wesentlicher Bestandteil der Hausratversicherung. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass der Hausrat des Versicherungsnehmers auch tats&#228;chlich gesch&#252;tzt ist. Das Prinzip ist simpel: Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden eintritt und dieser einen weiteren Schaden herruft, greift der Versicherungsschutz unter Umst&#228;nden trotzdem.</p>
<p>Ob der Versicherungsschutz der Hausratversicherung in solch einem Fall greift, h&#228;ngt ma&#223;geblich davon ab, auf welche Weise der Schaden am Hausrat entsteht. Sollte lediglich ein indirekter Zusammenhang bestehen, braucht der Versicherer nicht bezahlen, was f&#252;r den Versicherungsnehmer bedeutet, einen Teil der entstandenen Kosten selbst tragen zu m&#252;ssen.</p>
<p>Seit einigen Tagen wird auf Versicherungswebseiten &#252;ber ein Gerichtsurteil berichtet, das die Problematik verdeutlich. Bereits im Jahr 2005 hatte ein Gericht geurteilt, dass indirekte Folgesch&#228;den nicht versichert seien. Im konkreten Fall ging es um einen &#220;berspannungsschaden, der einen vollst&#228;ndigen Ausfall der Geb&#228;udeelektrik nach sich zog. Aufgrund des entstandenen Stromausfalls konnten Wasserpumpen nicht mehr betrieben werden, welche den Keller vor dem Eindringen von Regenwasser sch&#252;tzten. Als Folge trat eine gr&#246;&#223;ere Menge an Wasser in das Geb&#228;ude ein. Der Wasserschaden zog wiederum hohe Kosten nach sich.</p>
<p>Weil die Hausratversicherung des Kl&#228;gers keine Wassersch&#228;den abdeckte, wurde vom Gericht eine klare Entscheidung getroffen: Der Eintritt des Wassers stellt einen indirekten Folgeschaden dar, welcher von der Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. Aus diesem Grund musste der Versicherer nicht f&#252;r die Kosten des Folgeschadens aufkommen.</p>
<p>Versicherungsnehmer, die sich gegen dieses Risiko absichern m&#246;chten, sollten die Versicherungsbedingungen genau studieren und au&#223;erdem pr&#252;fen, ob ihre Police einen Schutz bietet, der den pers&#246;nlichen Anforderungen entspricht.</p>
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		<title>Privatinsolvenz dem Versicherer nicht verschweigen</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Feb 2011 22:10:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haus + Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer gegen&#252;ber seinem Versicherer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall eine &#220;bernahme der entstandenen Kosten verweigert. Diese Erfahrung musste auch ein hessischer Versicherungsnehmer machen, der seinen Versicherer nicht &#252;ber sein Privatinsolvenzverfahren informierte. Der Versicherungsnehmer hatte seiner Hausratversicherung einen Brandschaden gemeldet. Um die Regulierung zu vereinfachen, zahlte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer gegen&#252;ber seinem Versicherer falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall eine &#220;bernahme der entstandenen Kosten verweigert. Diese Erfahrung musste auch ein hessischer Versicherungsnehmer machen, der seinen Versicherer nicht &#252;ber sein Privatinsolvenzverfahren informierte.</p>
<p>Der Versicherungsnehmer hatte seiner Hausratversicherung einen Brandschaden gemeldet. Um die Regulierung zu vereinfachen, zahlte der Versicherer einen Vorschuss auf die Versicherungssumme in H&#246;he von 25.000 Euro. Als der Versicherer zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt erfuhr, dass sich der Versicherungsnehmer in der Privatinsolvenz befindet, weigerte er sich, die Schadensregulierung zu &#252;bernehmen und bestand au&#223;erdem auf eine Erstattung des bereits geleisteten Vorschusses.</p>
<p>Wie die „Berliner Morgenpost“ schreibt, zog der Versicherer vor Gericht und konnte seine Forderung erfolgreich durchsetzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Versicherungsnehmer seinen Versicherer get&#228;uscht hatte. Der Versicherungsnehmer ist nun dazu gezwungen, den bereits geleisteten Vorschuss des Versicherers in voller H&#246;he zu erstatten. Das Argument, dass der Versicherungsnehmer auf dem Formular der Schadensmeldung kein entsprechendes Feld fand, um &#252;ber seine Privatinsolvenz zu informieren, wollten der Richter nicht anerkennen.</p>
