Hausratversicherung übernimmt Frostschäden

Bereits seit mehreren Wochen hat der Winter Deutschland fest im Griff: Schon vor Weihnachten verbuchten die Wetterfrösche rekordverdächtige Minustemperaturen und bisher ist keine deutliche Erwärmung in Sicht. So langsam machen sich auch Hausbesitzer und Mieter Gedanken um die anhaltende Kälte: Die Gefahr von Frostschäden nimmt mit jedem kalten Tag zu. Schon jetzt berichten die Medien über Wasserschäden durch Frost. Aufgrund der kalten Witterung gefrieren in einigen Gegenden die Wasserleitungen und Schäden an Rohrleitungen und Heizungsanlagen sind die Folge. Manche Wohngebäudeversicherungen schließen derartige Schadensfälle ein. Ist das nicht der Fall, müssen Eigentümer die Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, sie verfügen auch über eine Hausratversicherung. Die Verbraucherzentrale Sachsen weist derzeit darauf hin, dass Frostschäden in Hausratversicherungen in der Regel eingeschlossen sind.

Allerdings: Verlassen sollte man sich auf seinen Versicherungsschutz nicht blind. Wer derzeit in den Winterurlaub fährt, sollte die Heizung zuhause nicht zu weit herunterdrehen. Mieter und Eigentümer haben die Pflicht, ihre Wohnräume ausreichend zu beheizen. Darüber hinaus muss auch regelmäßig kontrolliert werden, ob die Heizungsanlage richtig funktioniert. Versäumt man die regelmäßige Wartung oder dreht man die Heizung für die Dauer des Urlaubs aus, kann es sein, dass der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt – und die Zahlung im Schadensfall entweder kürzt oder verweigert.

Tritt ein Schaden ein heißt es schnell handeln: Es gilt Folgeschäden nach Möglichkeit zu verhindern, den Schaden zu dokumentieren und den Versicherer umgehend zu informieren.

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