Höhere Versicherungssummen nach Umbauten überprüfen
Wenn das Wetter sich bessert und die Frostperioden vorbei sind, fangen viele Hausbesitzer an, die längst geplante Renovierungen oder Modernisierungen in die Tat umzusetzen. Dabei sollten aber der Versicherungsschutz nicht in Vergessenheit geraten, denn sonst können böse Überraschungen auf den Hausbesitzer warten.
Eine Gefahrerhöhung muss angezeigt werden!
Gebäudeversicherer werten als Gefahrerhöhung alles, was den Eintritt eines Versicherungsfalles generell wahrscheinlicher macht. Ist der Versicherungskunde unsicher, so sollte er in den Antrag schauen. Alles wonach im Antrag ausdrücklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal außerordentlich wichtig. Ändert sich diesbezüglich etwas, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen. Zu empfehlen ist, alle Änderungen zu melden, dann ist man als Versicherter immer auf der sicheren Seite. Eine telefonische Meldung ist der schnellste Weg, aber auch hier ist auf die schriftliche Bestätigung des Versicherers zu achten.
Wurde die Gesellschaft über die Gefahrerhöhung informiert, so kann die Versicherung unter Umständen eine höhere Prämie fordern (in dem Fall hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht) oder die Versicherungsgesellschaft kündigt selber den Vertrag, weil sie das Risiko nicht tragen möchte.
Entfiel die Information über die Gefahrerhöhung, kann der Versicherer unter Umständen den Versicherungsschutz ablehnen. In diesem Fall muss aber ein Zusammenhang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestanden haben.
Die Versicherungssumme sollte dann angepasst werde, wenn sich der Wert des Objektes, durch die Baumaßnahme, erhöht hat. Andernfalls droht im Schadensfall eine Unterversicherung.