<p>Versicherungsnehmer, die sich f&#252;r das Verbraucherinsolvenzverfahren entscheiden, sollten deshalb vorsichtig sein. Es ist immer besser, den Versicherer rechtzeitig zu informieren, als ein solch unn&#246;tiges Risiko einzugehen. Au&#223;erdem k&#246;nnte das Kassieren der Versicherungssumme zu einem weiteren Problem werden: Eine solche Handlung kann als Versto&#223; gegen das Wohlverhalten betrachtet werden, wodurch das Verfahren wom&#246;glich abgebrochen wird und am Ende kein Schuldenerlass m&#246;glich ist. Folglich sollte man der Verlockung lieber widerstehen und kein Verm&#246;gen bilden, bis die Privatinsolvenz als erfolgreich beendet gilt.</p>
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		<title>Hausratversicherung entsch&#228;digt nach Mordanschlag</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Feb 2011 22:36:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit einigen Tagen macht ein spektakul&#228;rer Schadensfall, der im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung steht, im Internet die Runde. Es geht um einen Mordanschlag, der auf ein Ehepaar ver&#252;bt wurde, jedoch gescheitert ist. Das Paar erstritt vor Gericht die Kosten&#252;bernahme des Versicherers, da beim Anschlag ein stattlicher Teil des Hausrats besch&#228;digt wurde. Um eine Sache [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Tagen macht ein spektakul&#228;rer Schadensfall, der im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung steht, im Internet die Runde. Es geht um einen Mordanschlag, der auf ein Ehepaar ver&#252;bt wurde, jedoch gescheitert ist. Das Paar erstritt vor Gericht die Kosten&#252;bernahme des Versicherers, da beim Anschlag ein stattlicher Teil des Hausrats besch&#228;digt wurde. Um eine Sache vorwegzunehmen: Wir konnten nicht ermitteln, ob sich dieser Fall tats&#228;chlich ereignet hat. Da mittlerweile zahlreiche Medien &#252;ber den Fall berichten, hat er sich wohl tats&#228;chlich zugetragen.</p>
<p>Im Mittelpunkt des Falls steht das gescheiterte Attentat: Die Angreifer verschafften sich Zutritt zu den Wohnr&#228;umen des Ehepaars und er&#246;ffneten mit einer Maschinenpistole das Feuer. Das Paar konnte sich jedoch in Sicherheit bringen, weshalb die Pistolenkugeln lediglich den Hausrat besch&#228;digten. Allerdings entstand hierbei ein betr&#228;chtlicher Sachschaden, der auf gut 9.000 Euro beziffert wurde.</p>
<p>Der Fall wurde zun&#228;chst vor dem Landgericht Ingolstadt verhandelt, wo die Kl&#228;ger verloren. Laut dem Gericht ist die Hausratversicherung nicht zur Leistung einer Entsch&#228;digung verpflichtet, weil Pistolensch&#252;sse nicht als versichertes Risiko einzustufen sind. In zweiter Instanz, n&#228;mlich vor dem Oberlandesgericht in M&#252;nchen, konnten die Kl&#228;ger jedoch eine Einigung mit dem Versicherer erzielen. Es wurde ein Vergleich geschlossen, sodass die Hausratversicherung gut 7.000 Euro des entstandenen Schadens &#252;bernimmt.</p>
<p>Die Kl&#228;ger beriefen sich auf die Tatsache, dass die Hausratversicherung zumindest das Risiko der Explosion versichert – und die zahlreichen Sch&#252;sse seien als kleine Explosionen einzustufen. Ganz zweifelsfrei dieser Meinung war das Gericht zwar nicht, doch zumindest hat das Verfahren dazu gef&#252;hrt, dass die Versicherung nun einen erheblichen Teil der Schadenskosten tr&#228;gt.</p>
