Krankenhausaufenthalt: Auch hier bietet die Hausratversicherung Schutz

Krankenhausaufenthalte sind keine besonders erfreuliche Sache – schon gar nicht, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Sollte man mehrere Tage oder gar Wochen im Krankenhaus verbringen müssen, ist es üblich, einen Teil des Hausrats mitzunehmen. In solchen Fällen nimmt man für gewöhnlich nicht nur sein Portemonnaie und Kleidung mit in das Krankenhauszimmer. Auch Sachen wie Mobiltelefon, Laptop, Armbanduhr, Bücher etc. werden mitgenommen. Dementsprechend kann sich der im Zimmer befindliche Hausrat auf einen stolzen Wert belaufen – sollte er gestohlen werden, könnte ein beträchtlicher Schaden entstehen.

Glücklicherweise beinhaltet jede Hausratversicherung eine sogenannte Außenversicherung. Diese stellt sicher, dass der Hausrat nicht nur in den eigenen Wohnräumen versichert ist. Auch außerhalb der Wohnräume kann der Versicherungsschutz gelten. Dies gilt unter anderem auch für Krankenhausaufenthalte. Sollte der Hausrat im Krankenhaus beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, besteht die Möglichkeit, den entstandenen Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren.

Versicherungsnehmer müssen jedoch berücksichtigen, dass der gebotene Versicherungsschutz nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gilt. Dies trifft besonders für das Thema Diebstahl zu: Im Schadensfall werden die Kosten vom Versicherer nur dann übernommen, wenn eine sichere Aufbewahrung erfolgt ist. Wertsachen gilt es beispielsweise grundsätzlich gesichert aufzubewahren. Bargeld oder Uhren müssen in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Wer sein Krankenzimmer verlässt und die Wertsachen unberücksichtigt zurücklässt, kann nicht auf eine Entschädigung vom Versicherer hoffen.

Übrigens ist es ratsam, sich vor einem Krankenhausaufenthalt mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen. Man sollte in Erfahrung bringen, welche Entschädigungsgrenzen gelten. Diese werden für die Außenversicherung nämlich meist herabgesetzt.

2 Reaktionen zu “Krankenhausaufenthalt: Auch hier bietet die Hausratversicherung Schutz”

  1. Micha

    könnte man denn die hausratversicherung auch im urlaub in anspruch nehemen? wenn beispielsweise mir das notebook aus der ferienwohnung geklaut wird oder würde dafür der vermieter haften?
    vielen dank

  2. Christiane

    Hallo Michael,

    ja, die meisten Hausrat-Policen decken auch Diebstähle im Urlaub ab, schau mal in Deine Police. Allerdings gilt: Wertsachen müssen sicher verstaut werden, Bargeld & Schmuck z.B. zwingend in einem Safe o.ä. Laptops sollten nach Möglichkeit auch in einem Safe verstaut werden, zumindest aber schwer zugänglich in einem abgeschlossenen Zimmer. Beachten solltest Du auch, dass die Summe, die die Hausratversicherung erstattet, im Urlaub bzw. im Ausland prozentual niedriger liegt als zuhause. Wie gesagt, ein Blick in Deine Police oder ggfs. ein kurzes Gespräch mit Deinem Berater bringen im konkreten Fall Aufschluss.

    Herzliche Grüße,
    die Redaktion

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