Gestohlenes Navi: Hausratversicherung zahlt selten

naviNavigationssysteme stehen bei Dieben ganz hoch im Kurs. Ob es sich dabei um Festeinbauten oder um mobile Systeme handelt, ist im Grunde zweitrangig: Die Anzahl der Diebstähle hat in den letzten Jahren sehr stark angezogen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass es zunehmend mehr Autofahrer gibt, die vom Diebstahl betroffen sind und sich die Frage stellen müssen, ob sie den entstandenen Schaden über eine Versicherung regulieren können.

In diesem Zusammenhang kommt auch immer wieder die Hausratversicherung ins Gerede – auch wenn die Kfz-Versicherung stets die erste Anlaufstelle sein sollte. Zumindest wenn ein Kaskoschutz besteht, gilt es erst einmal zu versuchen, den Schaden über den Kfz-Versicherer zu regulieren. Kaskoversicherungen bieten eine Absicherung gegen Diebstahl aus dem Fahrzeug heraus. Allerdings kommt es immer ganz darauf an, welche Art von Navigationssystem gestohlen wurde. Gerade bei den mobilen Systemen haben es die Eigentümer schwer: Etliche Versicherer nehmen diese Geräte vom Versicherungsschutz aus.

In solchen Fällen bleibt oftmals nur die Hausratversicherung als letzte Hoffnung. Ob eine Regulierung solcher Schäden möglich ist, hängt jedoch stets vom Einzelfall ab. Generell kann gesagt werden, dass es durchaus möglich ist, einen solchen Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren. Allerdings kommt es maßgeblich darauf an, an welchem Ort sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden hat.
Dort wo der Schutz am wenigsten benötigt wird, hilft er natürlich am besten: In der verschlossenen Garage. In solch einem Fall ist eine relativ leichte Schadensregulierung möglich. Je nach Hausratpolice ist es aber auch möglich, den Schaden geltend zu machen, wenn sich der Diebstahl in einem Parkhaus ereignet hat.

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