Blitzschlag: Hausratversicherung zahlt nicht immer

Zusammen mit dem Sommer ist auch die Gewitterzeit in Deutschland angekommen. In den vergangenen Tagen und Wochen hat es in vielen Regionen gleich mehrfach gestürmt. Teilweise kam es zum Ausbruch heftiger Gewitter, die zu unzähligen Blitzentladungen führten.

Leider kommt es bei solchen Gewitter häufiger vor, dass Blitze in Gebäude einschlagen und dort einen großen Schaden anrichten. Im schlimmsten Fall kann durch Blitzschlag ein unmittelbares Feuer hervorgerufen werden – wobei gesagt werden muss, dass es eher ältere Gebäude wie beispielsweise Scheunen sind, die hierdurch in Brand geraten können. Bei neuen Gebäuden tritt dieser Fall nur selten ein. Im Übrigen bietet die Hausratversicherung in solch einem Fall einen guten Schutz. Sollte es aufgrund von Blitzschlag zu einem Brand kommen, so gilt der Schaden als versichert.

Die größere Bedrohung, die von einschlagenden Blitzen ausgeht, besteht darin, dass elektrische Geräte beschädigt oder zerstört werden. Wenn Blitze einschlagen und durch die Stromleitungen fließen, richten sie oftmals großen Schaden an. Teure Geräte wie Kühlschränke, Gefriertruhe, Waschmaschinen, Fernseher, Computer etc. können beschädigt werden. Ob sie augenblicklich eingeschaltet sind, macht dabei kaum einen Unterschied. Auch ausgeschaltete Geräte kann der Blitz schädigen – selbst Steckdosenleisten mit Sicherung bieten keinen hundertprozentigen Schutz.

Das Ersetzen beschädigter Elektrogeräte kann äußerst kostspielig werden, weshalb es umso wichtiger ist, über eine gute Hausratversicherung zu verfügen. Standardmäßig sichern viele Hausratpolicen dieses Risiko nicht ab: Elektroschäden, die durch Blitzschlag hervorgerufen werden, sind nur selten versichert. Daher ist es ratsam, bei der Tarifwahl aufzupassen und ggf. eine entsprechende Option zu wählen, da einige Versicherer diesen Schutz anbieten.

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