Hausratversicherung: Gartenmöbel sind nicht immer versichert
Gegen Ende der Woche ist tatsächlich die Sonne zum Vorschein gekommen: In mehreren Regionen der Bundesrepublik zeigte sich endlich die strahlende Sonne, was einige Leute bereits dazu gebracht hat, vorübergehend Liegen und Stühle auf Balkon oder Terrasse zu stellen, um somit ein leichtes Sonnenbad nehmen zu können. Je nach Wetterlage dürfte es nur noch ein paar Wochen dauern, bis die meisten Leute ihre Gartenmöbel wieder auf ihren Terrassen aufstellen.
Hochwertige Gartenmöbel sind jedoch alles andere als günstig. Gute Tische, Stühle und Liegen haben nun einmal ihren Preis, weshalb es durchaus vorkommen kann, dass Gartenmöbel im Wert mehrerer hundert Euro angeschafft werden. Falls man sich im Besitz solcher Möbel befindet, gilt es sich die Frage zu stellen, ob die Gartenmöbel überhaupt versichert sind. Immerhin gibt es gleich zwei Gefahren, nämlich Beschädigung und Diebstahl.
Viele Leute nehmen an, dass ihre Gartenmöbel über die Hausratversicherung geschützt sind. Dies ist durchaus möglich – allerdings muss angemerkt werden, dass es stets auf den gewählten Versicherungstarif ankommt. Standardmäßig gelten Gartenmöbel nämlich nicht als eingeschlossen. Ein solcher Schutz wird in der Regel nur dann geboten, wenn man sich beim Abschluss der Hausratversicherung für einen Komfort- oder Premiumtarif entscheidet. Ansonsten kann es vorkommen, dass man insbesondere bei Diebstahl leer ausgeht bzw. mit keiner Entschädigung durch den Versicherer rechnen kann.
Wer sich bezüglich des Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und die Sachlage überprüfen. Falls die wertvollen Gartenmöbel nicht versichert sein sollten, bietet es sich häufig an, eine Erweiterung des Versicherungsschutzes vorzunehmen.