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		<title>Versicherungsschutz in der Adventszeit: Kerzen immer beaufsichtigen</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Dec 2010 15:15:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haus + Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit darf der Schutz einer Hausratversicherung nicht fehlen. Dies gilt zumindest wenn man Kerzen anz&#252;ndet: Kerzen, die sich auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum befinden, stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle dar. Unter Umst&#228;nden kann das Feuer &#252;berspringen und einen Geb&#228;udebrand hervorrufen. Sofern man &#252;ber den Schutz einer Hausratversicherung verf&#252;gt, ist man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in der Advents- und Weihnachtszeit darf der Schutz einer Hausratversicherung nicht fehlen. Dies gilt zumindest wenn man Kerzen anz&#252;ndet: Kerzen, die sich auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum befinden, stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle dar. Unter Umst&#228;nden kann das Feuer &#252;berspringen und einen Geb&#228;udebrand hervorrufen. Sofern man &#252;ber den Schutz einer Hausratversicherung verf&#252;gt, ist man abgesichert – im Schadensfall wird der zerst&#246;rte Hausrat ersetzt. Dasselbe gilt selbstverst&#228;ndlich f&#252;r die Geb&#228;udeversicherung, die nicht fehlen darf: Sie versichert Brandsch&#228;den, die am Geb&#228;ude auftreten.</p>
<p>Allerdings darf man nicht leichtfertig handeln und beispielsweise brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen. Wie die „Berliner Morgenpost“ unter Berufung auf den Deutschen Mieterbund schreibt, k&#246;nnen die Versicherer im Schadensfall die Leistung einer Entsch&#228;digung verweigern. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn fahrl&#228;ssig gehandelt wurde. Offenes Feuer muss grunds&#228;tzlich beaufsichtigt werden – zugleich gilt es Risiken genau abzuw&#228;gen. Ein Gericht hat beispielsweise entschieden, dass das direkte Entz&#252;nden von Wunderkerzen an einem Weihnachtsbaum als fahrl&#228;ssig einzustufen ist. Die Versicherung musste in diesem Fall nicht zahlen.</p>
<p>Ein wichtiges Thema ist auch die Beaufsichtigung von Kindern. Zwar trifft Kinder keine Schuld, wenn sie mit Kerzen hantieren und unbeabsichtigt ein Feuer legen. Doch sollte sich herausstellen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann der Versicherer ebenfalls die Zahlung verweigern.</p>
<p>Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit Brandsch&#228;den zu nennen ist, ist die Aufbewahrung der Versicherungsunterlagen. Es ist ratsam, Versicherungsschein und andere wichtige Dokumente au&#223;erhalb der eigenen Wohnung aufzubewahren. Bei einem Brand best&#228;nde ansonsten das Risiko, dass die Dokumente vernichtet werden.</p>
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		<title>Mieter k&#246;nnen nicht zum Hausratversicherungs-Abschluss gezwungen werden</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 11:00:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt zunehmend mehr Vermieter, die von ihren Mietern verlangen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wird. Entsprechende Forderungen erfolgen nat&#252;rlich nicht ganz uneigenn&#252;tzig: Eine Hausratversicherung sichert nicht nur den Hausrat, sondern auch Bestandteile des Geb&#228;udes ab – bei der Regulierung von Leitungssch&#228;den werden beispielsweise auch die Kosten der Reparatur &#252;bernommen. Kein Wunder, dass vielen Vermietern eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt zunehmend mehr Vermieter, die von ihren Mietern verlangen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wird. Entsprechende Forderungen erfolgen nat&#252;rlich nicht ganz uneigenn&#252;tzig: Eine Hausratversicherung sichert nicht nur den Hausrat, sondern auch Bestandteile des Geb&#228;udes ab – bei der Regulierung von Leitungssch&#228;den werden beispielsweise auch die Kosten der Reparatur &#252;bernommen. Kein Wunder, dass vielen Vermietern eine Menge an diesem Versicherungsschutz gelegen ist.</p>
<p>Um die Mieter dazu zu bringen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, bedienen sich viele Vermieter eines ganz simplen Tricks. Der Trick besteht darin, eine Klausel in den Mietvertrag einzubauen, die den Mieter letztlich zum Versicherungsabschluss zwingt. Der Abschluss anderer Versicherungen, wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung mit der Absicherung gegen Mietsch&#228;den, wird auf demselben Weg forciert.</p>
