Diebstahl von Hausrat: Der Schaden muss beweisbar sein
Der Wert des Hausrats, der sich in einem Haushalt befindet, ist nicht zu unterschätzen: Zumeist beläuft er sich auf mehrere tausend Euro. Folglich ist es wichtig, über eine Hausratversicherung zu verfügen, damit man für den Schadensfall gewappnet ist. Allerdings reicht es nicht aus, einfach nur eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sollte der Schadensfall eintreten, gilt es den genauen Schaden beweisen zu können.
Dies gilt insbesondere für Einbruchdiebstahl: Die Versicherer sind diesbezüglich sehr vorsichtig, um sich vor Versicherungsbetrug zu schützen. Deshalb zahlen die Versicherer nur dann, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Schaden entstanden ist. Dies ist jedoch längst nicht immer möglich, sollte man keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen haben. Schon so mancher Versicherungsnehmer musste daher eine schmerzvolle Erfahrung machen: Wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen, können sich die Versicherer um die Zahlung drücken.
Im Wesentlichen existieren zwei Möglichkeiten, um sich für diesen Fall abzusichern. Zunächst einmal bietet es sich an, Rechnungsbelege und Lieferscheine aufzubewahren. Diese Dokumente belegen, dass gewisse Anschaffungen getätigt wurden. Zum anderen ist es möglich, Fotos anzufertigen. Es lohnt sich, mit der Kamera durch den eigenen Haushalt zu gehen und diese auf Fotos zu erfassen. Im Übrigen ist es ratsam, beide Maßnahmen miteinander zu verbinden – somit kann eine gute Beweisgrundlage geschaffen werden.
Allerdings hilft es natürlich wenig, wenn die Beweise ebenfalls beschädigt oder gestohlen werden. Experten raten deshalb zu einer Aufbewahrung außerhalb des Hauses auf. Diese Dokumente sowie die eigentlichen Versicherungspolicen (besonders von der Wohngebäudeversicherung) bewahrt man besser extern auf, beispielsweise indem man sie Freunden oder Familienmitgliedern anvertraut.

