In Schiffskabinen ist der Hausrat nicht versichert
Kreuzfahrten erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Jedes Jahr treffen mehr Deutsche die Entscheidung, an Urlaubstouren mit dem Kreuzfahrtschiff teilzunehmen. Dieses Wachstum ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass auch immer mehr junge Menschen ein Interesse daran hegen, ihren Urlaub auf dem Schiff zu verbringen.
Obwohl die meisten Leute ihren Urlaub relativ ausführlich vorbereiten, gibt es jedoch ein Thema, das häufig außer Acht gelassen wird. Hierbei handelt es sich um den Versicherungsschutz für den Hausrat. An das Thema Auslandskrankenversicherung wird heutzutage relativ häufig gedacht. Doch an ihren Hausrat bzw. an Wertsachen, Kleidung, Fotoausrüstung etc. denken nur wenige Urlauber. Häufig wird angenommen, dass die Sachen auch an Bord eines Schiffes versichert sind. Das trifft jedoch längst nicht immer zu.
Wie Lilo Blunck vom Bund der Versicherten jetzt mitteilte, würden die meisten Hausratversicherungen in solch einem Fall keinen Schutz bieten. In den meisten Versicherungsverträgen bzw. in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sei festgehalten, dass Schiffe ausgeschlossen seien. Während der Hausrat oftmals in Hotels und Ferienimmobilien geschützt ist, ist ein Schutz an Bord eines Schiffes nicht gegeben.
Reisende sollten sich daher überlegen, ob es nicht besser wäre, zusätzlich für einen solchen Schutz zu sorgen. Besonders die Absicherung gegen Diebstahl gilt als empfehlenswert – schließlich will man sich nicht den Großteil der Zeit in der eigenen Schiffskabine aufhalten, um die Wertsachen zu bewachen. Ein solcher Schutz kann unter anderem durch die Erweiterung einer Hausratversicherung erfolgen. Einige Versicherer bieten diese Leistng inzwischen an. Zum Teil besteht auch die Möglichkeit, einen solchen Schutz direkt über den Reiseveranstalter zu erlangen.

