Schäden durch Regenwasser: Manchmal zahlt auch die Hausratversicherung
Im Süden Deutschlands kam es in den vergangenen Tagen zu teilweise sehr starken Regenfällen. Über Stunden hinweg hatte es in großen Mengen geregnet, weshalb es an einigen Orten zur Entstehung von Schäden gekommen ist. So mancher Hausbesitzer hatte mit Kellerräumen zu kämpfen, die mit Regenwasser geflutet wurden. Derartige Schäden sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Gebäude und Hausrat können durch das Wasser schwer beschädigt werden.
Was die Gebäudeschäden betrifft, so sind diese für gewöhnlich durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings kommt diese Versicherung nicht für die Schäden auf, die am Hausrat entstanden sind. Ob eine Hausratversicherung in solch einem Fall hilft, hängt ganz von den jeweiligen Umständen ab. Je nach Situation ist es möglich, dass die entstandenen Kosten von der Hausratversicherung übernommen werden.
Im Allgemeinen gelten lediglich Leitungswasserschäden als abgedeckt. Schäden, die auf Regenwasser zurückzuführen sind, werden im Wesentlichen nur in zwei Fällen übernommen. So besteht Hoffnung auf eine Kostenübernahme durch die Hausratversicherung, wenn der Wassereintritt auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist. Sollte beispielsweise ein Sturm eine Fensterscheibe beschädigt haben und daraufhin das Wasser ins Gebäude eingedrungen sein, so liegt ein Folgeschaden vor, der als versichert gilt.
Auch beim Eindringen des Wassers durch Leitungen ist es möglich, eine Schadensregulierung über die Versicherung durchzuführen. Das versicherte Risiko heißt in diesem Fall Wasserdruck. Sollte das Regenwasser wegen eines hohen Drucks durch die Abwasserleitungen in das Gebäude gespült werden, besteht die Chance auf eine Regulierung durch die Hausratversicherung. Allerdings greift der Versicherungsschutz ausschließlich dann, wenn die Leitungen mit einem Rücksperrventil ausgestattet sind.

