Hausratversicherung schützt auch vor Tornadoschäden

Am Pfingstmontag herrschte nicht in allen Teilen der Republik schönes Wetter vor. In bestimmten Regionen ging es äußerst stürmisch zu, insbesondere über Brandenburg und Sachsen. Dort wüteten stellenweise sogar Tornados, die in einigen Regionen beachtenswerte Schäden hervorgerufen haben.

Die Versicherungswirtschaft hat dieses Mal sehr schnell reagiert – zumindest haben einige Versicherungsunternehmen bereits Stellung bezogen. Dies gilt unter anderem für die AXA Versicherung, die sich unter anderem darum bemüht, die Entstehung von Folgeschäden abzuwenden. Wie das Versicherungsunternehmen mitteilt, sind alle Betroffenen gut damit beraten, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. So wird beispielsweise dazu geraten, beschädigte Fenster abzudichten, um somit das Eindringen von Wasser zu verhindern.

Entsprechende Schäden können sowohl über die Gebäudeversicherung, als auch über die Hausratversicherung, reguliert werden. Über welche Versicherung die Regulierung zu erfolgen hat, hängt maßgeblich davon ab, welche Schäden entstanden sind – mitunter kann es auch erforderlich sein, dass ein Teil des Schadens über die Gebäudeversicherung reguliert wird, der andere Teil über die Hausratversicherung. Was die Kosten betrifft, die aus der Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden resultieren, so werden diese auch von der Versicherung getragen.

Grundsätzlich gelten Sturmschäden als versichert, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h betragen hat. Über Wetterdienste ist es möglich, die Windgeschwindigkeiten nachträglich abzurufen. In Regionen, in denen verhältnismäßig viele Beschädigungen aufgetreten sind, haben es Versicherungsnehmer mit dem Nachweis leichter, weil die Versicherer dort zumeist besonders schnell reagieren. So soll auch die AXA Versicherungen AG zusätzliche Gutachter eingeschaltet haben, damit das Ausmaß des Schadens möglichst schnell erfasst werden kann und der Regulierung nichts im Wege steht.

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