Hausratversicherung am besten mit Unterversicherungsverzicht abschließen

Im vorangegangenen Beitrag wurde vor der Gefahr einer Unterversicherung gewarnt: Sollte der Versicherer eine Unterversicherung feststellen, so hat dies in jedem Fall Auswirkungen bei der Regulierung eines Versicherungsschadens – und zwar unabhängig von der Höhe des Schadens. Der Versicherungsnehmer bleibt gewiss auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen.

Um eine Unterversicherung zu verhindern, gilt es den Wert des Hausrats zu überprüfen: Er darf die Deckungssumme der Hausratversicherung auf keinen Fall übersteigen. Allerdings ist es gar nicht immer so leicht, eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. Natürlich könnte man die Versicherungssume auch bewusst höher ansetzen, allerdings wäre dies nicht sehr clever, weil sich dadurch unnötigerweise der Beitrag der Hausratversicherung erhöht.

Eine andere und im Grunde wesentlich bessere Möglichkeit der Absicherung besteht darin, mit dem Versicherer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung sieht vor, dass der Versichererer im Schadensfall gar nicht erst eine Überprüfung dahingehend vornimmt, ob eine Unterversicherung vorliegt. Auf diese Weise kann das Risiko einer Unterversicherung vollständig ausgeschlossen werden.

Das Treffen einer solchen Vereinbarung gestaltet sich heutzutage sehr einfach – sofern die Möglichkeit vom jeweiligen Versicherer angeboten wird. Es gibt Hausratversicherungen, bei denen es problemlos möglich ist, eine solche Vereinbarunge zu treffen. Bei anderen Versicherungen besteht sie hingegen nicht. Daher ist es für den potentiellen Versicherungsnehmer umso wichtiger, bei der Tarifwahl gut aufzupassen. Es lohnt sich, nach dieser Option zu fragen, da sie im Schadensfall viel Geld wert sein kann. Die Chancen, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, sind groß: Zunehmend mehr Versicherer bieten diese Option an.

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