Fotoapparateversicherung
Aus einem Hobbyfotograf kann schnell ein ambitionierter Hobbyfotograf werden und auf einmal wird der ein oder andere Euro für das neue Equipment investiert. Der Umfang und die Ausstattung der Fotoausrüstung wächst infolgedessen von Jahr zu Jahr. Der Wert einer solchen Ausrüstung kann erheblich sein. Bis zu einem gewissen Rahmen und einer bestimmten Höhe kann dieser zwar in der Hausratversicherung mit versichert werden, doch ein umfassender Schutz ist nicht gewährleistet.
Über eine Fotoapparateversicherung können alle Fotoapparate und deren Zubehör im privaten, sowie im gewerblichen Gebrauch versichert werden. Auch besteht die Möglichkeit Schmalfilmgeräte, Videokameras und Camcorder im privaten Gebrauch abzusichern. Nicht versicherbar sind unteranderem Festplatten, Laptops, Filme, Platten, Blitzbirnen, Videobänder sowie Wiedergabegeräte wie z.B. Projektoren, Recorder etc. Der Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer oder einem Berechtigten genutzt oder persönlich mitgeführt werden. Außerdem besteht Versicherungsschutz für die versicherten Objekte sofern sie sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum verschlossen ist oder als Reisegepäck in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden sind.
Des weiteren ist es möglich unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen auch in Kraftfahrzeugen den Versicherungsschutz zu erhalten. Im konkreten heißt das, dass die Entschädigung auf 50% der Versicherungssumme und auf höchstens 5.000 Euro bei Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug begrenzt ist. Wer sich für eine Fotoapparateversicherung interessiert, kann sich bei der Viktoria Versicherung über die genaueren Bedingungen und Leistungen informieren. Speziell für Berufsfotografen bietet die Zurich Gruppe Deutschland eine “Medienpolice für Berufsfotografen“ an.

