Hausratversicherung schützt Photovoltaikanlagen nicht immer ausreichend

solarPhotovoltaikanlagen erfreuen sich einer immens großen Beliebtheit: Seitdem die Preise für Solarpaneele deutlich eingebrochen sind, treffen immer mehr Immobilieneigentümer die Entscheidung, Photovoltaikanlagen in Betrieb zu nehmen. Zwar sind die Anlagen in der Anschaffung trotzdem nicht gerade günstig, aber dafür lassen sich mit dem Solarstrom sehr gute Einnahmen erzielen.

Wie die „Welt Online“ schreibt, stehen die Solarpaneele bei Dieben sehr hoch im Kurs. Zwar mögen die Preise für die Paneele gefallen sein, aber dennoch lässt sich mit dem Verkauf der gestohlenen Paneele sehr gutes Geld verdienen. Deshalb werden immer mehr Anlagenbesitzer zum Opfer von Diebstählen.

Ein Großteil der Betroffenen ist darum bemüht, einen solchen Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren. Allerdings klappt dies nicht immer. Je nach Auffassung des Versicherers kann es vorkommen, dass eine Photovoltaikanlage nicht als Hausrat, sondern vielmehr als Bestandteil des Gebäudes betrachtet wird. Dementsprechend besteht die Gefahr, dass man im Falle eines Diebstahls leer ausgeht. Außerdem befinden sich die Paneele nicht im Gebäude, sondern außerhalb – auch aus diesem Grund kann ein Versicherer die Zahlung verweigern.

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt oder demnächst eine solche Anlage in Betrieb nehmen möchte, sollte daher überprüfen, ob die bestehende Hausratversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Damit ist gemeint, dass nicht nur der Diebstahl als versichert gilt, sondern auch die Beschädigung durch Hagel.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich in diesem Fall für den zusätzlichen Abschluss einer sogenannten Photovoltaikanlagen-Versicherung. Hierdurch entstehen zwar zusätzliche Kosten, aber dafür gilt die Solaranlage als gut versichert – zumal der Beitrag als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

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