Nicht jeder Stahlschrank wird von der Hausratversicherung anerkannt
Die Hausratversicherung bietet einen Schutz gegen den Diebstahl von Bargeld und anderer Wertsachen. Jedoch ist dieser Schutz als relativ eingeschränkt zu betrachten: Die Versicherer setzen verhältnismäßig niedrige Entschädigungsgrenzen an. Bei Bargeld liegt sie häufig bei 500 Euro, was nicht besonders viel ist. Im Falle eines Einbruchdiebstahls kann das bedeuten, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil des entstandenen Schadens ersetzt wird.
Allerdings kann man sich schützen, indem man einen Stahlschrank bzw. einen Tresor aufstellt. Wer über einen Tresor verfügt, profitiert gleich doppelt. Zunächst einmal wird ein wesentlich besserer Schutz erlangt: Dieben wird der Zugriff auf die Wertsachen maßgeblich erschwert. Und sollte es tatsächlich vorkommen, dass Diebe den Tresor aufbrechen, so gilt eine signifikant höhere Entschädigungsgrenze.
Die Zeiten, in denen sich ausschließliche wohlhabende Haushalte einen Tresor leisten konnten, sind längst vorüber. Über den Gebrauchtmarkt ist es möglich, relativ preiswert an Stahlschränke zu gelangen. Häufig braucht man noch nicht einmal eine große Investition tätigen. Kein Wunder, dass immer mehr Haushalte über einen eigenen Safe verfügen.
Bei der Auswahl des Safes sollte jedoch gut aufgepasst werden, denn Tresor ist nicht immer gleich Tresor. Es ist nämlich so, dass Stahlschränke in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt sind. Vor allem bei älteren Stahlschränken gilt es gut aufzupassen: Unter Umständen bieten sie keinen ausreichenden Schutz, der womöglich dafür sorgt, dass der Versicherer im Schadensfall die niedrigere Entschädigungsgrenze ansetzt. Bevor man einen Stahlschrank anschafft, sollte daher unbedingt überprüft werden, welche Sicherheitsklasse die Hausratversicherung voraussetzt, damit auf jeden Fall die höhere Entschädigungsgrenze gilt.

