Hausratversicherung – Ein Umzug muss gemeldet werden
Generell müssten Hausratversicherte einen Wohnungswechsel ihrem jeweiligen Versicherer vorab schriftlich mitteilen. Damit gilt die Hausratversicherung erst einmal für die alte und die neue Wohnung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung nach einer Übergangszeit von zwei Monaten.
Durch den Umzug müssen Mieter auch mit einer Änderung der Prämie bei ihrer Hausratversicherung rechnen. Eine Tarifänderung ist schon allein dadurch möglich, dass sich die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone befindet. Die Prämie kann sich dabei erhöhen wie auch verringern. Die Tarifzone deutet daraufhin, wie hoch die Einbruchswahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Postleitzahlengebiet in Deutschland ist. Dementsprechend werden die Beitragsätze der Versicherungsgesellschaften festgelegt.
Grundsätzlich gibt es wegen eines Umzuges kein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleichwohl dürfen die Versicherten bei einer Erhöhung die Hausratversicherung innerhalb eines Monats kündigen, dabei ist zu beachten, dass die Erhöhung nur durch die Folgen der veränderten Beitragszone entstanden sein darf. Hinter einem Umzug steckt also mehr, als man auf den ersten Blick vermuten mag.

