Naturkatastrophen – Was zahlen die Versicherungen?
Wohngebäude- und Hausratversicherung decken im Allgemeinen lediglich Sturmschäden ab. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden am Auto.
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Schneedruck
- Lawinen
- Erdrutsch
- Erdfall
- Erdbeben
aber übernimmt nur die Elementarschadenversicherung, doch diese ist lediglich freiwillig und zusätzlich abschließbar. Die Elementarschadenversicherung wird nur im Paket angeboten und als Ergänzung zur Grunddeckung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Natürlich können ältere und bestehende Policen ergänzt werden. Bei erweiterten Elementarschäden wird ein Beitragszuschlag fällig, außerdem muss der Vertrag eine Selbstbeteiligung enthalten. Die Selbstbeteiligung wird in Promille der Gesamtversicherungssumme vereinbart und beträgt üblicherweise
· bei Erdbeben zehn Promille,
· bei Hochwasser und Überschwemmung fünf Promille
und
· bei Sturm, Hagel, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall ein Promille.
Prinzipiell stellt sich der Erhalt der Elementarschadenversicherung problematisch dar. Kunde ohne Bedarf werden diesen Zusatz ohne Probleme erhalten. Diejenigen mit Bedarf erhalten den Schutz gar nicht oder nur sehr schwer bzw. dann zu relativ hohen Prämien. Bei Wohngebäuden in “gefährdeten” Regionen (z. B. südöstliches Baden-Württemberg) ist der Abschluß meist gar nicht möglich.
Der Bund der Versicherten fordert daher schon seit langem eine gesetzliche Verpflichtung zur Elementarschadenversicherung. Denn die Naturkatastrophen sind seit den 60er-Jahren auf das Dreifache gestiegen, die volkswirtschaftlichen Schäden haben sich überdies – inflationsbereinigt – verneunfacht.

