Frühjahrsputz im Aktenordner: Darauf sollten Sie achten
In der letzten Woche war er bereits zu spüren, der Hauch von Frühling: Die letzten Schnee- und Eisreste tauten, die Tage wurden wärmer, sogar die ersten Frühblüher zeigten sich in einigen Regionen Deutschlands. Auch wenn Tief “Yve” die Erinnerung an die letzten winterlichen Monate heraufbeschwört: Der Frühling ist nicht mehr weit. Damit einher geht bei vielen Menschen jedes Jahr ein besonderes Ritual, der Frühjahrsputz. Sobald sich der Winter verabschiedet, beginnt das große Reinemachen. Und das nicht nur in Wohnung, Garage, Keller und Hof, sondern auch in den Aktenordnern. Über ein Jahr sammeln sich viele Belege und Rechnungen, die es jetzt gilt, auszusortieren, um Platz für neue zu machen. Allerdings sollten angestaubte Aktenordner nicht einfach ausgemistet werden – viele Dokumente sollte man besser behalten statt sie zu früh wegzuwerfen. Zum einen spielen dabei Aufbewahrungsfristen eine Rolle, zum anderen aber auch Garantien. Darüber hinaus sollte man stets über alle Dokumente noch laufender Policen verfügen, um notfalls schnell reagieren zu können.
Im Hinblick auf die Hausratversicherung ist es zunächst einmal wichtig, alle Versicherungsunterlagen zusammen an einem sicheren Ort aufzubewahren. Da die Unterlagen im Falle einer Überschwemmung oder eines Brandes vernichtet werden können, bietet es sich an, sie außerhalb der Wohnung zu verwahren. Versicherungsbedingungen sollten laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg selbst dann nicht entsorgt werden, wenn sie bereits zehn Jahre alt sind. Zwar hat der Versicherte Anspruch darauf, sie neu zu erhalten – allerdings wird dafür bei manchen Assekuranzen eine Gebühr fällig und man kann nciht immer sicher sein, auch die richtigen Bedingungen zu erhalten. Ein Tipp am Rande: Wer bereits seit zehn Jahren und mehr über ein- und dieselbe Hausratversicherung verfügt, sollte bei Gelegenheit einen Versicherungsvergleich durchführen. Die Kosten für eine Hausrat-Police sind in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken.
Neben den Versicherungsunterlagen gilt es selbstverständlich auch, sämtliche Rechnungen und Quittungen für Hausrat-Gegenstände aufzuheben. Zwar gilt generell, dass Belege bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren archiviert werden sollten. Handelt es sich jedoch um sehr hochwertigen Hausrat, ist es sinnvoll, die Belege auch weiterhin aufzubewahren, um im Schadensfall alle erforderlichen Nachweise problemlos und schnell erbringen zu können.

