Regenschäden sind als Folgeschäden versichert

In der vergangenen Woche hat es in einigen Teilen Deutschlands ordentlich gestürmt. Besonders in Nordsachsen finden sich etliche Gebäude, an denen sogar ein Tornado seine Spuren hinterlassen hat. Wer über den Schutz einer Gebäude- und Hausratversicherung verfügt, befindet sich jedoch auf der sicheren Seite: Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, brauchen sich Versicherte keine Sorgen zu machen.

Das Spektrum an Schäden, die durch beide Versicherungen abgedeckt sind, ist relativ groß bemessen. Abgedeckte Dächer (ein Schaden, der in den betroffenen Regionen häufig aufgetreten ist) können über die Gebäudeversicherung reguliert werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch sogenannte Folgeschäden als versichert gelten.
Ein typischer Folgeschaden ist in diesem Fall der Eintritt von Regenwasser. Normalerweise gelten Regenschäden weder in der Gebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung als abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn sie als Folgeschäden auftreten: Wenn der Schaden erst aufgrund eines anderen Schadens eintreten konnte, greift der Versicherungsschutz.

Wenn beispielsweise das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde und es anschließend aufgrund des eindringenden Regenwassers zu einer Beschädigung an Teilen des Gebäudes oder auch am Hausrat gekommen ist, so greift der Versicherungsschutz. Wichtig ist in solchen Fällen jedoch ein Punkt: Es gilt einen genauen Schadensbericht anzufertigen, aus welchem genau hervorgeht, dass auch Folgeschäden aufgetreten sind.

Im Übrigen sind Versicherungsnehmer dazu angehalten, weitere Folgeschäden zu verhindern. Dies ist beispielsweise möglich, indem zerstörte Fenster provisorisch mit Folie abgedichtet oder mit Brettern verschlossen werden. Die Kosten solcher Maßnahmen können sich Versicherungsnehmer später von ihrer Versicherung erstatten lassen.

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