Arglistiges Handeln bei doppelter Entschädigung durch die Hausratversicherung
Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm geht hervor, dass derjenige, der für ein und denselben Schaden zwei verschiedene Versicherer in Anspruch nimmt und jedem eine Originalrechnung darbietet, arglistig handelt und so die überzahlten Summen zurückzuerstatten hat.
In diesem speziellen Fall war ein Leitungswasserschaden durch den Versicherten zugleich bei zwei bestehenden Hausratversicherern angezeigt worden und der Versicherte ließ sich somit den Schaden doppelt erstatten. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte er sich sogar zwei Originalrechnungen ausstellen lassen und die zu beiden Versicherern geschickt.

