Die Hausratversicherung sichert auch Sturmschäden ab
Erst vor wenigen Tagen hat es in zahlreichen Regionen Deutschlands ordentlich gestürmt. Dabei ist es mancherorts zu Sturmschäden gekommen. Nicht selten kommt es vor, dass derartige Schäden hohe Kosten nach sich ziehen. Deshalb ist es umso wichtiger, gut versichert zu sein.
Unter anderem bietet auch die Hausratversicherung einen Schutz gegen die Folgen von Sturmschäden. Zwar versichert diese Hausratversicherung nicht das Gebäude und auch nicht das Auto, doch sollte bei einem Sturm der Hausrat oder auch nur Teile davon beschädigt oder sogar zerstört werden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, diesen Schaden gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Hierfür wird im Grunde genommen lediglich vorausgesetzt, dass mindestens Windstärke 8 vorgeherrscht hat.
Im Rahmen der Hausratversicherung wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Sturmschäden unterschieden. Sollte der Wind beispielsweise das Dach abdecken und es anschließend auf den ungeschützten Hausrat regnen, so handelt es sich um einen mittelbaren Sturmschaden. Ein unmittelbarer Schaden liegt hingegen vor, wenn der Sturm den Hausrat direkt beschädigt oder zerstört. Abgeknickte Antennen sind hierfür ein gutes Beispiel.
Wie das „ZDF“ kürzlich auf seiner Website mitgeteilt hat, sollten Sturmopfer möglichst schnell handeln bzw. den Schaden unverzüglich ihrer Versicherung melden. Am besten sollten entsprechende Schadensmeldungen schriftlich eingereicht werden. Außerdem wird dazu geraten, den entstandenen Schaden gut zu dokumentieren, insbesondere wenn umgehend Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen. Es ist ratsam, Zeugen für den Schaden zu finden und diesen zur Sicherheit zu fotografieren. Sofern es möglich ist, sollten beschädigte Gegenstände aufbewahrt werden, bis ein Gutachter vor Ort gewesen ist.

