Gebäudeversicherung – Achtung bei Umbau und Modernisierung

Der Tatendrang von Hausbesitzern erwacht im Frühjahr. Seit langem geplante Modernisierungen und Renovierungen werden angepackt. Dabei vergessen Hausbesitzer häufig ihre Wohngebäudeversicherung. Bei der Wohngebäudeversicherung wird all das als „Gefahren erhöhend“ gewertet, was einen Versicherungsfall wahrscheinlicher macht. Gelehrte streiten sich immer wieder, ab wann eine Gefahrenerhöhung vorhanden ist. Ist z.B. das Baugerüst ab einem Tag oder erst ab einer Woche eine Gefahrenerhöhung oder in welcher Menge sind es die entzündlichen Lacke in der Garage?

Haus-RAT: Als Versicherter sollte man seine Versicherung schriftlich über die Umbau- und Modernisierungsvorhaben informieren. Auch sollte der Eingang des Schreiben bestätigt werden. Denn unterbleibt diese Information und kommt es zum Schadensfall, könnte die Gesellschaft den Versicherungsschutz verweigern.

Bei erheblichen Umbau- und Modernisierungsvorhaben sollte auch über eine Erhöhung der Versicherungssumme nachgedacht werden. Meist werden jedoch schon bei der Meldung an die Gesellschaft entsprechende Berechnungsbögen für die Werterhöhung an den Kunden verschickt.

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