<p>Wie der Deutsche Mieter Bund in der vergangenen Woche mitgeteilt hat, k&#246;nnen Mieter jedoch nicht zum Abschluss entsprechender Versicherungen gezwungen werden. Derartige Klauseln, die sich in Mietvertr&#228;gen wiederfinden, sind schlichtweg ung&#252;ltig. Mieter brauchen sich demnach keine Sorgen zu machen, wenn sie die geforderten Versicherungen nicht abschlie&#223;en. Ebenso sind sie nicht dazu verpflichtet, Versicherungsbeitr&#228;ge zu &#252;bernehmen, wenn der Vermieter auf eigene Faust eine Hausratversicherung f&#252;r die vermieteten Wohnr&#228;ume abschlie&#223;t. Die Umlage dieser Kosten auf den Vermieter ist ebenfalls nicht zul&#228;ssig.</p>
<p>Allerdings ist anzumerken, dass es grunds&#228;tzlich als &#228;u&#223;erst empfehlenswert gilt, &#252;ber den Schutz einer Hausratversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung zu verf&#252;gen. Die gebotenen Versicherungsleistungen sind als &#228;u&#223;erst wertvoll zu erachten und sollten deshalb nicht fehlen – wobei eine gezielte Auswahl der Versicherungsleistungen selbstverst&#228;ndlich nicht zu kurz kommen darf.</p>
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		<title>Streit mit Hausratversicherung: Eigener Gutachter hilft</title>
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		<pubDate>Sat, 15 May 2010 14:45:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bereich der Hausratversicherung kommt es h&#228;ufiger vor, dass Versicherungsgesellschaften nicht sofort eine Entsch&#228;digung leisten wollen. Relativ h&#228;ufig werden die Schadensmeldungen erst einmal genauer untersucht. Hierzu entsenden die Versicherer in der Regel eigene Versicherungsinspektoren, teilweise werden aber auch externe Gutachter beauftragt. Die Schlussfolgerungen, die von den Experten gezogen werden, m&#252;ssen nicht immer den Meinungen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich der Hausratversicherung kommt es h&#228;ufiger vor, dass Versicherungsgesellschaften nicht sofort eine Entsch&#228;digung leisten wollen. Relativ h&#228;ufig werden die Schadensmeldungen erst einmal genauer untersucht. Hierzu entsenden die Versicherer in der Regel eigene Versicherungsinspektoren, teilweise werden aber auch externe Gutachter beauftragt. Die Schlussfolgerungen, die von den Experten gezogen werden, m&#252;ssen nicht immer den Meinungen der Versicherungsnehmer entsprechen – leider kommt es h&#228;ufiger vor, dass Entsch&#228;digungssummen festgesetzt werden, die relativ gering erscheinen.</p>
<p>Allerdings muss man den Vorschlag der Versicherung nicht zwingend akzeptieren. Wer der Meinung ist, dass ihr oder ihm eine h&#246;here Entsch&#228;digung zusteht, kann den Versicherungsfall von einem eigenen Sachverst&#228;ndigen pr&#252;fen lassen und auf diesem Weg ein zweites Gutachten einholen. Es ist gar nicht so schwierig, auf diese Weise zu verfahren. Zus&#228;tzliche bzw. eigene Versicherungssachverst&#228;ndige sind heutzutage schnell gefunden. Ein Blick ein Branchenbuch reicht meistens schon aus.</p>
<p>Nat&#252;rlich m&#252;ssen die Versicherer die Meinung des zweiten Gutachters nicht akzeptieren bzw. sich nach dessen ermittelten Schadenswert richten. Allerdings zeigt die Praxis, dass sich mit dieser Verfahrensweise gute Ergebnisse erzielen lassen bzw. im Anschluss eine h&#246;here Entsch&#228;digungssumme gezahlt.</p>
<p>Allerdings soll dieser Beitrag kein Aufruf zur grunds&#228;tzlichen Anforderung zweiter Gutachter sein. Solch ein Schritt will stets sehr gut &#252;berlegt sein, weil durch die Beauftragung des Sachverst&#228;ndigen zus&#228;tzliche Kosten entstehen. Unter Umst&#228;nden muss die Hausratversicherung diese Kosten nicht &#252;bernehmen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld zu informieren, damit keine unn&#246;tigen Kosten entstehen, auf denen man sp&#228;ter sitzen bleibt. Nur wenn es um gr&#246;&#223;ere Entsch&#228;digungssummen geht, lohnt es sich fast immer, diesen Weg zu gehen.</p>
