Mieter können nicht zum Hausratversicherungs-Abschluss gezwungen werden
Es gibt zunehmend mehr Vermieter, die von ihren Mietern verlangen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wird. Entsprechende Forderungen erfolgen natürlich nicht ganz uneigennützig: Eine Hausratversicherung sichert nicht nur den Hausrat, sondern auch Bestandteile des Gebäudes ab – bei der Regulierung von Leitungsschäden werden beispielsweise auch die Kosten der Reparatur übernommen. Kein Wunder, dass vielen Vermietern eine Menge an diesem Versicherungsschutz gelegen ist.
Um die Mieter dazu zu bringen, dass eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, bedienen sich viele Vermieter eines ganz simplen Tricks. Der Trick besteht darin, eine Klausel in den Mietvertrag einzubauen, die den Mieter letztlich zum Versicherungsabschluss zwingt. Der Abschluss anderer Versicherungen, wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung mit der Absicherung gegen Mietschäden, wird auf demselben Weg forciert.
Wie der Deutsche Mieter Bund in der vergangenen Woche mitgeteilt hat, können Mieter jedoch nicht zum Abschluss entsprechender Versicherungen gezwungen werden. Derartige Klauseln, die sich in Mietverträgen wiederfinden, sind schlichtweg ungültig. Mieter brauchen sich demnach keine Sorgen zu machen, wenn sie die geforderten Versicherungen nicht abschließen. Ebenso sind sie nicht dazu verpflichtet, Versicherungsbeiträge zu übernehmen, wenn der Vermieter auf eigene Faust eine Hausratversicherung für die vermieteten Wohnräume abschließt. Die Umlage dieser Kosten auf den Vermieter ist ebenfalls nicht zulässig.
Allerdings ist anzumerken, dass es grundsätzlich als äußerst empfehlenswert gilt, über den Schutz einer Hausratversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung zu verfügen. Die gebotenen Versicherungsleistungen sind als äußerst wertvoll zu erachten und sollten deshalb nicht fehlen – wobei eine gezielte Auswahl der Versicherungsleistungen selbstverständlich nicht zu kurz kommen darf.

