Doppelte Versicherung nach Hochzeit
Meistens ziehen Verlobte schon vor der Hochzeit zusammen und lösen deshalb ihre Single-Haushalte auf. Doppelt vorhandenes wird verschenkt, gespendet und weggeworfen. Es ist jedoch fraglich, was aus den doppelt vorhandenen Versicherungspolicen wird, unabhängig des Faktors, ob das Paar “eheähnlich” oder verheiratet zusammenlebt.
Bei der Hausratversicherung ist es zwar möglich, dass sie bei zwei Versicherungen besteht, aber nur sofern die Werte erhalten bleiben und lediglich “vereint” werden. Für den gemeinsamen Haushalt gibt es allerdings als Lösung die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Versicherungen.
Grundsätzlich bleibt die Police mit dem älteren Recht erhalten und der zweite Versicherer löst die Versicherung zum Zeitpunkt des Wohnungsbezugs auf. Kostspielige Einrichtungsgegenstände, die vorher in beiden Wohnungen existierten und jetzt nur noch einmal benötigt werden wie zum Beispiel ein hochwertiger Fernseher, können möglicherweise zur Herabsetzung der Versicherungssumme führen.
Wenn als pauschale Versicherungssumme “650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche” vereinbart worden sind, ist im schlimmsten Fall zu befürchten, dass die Hausratversicherung eine “Unterversicherung” mit den sich daraus ergebenden geringeren Leistungen geltend macht. Überdies bringt eine Hochzeit meistens einigen zusätzlichen Hausrat mit sich.

