Gartenmöbel sind nicht über die Hausratversicherung geschützt

Eine Rollliege aus Teak oder ein paar Gartenstühle aus Kunststoff – bei Temperaturen, die deutlich über der 20-Grad-Celsius-Marke liegen, werden die Gartenmöbel aus dem Keller, vom Dachboden oder aus dem Schuppen geholt, damit man die ersten Sonnenstrahlen genießen kann. Versichert sind Tische, Stühle und Liegen allerdings nur bedingt, wenn sie die ganze Zeit über im Garten stehen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Sollten die Gartenmöbel gestohlen werden, greift die Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht. Die Versicherungsbedingungen sehen keinen Ersatz vor, da die Möbel „ungeschützt“ im Freien stehen. Möchte man für den Fall der Fälle abgesichert sein und nicht jeden Abend alles wegschließen müssen, hilft nur ein Komfort-Tarif.

Ob sich der Abschluss lohnt, hängt in erster Linie vom Wert der Möbel ab. Ersetzt werden bei einem Komfort-Tarif rund 300 bis 500 Euro, die schnell erreicht sind, wenn man nicht gerade auf Plastik aus dem Baumarkt gesetzt hat. Hier gilt es abzuwägen, ob der zusätzliche Versicherungsschutz nicht teurer ist als die Gartenmöbel an sich.

Eine Reaktion zu “Gartenmöbel sind nicht über die Hausratversicherung geschützt”

  1. Rechtstipp: Offene Terrasse kein Versicherungsort bei Hausratspolice

    [...] Klägerin hatte eine wertvolle Stahlplastik auf ihrer Terrasse platziert, die während eines Unwetters erheblich beschädigt wurde. Der Schaden belief sich auf [...]

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