Streit mit Hausratversicherung: Eigener Gutachter hilft
Im Bereich der Hausratversicherung kommt es häufiger vor, dass Versicherungsgesellschaften nicht sofort eine Entschädigung leisten wollen. Relativ häufig werden die Schadensmeldungen erst einmal genauer untersucht. Hierzu entsenden die Versicherer in der Regel eigene Versicherungsinspektoren, teilweise werden aber auch externe Gutachter beauftragt. Die Schlussfolgerungen, die von den Experten gezogen werden, müssen nicht immer den Meinungen der Versicherungsnehmer entsprechen – leider kommt es häufiger vor, dass Entschädigungssummen festgesetzt werden, die relativ gering erscheinen.
Allerdings muss man den Vorschlag der Versicherung nicht zwingend akzeptieren. Wer der Meinung ist, dass ihr oder ihm eine höhere Entschädigung zusteht, kann den Versicherungsfall von einem eigenen Sachverständigen prüfen lassen und auf diesem Weg ein zweites Gutachten einholen. Es ist gar nicht so schwierig, auf diese Weise zu verfahren. Zusätzliche bzw. eigene Versicherungssachverständige sind heutzutage schnell gefunden. Ein Blick ein Branchenbuch reicht meistens schon aus.
Natürlich müssen die Versicherer die Meinung des zweiten Gutachters nicht akzeptieren bzw. sich nach dessen ermittelten Schadenswert richten. Allerdings zeigt die Praxis, dass sich mit dieser Verfahrensweise gute Ergebnisse erzielen lassen bzw. im Anschluss eine höhere Entschädigungssumme gezahlt.
Allerdings soll dieser Beitrag kein Aufruf zur grundsätzlichen Anforderung zweiter Gutachter sein. Solch ein Schritt will stets sehr gut überlegt sein, weil durch die Beauftragung des Sachverständigen zusätzliche Kosten entstehen. Unter Umständen muss die Hausratversicherung diese Kosten nicht übernehmen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld zu informieren, damit keine unnötigen Kosten entstehen, auf denen man später sitzen bleibt. Nur wenn es um größere Entschädigungssummen geht, lohnt es sich fast immer, diesen Weg zu gehen.

