Garagenklausel in der Hausratversicherung
In der Hausratversicherung gibt es eine Garagenklausel. Diese besagt, dass der Hausrat in der Garage mitversichert ist, wenn die Garage sich in der Nähe der Wohnung befindet. Wie Nähe definiert wird wurde jetzt am Amtsgericht Senftenberg in einem Urteil (AZ: 21 C 400/07) festgelegt.
Im aktuellen Fall lagen Wohnung und Garage nicht nur in unterschiedlichen Gebäudekomplexen, sondern sie waren auch noch durch eine Hauptstrasse und mehrere Grundstücke getrennt.
Bei der Urteilssprechung waren die Richter der Meinung, dass eine Garage, die sich außerhalb jeglicher Sicht- und Hörweite befindet, nicht mehr in der “Nähe“ ist. Begründet wurde dies auch damit, dass es durch die große Entfernung auch keine Möglichkeit der Kontrolle und der Überwachung mehr gibt.
Fazit: Befindet sich die Garage also weit entfernt von der Wohnung, sollten in der Garage keine wertvollen Hausratgegenstände aufbewahrt werde, da diese im Schadenfall nicht versichert wären.

