Gartenmöbel sind nicht automatisch gegen Diebstahl versichert
Wer einen Garten besitzt, nutzt diesen in der Regel auch. Gerade während der warmen Sommermonate steht für etliche Gartenbesitzer fest, dass sie Gartenmöbel aufstellen möchten. Immerhin kann man es sich damit im Freien so richtig bequem machen. Diesbezüglich ist festzustellen, dass immer mehr Leute dazu bereit sind, hochwertige Gartenmöbel anzuschaffen. Billige Campingmöbel, die aus Kunststoff hergestellt wurden, verschwinden allmählich. Möbel aus Stahl oder gar aus Massivholz sieht man hingegen in immer mehr Gärten stehen.
Solch hochwertige Gartenmöbel haben natürlich ihren Preis. Eine komplette Sitzgruppe, die Gartentisch und Stühle umfasst, kann schnell tausend Euro oder sogar mehr kosten. Da wundert es nicht, dass sich so mancher Gartenbesitzer die Frage stellt, ob die Gartenmöbel über die Hausratversicherung geschützt sind.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein solcher Versicherungsschutz besteht. Allerdings existieren gewisse Einschränkungen, die man unbedingt berücksichtigen sollte. Dies gilt besonders für die Absicherung gegen Diebstahl. Zwar zählt der Diebstahl von Hausrat zu den versicherten Risiken, jedoch sind Gartenmöbel hiervon ausgenommen – zumindest gilt dies, wenn sie sich im Freien befinden.
Das Problem besteht darin, dass es die Diebe zu leicht haben, wenn die Möbel im Freien stehen. Ob direkt im Garten oder auf der Terrasse ist eigentlich egal: In Windeseile können die Gartenmöbel weggetragen werden. Dementsprechend können die Versicherer keinen Schutz gegen Diebstahl bieten. Er greift ausschließlich, wenn die Möbel in einem verschlossenen Raum untergestellt werden. Deshalb sollte man bei wertvollen Gartenmöbel vorsichtig sein: Besser man stellt sie abends in einen abschließbaren Raum – zumal dann auch Schutz vor dem Wetter besteht.