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		<title>Software nicht im Hausrat-Leistungsumfang</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Mar 2010 22:30:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine Hausratversicherung abschlie&#223;t, achtet im Regelfall zuerst auf die H&#246;he des zu entrichtenden Beitrags und dann erst auf den Leistungsumfang. Gerade bei letzterem sollten Versicherte jedoch besondere Vorsicht walten lassen und genau &#252;berpr&#252;fen, was konkret zu den versicherten Sachen und unter die versicherten Kosten f&#228;llt. Das erspart im Zweifelsfall l&#228;stige (und teure) Streitereien mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Hausratversicherung abschlie&#223;t, achtet im Regelfall zuerst auf die H&#246;he des zu entrichtenden Beitrags und dann erst auf den Leistungsumfang. Gerade bei letzterem sollten Versicherte jedoch besondere Vorsicht walten lassen und genau &#252;berpr&#252;fen, was konkret zu den versicherten Sachen und unter die versicherten Kosten f&#228;llt. Das erspart im Zweifelsfall l&#228;stige (und teure) Streitereien mit der Versicherung, wie nun ein aktueller Fall beweist.</p>
<p>Der Kl&#228;ger war entsprechend seiner Police richtiger Weise davon ausgegangen, dass <a href="http://www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Hausratversicherung/Hausrat-Lexikon/Ueberspannung.html" target="_blank">&#220;berspannungssch&#228;den</a> durch Blitzeinschlag ebenfalls zum Versicherungsschutz z&#228;hlen. Im Fall einer &#220;berspannung kann jedoch nicht nur das Ger&#228;t an sich Schaden nehmen &#8211; mit dem pl&#246;tzlichen Ausfall durch &#220;berspannung k&#246;nnen auch Programme, die sich auf dem Rechner befinden, gesch&#228;digt oder vollkommen unbrauchbar werden. Der Kl&#228;ger war nun davon ausgegangen, dass auch dieser Schaden durch die Hausratversicherung zu ersetzen sei &#8211; Software kann schlie&#223;lich sehr teuer werden und befindet sich auf dem Rechner, der zweifelsfrei versichert ist. </p>
<p>Das Amtsgericht Unna sah das jedoch anders und entschied, dass eine Hausratversicherung im Falle eines blitzbedingten &#220;berspannungsschadens nur f&#252;r den Computer, nicht aber f&#252;r den Kauf und die Installation der neuen Software aufkommen muss. Konkret begr&#252;ndete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Software nicht unter den Begriff der versicherten Sache und auch nicht unter die versicherten Kosten f&#228;llt &#8211; hier gibt es schlichtweg eine Versicherungsl&#252;cke. Die Versicherung ist daher auch nicht verpflichtet, f&#252;r die Neuanschaffung der Software aufzukommen. Im zu entscheidenden Fall waren die versicherten Kosten in den VHB 2003 sogar konkret aufgef&#252;hrt. Sofern diese den Musterbedingungen des GDV entsprechen, hat der Versicherte keine Chance auf Erstattung und muss die Kosten f&#252;r die Software wohl oder &#252;bel aus eigener Tasche zahlen.  </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nicht f&#252;r alles braucht man einen Fachmann&#8230;</title>
		<link>http://www.hausrat-info24.de/news/96/20/nicht-fuer-alles-braucht-man-einen-fachmann/</link>
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		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 21:33:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In mehr oder weniger regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden fallen im Haushalt kleinere und gr&#246;&#223;ere Reparaturen an. Mal geht es darum einen Dichtungsring zu wechseln, mal muss die Heizung repariert werden, mal Wasch- oder Sp&#252;lmaschine. Gerade wenn es um gr&#246;&#223;ere und/oder kompliziertere Reparaturen geht, bei denen wom&#246;glich Spezialger&#228;t ben&#246;tigt wird, beauftragen die meisten Menschen einen Handwerker. Kleinere