Hausratversicherung sollte vorläufige Deckung enthalten

Wer der Meinung ist, dass der eigene Hausrat versichert sei, weil man vor wenigen Minuten seine Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag gesetzt hat, kann ganz schön falsch liegen. Der reguläre Schutz einer Hausratversicherung greift nämlich nicht sofort mit der Vertragsunterschrift, sondern erst viel später. In der Praxis sieht es so aus, dass der Versicherer zunächst einmal den sogenannten Versicherungsschein erstellen muss. Erst wenn dem Versicherungsnehmer dieses Dokument vorliegt, hat er tatsächlich die Gewissheit, über einen gültigen Versicherungsschutz zu verfügen.

Nun kann es unter Umständen eine ganze Weile dauern, bis der Versicherer den so bedeutsamen Versicherungsschein erstellt hat. Je nach Auslastung der Abteilungen und Sachbearbeiter können bis zu mehrere Wochen verstreichen – schlimmstenfalls ist der Hausrat in der Zwischenzeit nicht versichert. Es wäre sehr ärgerlich, wenn in dieser Zeit ein Schaden entsteht: Letztlich würde der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen bleiben.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, sich vor einer solchen Situation zu schützen. Direkt ab der Vertragsunterschrift kann ein Versicherungsschutz erlangt werden – wenn auch nur ein vorläufiger Schutz. Im Versicherungswesen spricht man auch von der vorläufigen Deckung. Hierbei handelt es sich um einen vorübergehend geltenden Schutz: Er deckt genau die Zeit ab, die vom Versicherer benötigt wird, um die Unterlagen zu prüfen und den Versicherungsschein zu erstellen.

Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass der Versicherer eine vorläufige Deckung anbietet. Auf diese Weise kann ein umgehender und somit auch sehr wertvoller Schutz erlangt werden. Dessen Bedingungen sollte man sicherheitshalber jedoch genau lesen, um über Einschränkungen Bescheid zu wissen.

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