Keine Angst vor dem Versicherungsinspektor

Selbstverständlich schließt man eine Hausratversicherung nicht grundlos ab. Man möchte sich finanziell absichern, weil sich der Hausrat meistens auf einen beachtlich hohen Wert beläuft. Wenn es zum Schadensfall kommt ist man froh, über einen Versicherungsschutz zu verfügen: Ohne Versicherung müsste man womöglich Anschaffungen in Höhe mehrerer tausend Euro tätigen.

Wenn es um die Entschädigung geht, sind die meisten Versicherer jedoch nicht ganz so schnell. Besonders bei größeren Schadenssummen ist es üblich, dass eine Untersuchung durchgeführt wird. Die Versicherungsunternehmen nehmen ihre Entschädigungszahlungen nicht blindlings vor – stattdessen wird der Sachverhalt erst einmal überprüft. Zu diesem Zweck entsenden die Versicherer häufig einen sogenannten Versicherungsinspektor. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens, der den Vorfall und daher auch den Versicherungsort untersucht.

Etliche Versicherungsnehmer sind erst einmal sehr verunsichert, wenn sie eine entsprechende Mitteilung erhalten. Allerdings brauchen sie dies nicht zu sein: Es kommt überaus häufig vor, dass die Versicherer ihre Inspektoren und Gutachter entsenden, um einzelne Schadensfälle zu überprüfen. Zum einen möchten die Versicherer auf diese Weise herausfinden, ob ein Versicherungsbetrug vorliegt. Zum anderen soll überprüft werden, auf welche Höhe sich der tatsächlich entstandene Schaden beläuft.

Abwehren oder Abwimmeln kann man den Versicherungsinspektor allerdings nicht. Die Versicherer haben ein Recht darauf, den jeweiligen Sachverhalt und dessen Umstände vor Ort zu überprüfen. Sollte man die Kooperation verweigern und dem Sacherständigen den Zutritt verweigern oder man absichtlich Spuren beseitigen, so kann dies negative Konsequenzen haben: Womöglich muss die Hausratversicherung dann keine Entschädigung leisten. Deshalb ist eine Kooperation mit dem Sachverständigen umso wichtiger.

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