Reparaturen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.autoversicherung-online.info/autoblog/wp-content/images/rechtliches1-150x150.jpg" alt="" title="rechtliches1" width="110" height="110" class="alignleft size-thumbnail wp-image-2550" />In mehr oder weniger regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden fallen im Haushalt kleinere und gr&#246;&#223;ere Reparaturen an. Mal geht es darum einen Dichtungsring zu wechseln, mal muss die Heizung repariert werden, mal Wasch- oder Sp&#252;lmaschine. Gerade wenn es um gr&#246;&#223;ere und/oder kompliziertere Reparaturen geht, bei denen wom&#246;glich Spezialger&#228;t ben&#246;tigt wird, beauftragen die meisten Menschen einen Handwerker. Kleinere Reparaturen wie etwa der Ersatz eines Dichtungsringes oder einer Mischbatterie &#252;bernehmen Viele dagegen selbst, da sich Aufwand und Komplexit&#228;t dabei meist im Rahmen halten. Was aber, wenn im Zuge oder in Folge der Reparatur ein Schaden am Hausrat entsteht? Leistet die Hausratversicherung dann auch? </p>
<p>Mit dieser Frage musste sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main besch&#228;ftigen. Im vorliegenden Fall tauschte eine Frau einen defekten Wasserhahn selbst&#228;ndig gegen ein Modell aus, das sie im Baumarkt erworben hatte. Die Armatur passte jedoch nicht zum drucklosen Boiler der Wohnung. In der Folge platzte der Boiler, was zu einem Leck und zu einem <a href="http://ansahl.urlaub-welten.de/Hab-und-Gut/Hausratversicherung/Hausrat-Lexikon/Wasserschaden.html" target="_blank">Wasserschaden</a> f&#252;hrte. Die Hausratversicherung weigerte sich jedoch zu zahlen und verwies darauf, dass die Frau die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch h&#228;tte nehmen m&#252;ssen. Das jedoch verneinte das OLG: Ein Laie, so das Gericht, kann dem Hinweis am Boiler, &#8220;Achtung! Offenes Ger&#228;t&#8221;, keine installationstechnischen Besonderheiten entnehmen. Insofern war f&#252;r die Frau auch nicht erkenntlich, dass sie einen Installateur h&#228;tte zuziehen m&#252;ssen. Da auch sonst keine Warnhinweise zu finden waren, war die Frau, die lediglich den Wasserhahn wechseln wollte, im Recht und handelte keineswegs grob fahrl&#228;ssig wie von der Versicherung unterstellt. Die Hausratversicherung muss in diesem Fall den Wasserschaden ersetzen. </p>
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		<title>Entsch&#228;digungsgrenzen bei der Hausratversicherung sind rechtens</title>
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		<pubDate>Sat, 30 Jan 2010 07:02:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sich f&#252;r den Abschluss einer Hausratversicherung entscheidet, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass nicht automatisch der gesamte Hausrat bis in H&#246;he der vereinbarten Versicherungssumme als versichert gilt. Bis zu welchem Betrag ein Versicherer eine Entsch&#228;digung vornimmt, h&#228;ngt auch stets vom Schadensfall bzw. der jeweiligen Schadensursache ab. Je nach Schadensursache bzw. in Abh&#228;ngigkeit vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich f&#252;r den Abschluss einer Hausratversicherung entscheidet, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass nicht automatisch der gesamte Hausrat bis in H&#246;he der vereinbarten Versicherungssumme als versichert gilt. Bis zu welchem Betrag ein Versicherer eine Entsch&#228;digung vornimmt, h&#228;ngt auch stets vom Schadensfall bzw. der jeweiligen Schadensursache ab. Je nach Schadensursache bzw. in Abh&#228;ngigkeit vom jeweiligen Deckungskonzept gelten so genannte <a href="http://www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Hausratversicherung/Hausrat-Lexikon/Entschaedigungsgrenze.html" title="Entsch&#228;digungsgrenzen" target="_blank">Entsch&#228;digungsgrenzen</a>. Diese Grenzen geben an, bis zu welcher H&#246;he im Schadensfall maximal eine Entsch&#228;digung geleistet wird.</p>
