Schrebergarten: Vorsicht bei der Hausratversicherung

Eine moderne Hausratversicherung bietet einen weitreichenden Versicherungsschutz. Längst hat es sich herumgesprochen, dass dieser längst nicht nur für das eigentliche Wohngebäude gelten muss. Auch Gartenhäuser und Pavillons sind versichert. Da wundert es nicht, dass so mancher Gartenfreund einen Teil seines Hausrats in der Gartenhütte aufbewahrt, die sich in einem Schrebergarten befindet.

Zwar erfreuen sich Schrebergärten und ähnliche Gartenanlagen längst nicht mehr einer solch großen Beliebtheit wie in den 1960er Jahren, aber dennoch sind sie immer noch weit verbreitet. Zahlreiche Menschen zieht es vor allem an den Wochenenden in ihre Gartenparzelle, um dort ein paar schöne Stunden zu verbringen. Um den Komfort zu steigern, werden neben Gartengeräten auch viele andere Dinge in der Gartenhütte aufbewahrt.

Leider sind sich viele Leute nicht der Tatsache bewusst, dass der Versicherungsschutz ihrer Hausratversicherung gar nicht für die Gartenhütte gilt. Zwar kann sich der gebotene Schutz durchaus über Gartenhütten, Gartenhäuser etc. erstrecken – allerdings müssen sich diese auf dem Grundstück befinden, auf welchem sich ebenso das Wohngebäude befindet. Eine Hausratversicherung ist nämlich an den sogenannten Versicherungsort gekoppelt: Hierbei handelt es sich um das Wohngebäude sowie dem ggf. zugehörigen Grundstück inklusive Garten. Sollte sich dort ein Gartenhaus befinden, so greift der Versicherungsschutz zweifelsfrei.

Bei Gartenparzellen sieht die Lage ganz anders aus: Aufgrund der meist größeren Entfernung zum Wohngebäude ist keine ausreichende Überwachung gewährleistet. Deshalb greift der Versicherungsschutz im Normalfall nicht. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kommt übrigens nur bedingt in Frage. Das Problem besteht häufig darin, dass keine ausreichende Überwachung durch den Versicherungsnehmer gewährleistet ist.

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