Beschädigte Fenster: Bei Einbruch zahlt die Hausratversicherung
Es steht außer Frage, dass die Hausratversicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz bietet. Nicht nur ein großes Spektrum an Risiken gilt als versichert – auch die Anzahl der einzelnen Sachen, die versichert sind, ist groß bemessen. Allerdings gibt es gewisse Grenzen: Nicht alle Sachen, die sich in einem Haushalt befinden, unterliegen automatisch dem Versicherungsschutz. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn diese als Gebäudebestandteile einzustufen sind.
Hierzu zählen auch Fenster und Türen. Immer wieder sind Versicherungsnehmer erstaunt, wenn Fenster oder Türen beschädigt wurden und der Versicherer sich weigert, die Kosten für Reparatur oder Austausch zu übernehmen. Selbst wenn Ursachen wie Hagel oder Wasseraustritt vorliegen, muss die Hausratversicherung nicht zahlen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Fenster und Türen zählen nicht zum Hausrat. In solchen Fällen muss versucht werden, den entstandenen Schaden über die Gebäudeversicherung zu regulieren.
Allerdings gibt es eine große Ausnahme. Hierbei handelt es sich um den Einbruchdiebstahl. Wenn sich Diebe den Zugang zum Wohngebäude verschaffen, kommt es häufiger vor, dass sie dabei Gewalt anwenden müssen und deswegen Fenster oder Türen beschädigt werden. So werden beispielsweise Türen mit dem Brecheisen ausgehebelt oder Fenster werden kurzerhand eingeschlagen.
Weil diese Schäden unmittelbar mit dem Hausrat in Verbindung stehen, ist eine Regulierung über die Hausratversicherung möglich. Die Kosten, die aus der Reparatur oder ggf. auch aus dem Einbau neuer Fenster und Türen resultieren, können in solch einem Fall über die Hausratversicherung reguliert werden. Allerdings muss eindeutig ersichtlich sein, dass der entstandene Schaden eindeutig auf das Werk der Einbrecher zurückzuführen ist.

