Verlust des Haustürschlüssels mit notwendigem Austausch
Bei Verlust des Haustürschlüssels sollte so schnell wie möglich, wenn nicht umgehend das Türschloss ausgetauscht werden. Dies macht die Obliegenheitsverpflichtung zur Schadenabwehr notwendig und wird von der Hausratversicherung verlangt. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so kann der Versicherungsschutz verloren gehen, das heißt, dass die Versicherung somit nicht mehr zur Kostenübernahme des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Experten empfehlen daher dringend, im Verlustfall den Türschlossaustausch sofort vornehmen zu lassen, um Folgekosten zu umgehen.
Außerordentlich teuer kann der Schaden werden, sofern der verlorene Schlüssel zu einem Unternehmen oder einer Schließanlage einer größeren Wohnanlage gehört. In einer derartigen Situation muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Das kann nicht nur sehr aufwändig, sondern auch sehr kostspielig sein. Die Kosten dafür liegen oftmals bei mehreren Tausend EURO. Die Hausratversicherung springt in solch einem Fall nicht ein, eine denkbare Kostenübernahme könnte nur durch eine Haftpflichtversicherung erfolgen. Ob und in welcher Höhe dabei eine Selbstbeteiligung anfällt, ist den einzelnen Tarifen und Leistungen der Versicherungsgesellschaften zu entnehmen.
Zahlreiche Unternehmen lassen den Schlüsselverlust auch über die Betriebshaftpflichtversicherung decken, was im Schadensfall zu überprüfen wäre, bevor die eigene Haftpflichtversicherung mit der Kostenübernahme angewiesen wird.

