Skiausrüstung & Co: Das sollten Sie beachten
Die anhaltend tiefen Temperaturen und der erneut für die nächsten Tage angekündigte Schneefall lassen passionierte Wintersportler jedes Alters aufjauchzen: Vor allem in den Alpen herrschen optimale Bedingungen für Wintersport jeder Art. Glücklich wer da rechtzeitig seinen Winterurlaub gebucht hat und sich nun auf den Weg dorthin machen kann – natürlich mit der eigenen Ausrüstung. Die meist teure Skiausrüstung zieht aber leider auch immer wieder Langfinger an – vor allem dann, wenn sie auf dem Autodach transportiert wird. Schnell stellt sich da die Frage: Wie ist die Ausrüstung eigentlich versichert? Und wer zahlt, wenn sie abhanden kommt oder gestohlen wird?
Viele Wintersportler gehen davon aus, dass ein solcher Fall in den Bereich der Hausratversicherung fällt. Schließlich lagern die Ski zuhause in der Wohnung oder alternativ in der Garage, auf dem Dachboden oder im Keller und zählen dort zum Hausrat. Und auf Reisen sind doch auch andere Hausratgegenstände versichert, oder? Leider unterliegen die meisten Wintersportler hier aber einem Irrtum: In der Regel ist die Skiausrüstung oder das Snowboard auf dem Dach nicht im Hausrat-Schutz eingeschlossen. Nicht wenn sie sich in einer abgeschlossenen Dachbox befinden und erst Recht nicht, wenn sie einfach auf einem Dachgepäckträger festgeschnallt sind. Schlägt ein Dieb auf einem Rastplatz oder einem Parkplatz zu, haben die Versicherten in der Regel das Nachsehen.
Hoffnung auf Schadenersatz durch die Hausratversicherung besteht allerdings dann, wenn die Wintersportausrüstung im Kofferraum transportiert wird oder wenn das Auto mitsamt Dachbox und Ski in einer Garage abgestellt wird. Am besten ist es, das Fahrzeug mitsamt der Wintersportausrüstung nie aus den Augen zu lassen und nach Möglichkeit eher eine Dachbox statt eines einfachen (und schnell zu entladenden) Dachgepäckträgers zu verwenden.

