Orkantief Xynthia: Versicherer zahlen ab Windstärke acht
Seit gestern wütet Orkantief Xynthia über Westeuropa. Insbesondere an der französischen und spanischen Westküste haben Sturmböen mit bis zu 175 Stundenkilometern erhebliche Schäden angerichtet, angefangen von Sturmschäden bis hin zu Überschwemmungen. Die Zahl der Unwetteropfer steigt auch jetzt noch stündlich. Seit heute hat Xynthia nun auch Deutschland erreicht und auch hier schlägt der orkanartige Wind eine Schneise der Verwüstung: Allein in Frankfurt/Main richteten Orkanböen von bis zu 115 Stundenkilometern erhebliche Schäden an. Die Polizei warnte vor Spaziergängen in den Wald und sperrte Parks und parkähnliche Anlagen sowie einige Straßen, weil u.a. aufgrund von umherfliegenden Ästen Lebensgefahr für die Bevölkerung besteht. Auch der Schienen- und Flugverkehr ist stark beeinträchtigt.
Angesichts der Heftigkeit dieses Sturms fragen sich viele Verbraucher, wer für finanziellen Ausgleich sorgt, sollte der Sturm Schäden an Haus und Hausrat verursachen. Während Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, springt die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat ein. Sollte der Sturm also beispielsweise ein Fenster oder eine Tür zu Bruch gehen lassen und in der Folge entstehen Schäden am Hausrat (kaputte Vasen, kaputter Fernseher usw.), würden die Folgeschäden von der Hausratversicherung übernommen werden. Für Schäden an Fenstern oder verglasten Haus-, Balkon- und Terrassentüren kommt die Hausratversicherung jedoch in der Regel nicht auf. Wer dieses Risiko ebenfalls abdecken möchte, benötigt eine Glasversicherung, die im Regelfall als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung angeboten wird. Die Glaszusatzversicherung deckt übrigens meist auch die Kosten ab, die für eine Notverglasung anfallen.
In jedem Fall wissen sollten Versicherte, dass die Assekuranzen für Sturmschäden erst ab Windstärke acht zahlen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten und beschädigten Gegenstände zu erstellen. Ergänzt werden kann die Liste im Idealfall mit Einkaufsbelegen, Foto- oder Filmaufnahmen und evtl. einem gemeinsam mit Nachbarn verfassten Protokoll der Sturmschäden.

