Starkregen kein versichertes Risiko

Wie bedrohlich das Wetter für den Hausrat sein kann, durften in diesem Jahr schon viele Bürger erleben. In so gut wie jedem Bundesland mussten einige Immobilienbesitzer und Mieter erleben, wie bedrohlich das Wetter sein kann und wie schlecht man teilweise geschützt ist. Vor allem Stürme haben in diesem Sommer ordentlich gewütet. Man denke nur an Hessen, wo in der vergangenen Woche in einigen Regionen ein Sturm tobte, der ganze Dächer abgerissen hat.

Bei Unwettern dieser Größenordnung regnet es zumeist äußerst stark. Wenn große Mengen an Regenwasser innerhalb kurzer Zeit fallen, so spricht man auch von Starkregen. In Deutschland bezeichnet man einen Starkregen als solchen, wenn mindestens 5mm Niederschlag pro Quadratmeter innerhalb von 5 Minuten oder mindestens 17mm pro Stunde zu messen sind. Die Wassermenge ist dann meistens so hoch bemessen, dass das Regenwasser gar nicht schnell genug abfließen kann und sich Überschwemmungen bilden.

Überschwemmungen, die aufgrund von Starkregen auftreten, bergen großes Gefahrenpotential. Meist bleibt zu wenig Zeit, um Gebäude und Hausrat zu schützen, weshalb große Schäden entstehen können. Das Schlimme daran: In solch einem Fall braucht die Hausratversicherung nicht zahlen. Wie die Ahlener Zeitung schreibt, wird Starkregen im Versicherungswesen als Elementarschaden betrachtet – und dagegen bietet die Hausratversicherung keinen Schutz.

Wer sich vor diesem Risiko schützen möchte, hat keine andere Wahl als seine Hausratversicherung zu ergänzen. Dies ist möglich, indem eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen wird. Auf diesem Weg ist es möglich, einzelne Elementarschäden wie Starkregen, Hochwasser oder auch Erdbeben zu versichern und somit nicht nur den Hausrat sondern auch das Gebäude zu schützen.

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