Ergänzende Fahrradpolice bei der Hausratversicherung nicht immer sinnvoll
Im Zusammenhang mit dem Thema Hausratversicherung wird immer wieder über Fahrräder berichtet. Fortlaufend erscheinen Beiträge, in denen Ratschläge zum Schutz vor einem Fahrraddiebstahl zu finden sind. Dabei wird bewusst auf die Hausratversicherung verwiesen – schließlich können bei entsprechender Tarifwahl auch gestohlene Fahrräder über diese Versicherung reguliert werden.
Allerdings könnten die Ratschläge teilweise kaum unterschiedlicher sein. Einige Versicherungsexperten raten bewusst zum Abschluss einer Zusatzversicherung oder einer Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes. Praktisch gesehen stellt dies zumeist kein Problem dar. Etliche Versicherungsunternehmen bieten derartige Erweiterungen für ihre Hausratversicherungen an. Zumeist gilt für Fahrräder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Durch Wahl einer solchen Option kann der Versicherungsschutz maßgeblich erweitert werden, was sich unter anderem auf die Höhe der maximalen Entschädigung auswirkt.
Wie die Stiftung Warentest in ihrer Finanzzeitschrift „Finanztest“ schreibt, lohnt sich eine solche Erweiterung oftmals nicht. Wesentlicher Knackpunkt ist der Zusatzbeitrag, der erhoben wird. Je nach Versicherer werden 50 bis 100 Euro im Jahr fällig – und das für Fahrräder mit einem Wert von ca. 500 Euro. Wenn ein Fahrrad 1.500 Euro oder mehr kostet, so kann sich der Zusatzbeitrag auch schnell auf 200 Euro oder mehr belaufen.
Letztlich gilt es genau zu rechnen, ob sich die Vereinbarung einer solchen Option lohnt. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass eine Fahrradpolice vergleichsweise kostspielig ist und gerade auf längere Sicht zu beachtenswerten Zusatzkosten führen kann. Außerdem ist es wichtig, die Vertragsbestandteile genau zu studieren – nicht selten nehmen die Versicherer deutliche Einschränkungen vor, sodass der Diebstahlschutz beispielsweise nur zu bestimmten Uhrzeiten und an ausgewählten Orten gilt.

