Schadenabwendung am besten vorher absegnen lassen
Die Hausratversicherung umfasst deutlich mehr Leistungen, als die meisten Versicherten annehmen. Hierzu zählt unter anderem auch die Übernahme der sogenannten Schadenabwendungskosten. Für einige Personen mag dieser Begriff ein wenig merkwürdig klingen, doch im Wesentlichen ist die Idee dahinter ganz simpel: Die Hausratversicherung übernimmt Kosten, die im Verbindung mit der Abwendung weiterer Schäden/Folgeschäden stehen.
Immerhin ist es so, dass sich ein eingetretener Schaden ausdehnen und somit hohe Kosten verursachen kann. Man denke nur an einen starken Austritt von Leitungswasser: Unter Umständen breitet sich das Wasser auf mehrere Räume aus, wo es den Hausrat beschädigen kann. Um den Schaden zu begrenzen, bietet es sich daher an, den bedrohten Hausrat zu schützen, beispielsweise indem man ihn umlagert. Hierdurch können Kosten entstehen, die sogenannten Schadenabwendungskosten.
Wie schon erwähnt übernimmt die Hausratversicherung derartige Kosten. Allerdings muss im selben Atemzug angemerkt werden, dass die Übernahme der Kosten auch davon abhängig ist, welche Maßnahme zur Schadensabwendung angedacht ist. Letztlich muss alles im Verhältnis stehen: Sollten die Kosten höher als der Wert des Hausrats bemessen sein, so könnte der Versicherungsnehmer später auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Daher gilt es vorsichtig zu sein, wenn eine Schadensabwendung geplant ist.
Im Zweifelsfall ist es immer besser, erst einmal den Versicherer zu kontaktieren. Ein kurzer Anruf kann für Sicherheit sorgen: Es kann nachgefragt werden, wie der Versicherer die Lage einschätzt. Außerdem lässt sich so ganz leicht in Erfahrung bringen, auf welchen Betrag sich die Obergrenze der Kostenübernahme beläuft. Vor allem bei umfangreicheren Maßnahmen ist es sinnvoll, sich immer erst zu informieren.