<p>Eines der besten Beispiele f&#252;r ein solches Deckungskonzept ist der Einbruchdiebstahl, bei welchem Bargeld gestohlen wird. Hier setzen die meisten Versicherer vergleichsweise niedrige Grenzen an: Ungesichert aufbewahrtes Bargeld ist oftmals nur bis in H&#246;he von ca. 1.000 Euro versichert. Sollte mehr Geld gestohlen worden sein, so bleibt der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzen.</p>
<p>Ein Versicherungsnehmer, der Opfer eines Einbruchs wurde, hatte gegen einen Hausratversicherer geklagt. Er zeigte sich mit dieser Regelung nicht einverstanden: Ihm wurde Schmuck gestohlen, dessen Wert die Entsch&#228;digungsgrenze von 20.000 Euro &#252;bersteigt. Der Versicherer berief sich auf die Entsch&#228;digungsgrenze der Hausratversicherung und wollte ausschlie&#223;lich die 20.000 Euro erstatten. Daraufhin zog der Versicherungsnehmer vor Gericht, um den aus seiner Sicht ausstehenden Geldbetrag von der Versicherung einzuklagen.</p>
<p>Die Gerichtsverhandlung wurde vor dem Oberlandesgericht Hamburg gef&#252;hrt. Das Gericht gab der Klage des Versicherungsnehmers jedoch nicht statt. Der Versicherungsnehmer habe den allgemeinen Versicherungsbedingungen genau entnehmen k&#246;nnen, wie es um die Leistungen seiner Hausratversicherung bestellt ist. Dementsprechend ist er nicht dazu berechtigt, einen h&#246;heren Zahlungsanspruch gegen&#252;ber dem Versicherer geltend zu machen.</p>
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		<title>Pflicht der Hausratversicherung zur Schadens&#252;bernahme bei vor&#252;bergehender Auslagerung</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Apr 2008 21:04:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haus + Rat]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Hausratversicherungen haben auch bei vor&#252;bergehenden Auslagerungen die Sch&#228;den zu &#252;bernehmen, so zumindest ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Im vorliegenden Fall hatte der Gesch&#228;digte in einer Umzugsphase unterschiedliche Hausratgegenst&#228;nde auf seinem Betriebsgel&#228;nde gelagert. Dort sind diese ihm gestohlen worden. Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, schlie&#223;lich war die Hausratpolice f&#252;r die ehemalige Wohnung abgeschlossen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hausratversicherungen haben auch bei vor&#252;bergehenden Auslagerungen die Sch&#228;den zu &#252;bernehmen, so zumindest ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Im vorliegenden Fall hatte der Gesch&#228;digte in einer Umzugsphase unterschiedliche Hausratgegenst&#228;nde auf seinem Betriebsgel&#228;nde gelagert. Dort sind diese ihm gestohlen worden.</p>
<p>Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, schlie&#223;lich war die Hausratpolice f&#252;r die ehemalige Wohnung abgeschlossen worden. Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm waren in diesem Punkt anderer Meinung und korrigierten das vorherige Urteil des Landgerichts Dortmund. Das Urteil besagte, dass der Kl&#228;ger f&#252;r Gegenst&#228;nde, die vor&#252;bergehend au&#223;erhalb der versicherten Wohnung gelagert werden, die sogenannte „Au&#223;enversicherung“ geltend machen kann. Entscheidend hierbei ist, dass die Au&#223;enlagerung wirklich lediglich vor&#252;bergehend ist, das hei&#223;t, dass die Gegenst&#228;nde nach sp&#228;testens drei Monaten wieder an den Versicherungsort zur&#252;ckgebracht werden m&#252;ssen. Auf den Versicherungsschutz kann sich bei einer dauerhaften Entfernung der Gegenst&#228;nde aus der Wohnung nicht bezogen werden. </p>
<p>Im vorliegenden Fall geh&#246;rten zu den gestohlenen Gegenst&#228;nden eine Sonnenbrille, eine Lesebrille, zwei Kameras und Anziehsachen, somit Gegenst&#228;nde des allt&#228;glichen Gebrauchs. Aus diesem Grunde konnte auch von einer vor&#252;bergehenden Auslagerung ausgegangen werden, empfanden die Richter. Es ist also n&#252;tzlich zu wissen, dass auch w&#228;hrend eines Umzugs Gegenst&#228;nde von der Hausratversicherung gesch&#252;tzt sind, wenn sie nur vor&#252;bergehend ausgelagert worden sind.</p>
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