Kfz-Zubehör ist in der Hausratversicherung nicht immer eingeschlossen

Der Hausrat von Autofahrern umfasst oftmals Kfz-Zubehör, dessen Wert nicht zu unterschätzen ist. Zu einem der besten Beispiele zählen die Autoreifen. Mitsamt Felgen können sich die Autoräder auf einen stolzen Wert belaufen. Die meisten Autofahrer besitzen je einen Satz Sommerreifen und Winterreifen, von denen jeweils ein Reifensatz eingelagert wird. Sollte ein solcher Reifensatz gestohlen werden, kann es unter Umständen richtig teuer werden. Umso wichtiger ist es daher, gut versichert zu sein.

Im Falle eines Diebstahls, der aus dem Haus oder der Garage heraus erfolgt, bietet es sich an, den entstandenen Schaden der Hausratversicherung zu melden. Allerdings muss diese nicht zwingend für den Diebstahlschaden aufkommen. Wie die Tageszeitung „BZ Berlin“ schreibt, gibt es viele Hausratversicherungen, die Kfz-Zubehör vom Hausrat ausschließen. Dementsprechend besteht die Gefahr, dass im Falle eines Diebstahls der Versicherer nicht einspringt und man somit leer ausgeht.

Autofahrer sollten deshalb bei der Suche nach einer Hausratversicherung darauf achten, dass die Leistungen der Versicherung auch für Kfz-Zubehör gelten. Es ist zweifelsfrei von Vorteil, wenn das Kfz-Zubehör zum Hausrat gezählt werden kann und somit dem Versicherungsschutz unterliegt. So kann ein grundlegender Schutz erlangt werden – wobei es zuvor Schritt noch zu prüfen gilt, für welchen Geltungsbereich der Versicherungsschutz greift. Garagen werden nämlich nicht immer zum Versicherungsort gezählt. Daher kann es erforderlich sein, die Garage zusätzlich zu versichern oder auf einen anderen Versicherungstarif auszuweichen. Im Übrigen können entsprechende Diebstähle nur dann über den Versicherer reguliert werden, wenn die Garage verschlossen gewesen ist: Bei Diebstählen aus der offenen Garage heraus zahlt die Hausratversicherung nicht.

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