Vorsicht mit dem Grill auf dem Balkon

Bei gutem Wetter ist es für viele Deutsche inzwischen eine Selbstverständlichkeit, den Grill auf den Balkon zu stellen und leckere (Fleisch-)Spezialitäten zuzubereiten. Schon seit mehreren Jahren ist dabei ein starkes Wachstum festzustellen: Noch nie zuvor wurde in Deutschland mit so viel Ambition gegrillt.
Allerdings hat das Grillen nicht nur seine schönen Seiten. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, die dramatische Folgen nach sich ziehen können. Ob man nun mit dem Elektrogrill, dem Gasgrill oder dem Kohlegrill hantiert, ist dabei egal: Jeder Grill birgt ein gewisses Risiko. In erster Linie handelt es sich hierbei um ein Verletzungsrisiko. Allerdings kann es auch passieren, dass der Hausrat beschädigt wird – besonders wenn auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt wird.

Entsprechende Unfälle können sich beispielsweise ereignen, wenn der Grill umkippt oder umgestoßen wird. Womöglich kommt es sogar zu einem Brand, der einen beachtenswerten Schaden nach sich zieht. Glücklicherweise besteht in solch einem Fall ein Versicherungsschutz – zumindest wenn man über eine Gebäude- oder Hausratversicherung verfügt. Wie die „Welt Online“ unter Berufung auf einen Versicherungsexperten der Allianz Versicherung schreibt, gelten derartige Unfälle grundsätzlich als versichert. Sollte es also zu Schäden an Gebäude oder Hausrat kommen, so ist die Möglichkeit einer Schadensregulierung über den Versicherer gegeben.

Allerdings wird zugleich darauf hingewiesen, dass deutliche Abschläge bei der Entschädigung drohen, sollte der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt haben. Falsches Verhalten in der Nähe des Grills, überhöhter Alkoholkonsum oder schlichtweg eine falsche Positionierung des Grills sind deshalb zu unterlassen – wer fahrlässig handelt riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.

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